Budgetkonsolidierung: And the winner is … (1. Teil – die Einnahmenseite)

Die Rot-Schwarze Bundesregierung hat ihr Konsolidierungspaket geschnürt. Für einzelne Bevölkerungsgruppen beinhaltete es unverhältnismäßige Härten. Der außeruniversitären Forschung droht überhaupt das aus. Freuen dürfen sich dagegen die Reichen. Den Steuergerechtigkeit nach dem „Verursacherprinzip“ wird man/frau ebenso vergeblich suchen, wie eine entsprechende vorausschauende Budgetierung, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen zu können.

Eine „Blut, Schweiß und Tränen“-Budgetkonsolidierung würde es werden, kündigte dermaleinst Josef Pröll in einer Art Rede an die Nation an. Gespart würde ausgabeseitig, er sei jedenfalls nicht bereit, neue Steuern einzuführen. Volle Unterstützung kam von der Industriellenvereinigung: die forderte einmal mehr alle anderen auf, den Gürtel enger zu schnallen, nachdem – natürlich von den anderen – deutlich über die Verhältnisse gelebt worden sei. Viel erhofften sich alle von einer groß angelegten Verwaltungsreform, welche zu Minderausgaben von 3, 4, ja bis zu 6 Milliarden Euro führen würde!

Konsolidierungspfad seit Mai 2010 bekannt

Nun, der Weg zum vorliegenden Konsolidierungspaket ist bekannt, die ALTERNATIVE berichtete darüber. Am 19. Mai 2010 beschloss der Nationalrat das Bundesfinanzrahmengesetz, welches die Ausgaberahmen und damit auch die Einsparungen der einzelnen Budgetbereiche von 2011 bis 2014 beinhaltete. Das Ausmaß der Sparmaßnahmen war also bekannt, seitens der Unabhängigen GewerkschafterInnen – der AUGE/UG, der KIV/UG, der UGöD und der UG vida – wurde bereits damals begonnen, gegen die geplanten drastischen Einschnitte zu mobilisieren, was letztlich in der Bündnis-Demonstration „Krötenwanderung“ mit 900 TeilnehmerInnen gipfelte, wo Beschäftigte, Initiativen, Betriebsratskörperschaften und Interessensvertretungen aus dem Bildungs- und Sozialbereich am 1. Oktober für Bildungs- und Sozialmilliarden statt Sparpaketen demonstrierten.

Einigung bestand bei den Regierungsparteien bald darüber, dass die Budgetkonsolidierungen nicht nur ausgabeseitig erfolgen könne, sondern diese wohl doch auch zusätzliche Einnahmen erfordere. Dabei setzte die ÖVP auf„ökologisch“ getarnte Massensteuererhöhungen: Banker, Vermögende, Reiche, Finanzmarktakteure und Industrielle sollten nach wie vor, obwohl ihr Vermögen überwiegend durch Steuermittel der ArbeitnehmerInnen gerettet worden waren, keinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Die SPÖ forderte dagegen neben einer Bankenabgabe höhere Steuern auf Vermögen und Vermögenszuwächse.

Einigkeit bestand bei den Regierungsparteien dagegen darüber, dass die Konsolidierungsmaßnahmen erst nach den Landtagswahlen in Wien und in der Steiermark präsentiert werden sollten. Die Budgetrede wurde überhaupt – nach Einschätzung vieler ExpertInnen verfassungswidrig – erst auf Anfang Dezember verschoben.

Prinzipiell gilt: Bewertung – noch – nicht ganz einfach

Prinzipiell gilt bei der Bewertung, bzw. der Analyse der Konsolidierungsmaßnahmen, dass diese nicht ganz einfach ist. Einerseits, weil die Budgetunterlagen – diese liegen ja erst mit der Budgetrede des Finanzministers am 30. November vorliegen. Andererseits, weil einiges in Verhandlungen bzw. im Fluss ist, aber keineswegs fixiert: so wird etwa gerade der Pflegefonds verhandelt, so hat die Bundesregierung angekündigt, Familienleistungen von Finanz- zu Sachleistungen (Kindergärten/-krippen) umzuschichten, was etwa grundsätzlich begrüßenswert wäre. Gleichzeitig wird in den Budgets – etwa im Bereich Arbeitsmarkt – derartig umgeschichtet, umfinanziert etc. dass nicht ganz klar ist, was denn die einzelnen Maßnahmen auch bedeuten. Weiters stehen die Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden aus. Beinahe täglich kommen zusätzlich neue Meldungen, wo denn jetzt doch noch Ecken und Kanten abgeschliffen werden sollen, bzw. dass einzelne Positionen doch zur Disposition stehen. Und es gilt abzuwarten, was der Widerstand und die Proteste noch an Änderungen bringen. Es soll daher hier nur der Ministerratsbeschluss einer Bewertung unterzogen werden, und diese bleibt unvollständig und lückenhaft. Dennoch kann ein gewisser „rot-schwarzer“ Faden, der sich durch die Budgetkonsolidierung zieht gefunden und entsprechend kritisch bewertet werden.

Relativ geringer Konsolidierungsaufwand …

Nun liegt das bereits viel diskutierte Ergebnis der Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP vor. Es weicht nun doch von den ursprünglich geplanten Konsolidierungsmaßnahmen ab: einnahmenseitig – also über Steuern – soll 2011 um 1,169 Mrd. Euro konsolidiert werden (ursprünglich veranschlagt: 1,7 Mrd. Euro, davon 1,1 Mrd. für den Bund), ausgabeseitig um rund 1,198 Mrd. Euro (ursprünglich 1,6 Mrd. Euro) gespart werden. Aufgrund prognostizierter deutlich höherer Steuereinnahmen als erwartet, fällt die Konsolidierung doch geringer aus. Abzüglich jener Steueranteile, die an die Bundesländer fließen – rund ein Drittel, von dem noch unklar ist, wofür diese verwendet werden – beläuft sich der Konsolidierung (ohne Bundesländer und Gemeinden) auf rund  0,7 % des BIP.

Es ist auch nicht das martialisch angekündigte „Blut, Schweiß und Tränen“- Paket. Die Konsolidierung hätte – wäre nur ausgabeseitig eingespart worden wäre – natürlich noch viel härter ausfallen können. Schlimmer geht’s bekanntlich immer. Tatsächlich handelt es sich um ein – im europäischen Vergleich – eher „kleines“ Konsolidierungspaket.

… mit ziemlichen Härten unter Aussetzung des „Verursacherprinzips“

Allerdings: Einige Bevölkerungsgruppen sind unverhältnismäßig stark betroffen, andere werden dagegen einmal mehr auffällig geschont. Von sozialer Balance, bzw. Konsolidierungsbeitrag nach „Leistungsfähigkeit“ kann jedenfalls ebenso wenig die Rede sein, wie von einem grundsätzlichen Umbau unseres Steuersystems, weg von der Belastung von Arbeit/ArbeitnehmerInnen hin zu einer stärkeren Besteuerung von Kapital, Vermögen und nichterneuerbaren Ressourcen.

Es zahlen für die Krise einmal mehr vor allem jene, die bereits gezahlt haben, die für die Krise nicht verantwortlich sind, und bei denen eigentlich angesichts ihrer angespannten ökonomischen Situation ohnehin nichts zu holen wäre, bzw. geholt werden dürfte. Die finanzielle Bewältigung der Krisenkosten findet nicht über das „Verursacherprinzip“ statt, wonach jene, welche die Krise verursacht haben zur Kassa gebeten werden, bzw. ökonomische Ursachen, welche die Krisenentstehung befördert haben, auch steuerpolitisch angegangen werden. Nein, es wird bei Staatsausgaben gekürzt, bei sozialen Transfers und öffentlichen Diensten. Dadurch leisten einkommensschwache Gruppen einen ungleich höheren Beitrag zur Konsolidierung als einkommensstarke. Wir zahlen nicht für eure Krise? Schmeck’s. Und: von einer Sozialmilliarde ist ebenso wenig zu sehen, wie von einer Bildungsmilliarde. Im Gegenteil.

Einnahmeseite – die Reichen werden erfreut sein

Einnahmeseitig sieht das Konsolidierungspaket sowohl vermögensbezogene Steuern und die Schließung von steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen vor, als auch höhere Energie- und Massensteuern. Durchaus zu begrüßen sind bestimmte ökologische Elemente. So erfreulich die neuen vermögensbezogenen Steuern auch sind – der Anteil vermögensbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen bleibt beschämend bescheiden: Dafür sorgen allein schon jede Menge Ausnahmen und Steuervergünstigungen für Banken, Vermögende, Stifter, Landwirte, Frächter etc. – wofür gibt es schließlich auch die ÖVP?

  • Umgesetzt wird nun tatsächlich eine Bankenabgabe im Umfang von 500 Mio. Euro/Jahr. Erfreulich. Aber: Im Gegenzug dazu wird allerdings die Kreditvertragsgebühr im Ausmaß von jährlich Euro 150 Mio. abgeschafft. Abzüglich des Anteils der Bundesländer verbleiben dem Bund ganze geschätzte 185 Mio. Euro. Das macht alles schon gleich viel weniger erfreulich.
  • Änderungen gibt es auch bei der Stifungsbesteuerung: Zinsgewinne werden künftig nicht mehr mit der halben („Zwischensteuer“, 12,5 %) sondern mit der ganzen Kapitalertragssteuer (KESt: 25 %) belegt. Allerdings nur für Zinserträge. Und die sind in Stiftungen verhältnismäßig gering. Erträge aus s aus Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften – ungleich Höher als jene aus Zinsen – oder aus Veräußerungsgewinnen (wir erinnern uns an die steuerfreien 600 Mio. Euro aus dem Verkauf von Böhler-Uddeholm-Aktien an die Voest) bleiben auch weiterhin steuergeschont (Empfehlenswert STANDARD-Kommentar von Stefan Schulmeister). Zwar sollen künftig auch Gewinne aus Veräußerungen von Liegenschaften in Stiftungen mit 25 % versteuert werden. Allerdings nur dann, wenn der Stifter eine juristische Person und keine Privatperson ist! Die Wlascheks und wie all die anderen Stifter mit jeder Menge Immobilien heißen, sind einmal mehr die winner. Bringen soll diese Reform von Euro 50 Mio. 2011 bis 100 Mio. 2014.
  • Was auch kommt, ist eine Vermögenszuwachssteuer. Sehr schön. Der Schönheitsfehler: Sie kommt einmal nur als Wertpapier-KESt. Und auch dann nur für solche, die nach dem 1. Jänner 2011 angeschafft werden. Die Spekulationsfrist wird aufgehoben, für Gewinne aus Wertpapierverkäufen fallen künftig 25 % an KESt an. Kursverluste anderer Papiere werden gegengerechnet. Nicht aufgehoben wird die Spekulationsfrist auf Immobiliengewinne. Wenn Immobilien also 10 Jahren nach Eigenerwerb gewinnbringend verkauft werden, bleibt die Differenz aus Anschaffungs- und Verkaufswert nach wie vor steuerfrei! Aufgrund dieser Vorgaben bleibt der Ertrag aus dieser Steuer in den ersten Jahren (2011: 30 Mio., 2012: 50 Mio.) bescheiden, für 2014 erhofft sich die Regierung – zumindest die SPÖ – rund 250 Mio. Euro.
  • Durchaus begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen und Steuerlückenschlüsse im Unternehmensbereich: für Dienstleistungsunternehmen soll die ökologisch kontraproduktiv wirkende Energieabgabenrückvergütung abgeschafft werden (Euro 100 Mio.), beim Kauf von Beteiligungen innerhalb eines Konzerns soll kein Abzug der Fremdkapitalzinsen mehr möglich sein (200 Mio. Euro): Ähnlich wie in der Baubranche sollen auch in Reinigungsfirmen Auftraggeber künftig für die Steuerschulden von „Sub-Unternehmen“ haften müssen (bringt rund 20 Mio. Euro) und ein Betrugsbekämpfungspaket („Betrugsbekämpfungsgesetz“) soll (optimistische) 100 (2011) bis 400 (2014) Mio. Euro bringen.

Nicht kommen: Änderungen in der Gruppenbesteuerung, die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Manager-Boni, eine Börsenumsatzsteuer, eine – hinsichtlich eines zu erwartenden Steueraufkommens im Vergleich zur Vermögenszuwachssteuer viel stabilere – allgemeine Vermögenssteuern oder eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer, geschweige denn eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen und Unternehmensgewinnen. Und damit der tatsächliche Einstieg in ein Steuersystem, das ein mehr an Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit herstellt. Nun, das war auch – zumindest von einem Regierungspartner – nie beabsichtigt. Was gut klingt und einiges verspricht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als „mangelhaft“, „unvollkommen“ und „halbherzig“ umgesetzt.

Beitrag der Vermögenden bleibt marginal

Die Maßnahmen im Bereich der Stiftungen und Spekulationsbesteuerung, sollen wohl vor allem suggerieren, dass „auch die Wohlhabenden ihren Beitrag“ zur Budgetkonsolidierung leisten: Tatsächlich bleibt ihr Beitrag zur Budgetkonsolidierung bzw. zum Steueraufkommen allerdings marginal, verschwindend gering. Die zusätzlichen vermögensbezogenen Steuern – Wertpapier KEST und Reform der Stiftungsbesteuerung machen 2014 – also dem Jahr der „vollen“ Erträge – bezogen auf die BIP-Werte des Jahres 2009 gerade einmal 0,13 % des BIP (liegen also 2014 noch niedriger, vermutlich unter 0,1 %) aus! Einführung bzw. Anhebung von Vermögenssteuern auf europäisches Niveau im Umfang von + 1,5 % des BIP hätten dagegen zusätzliche Mehreinnahmen von rund 4 Mrd. Euro gebracht! Dagegen machen sich die – im Endausbau – 350 Mio. Euro doch recht mager aus.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung – Bankensteuer, Reform der Energieabgabenrückvergütung, Schließen von Steuerschlupflöchern und Bekämpfung von Steuerbetrug – liegt das zusätzliche Aufkommen bei rund 1,1 Mrd. Euro im Endausbau. Der Anteil der Unternehmenssteuern am Gesamtsteueraufkommen bleibt allerdings immer noch unter dem EU-Schnitt (2007 Anteil Gewinnsteuern am Gesamtsteueraufkommen, EU-15: 9 %, Österreich: 5,8 %).

Was kommt noch an zusätzlichen bzw. höheren Steuern?

  • Da wird die Mineralölsteuer um eine CO 2 Zuschlag in Höhe von 20 Euro/Tonne erhöht. Das entspricht einer Anhebung bei Diesel um 5, bei Benzin um 4 Cent. Inklusive der Mehrwertsteuer bringt das für 2011 zusätzliche 436 Mio., ab 2012 536 Mio. Euro im Jahr. Entlastungen gibt es auch: vor allem für Frächter, die dürfen sich im Gegenzug über eine Reduzierung der KfZ-Steuer um 40 % oder 30 Mio. Euro erfreuen, während die Pendlerpauschale – die allerdings ökologischen Zielsetzungen eher entgegenwirkt und auch hinsichtlich ihrer Verteilung problematisch wirkt – um 15 Mio erhöht wird. Eine Ökologisierung der Pendlerpauschale, sowie eine Ausgestaltung der Pendlerpauschale als Absetzbetrag steht aus. Dafür kommen 15 Mio. Euro für Jobtickets für PendlerInnen geben, denen der Arbeitgeber kostenlose Fahrtmöglichkeiten zum Arbeitsplatz anbietet. Jahreskarten für Öffis – von ArbeitgeberInnen für ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellt – werden so künftig für ArbeitnehmerInnen einkommenssteuerfrei. Eine gute Maßnahme. Eine langjährige (Teil-)Forderung der AUGE/UG.
  • Auf Europa-Flüge wird eine Flugticket-Abgabe eingeführt, die von 60 Mio. Euro 2011, die nächsten Jahre 90 Mio. Euro einbringen soll.
  • Ökologisiert werden soll auch die Normverbrauchsabgabe: Wer einen Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß (über 180 g CO 2) kauft, muss einen höheren CO 2 Aufschlag auf die Nova zahlen. 2011 und 2012 soll das Mehreinnahmen von je 25 Mio. Euro bringen, ab 2013 55 Mio. Euro jährlich.
  • Was auch kommt, ist eine Erhöhung der Tabaksteuer um 25 bis 35 Cent pro Packung, was jährlich ab 2012 (2011 100 Mio. Euro) 150 Mio. Euro bringen soll.

Ist eine Ökologisierung des Steuersystems grundsätzlich und einzelne Maßnahmen – wie die Flugticketabgabe oder die Ökologisierung der Nova – jedenfalls begrüßenswert, so dient diese „Ökologisierung“ primär der Budgetkonsolidierung und weniger dem weitestgehend aufkommensneutralen sozial-ökologischen Umbau des Steuersystems, wonach Arbeit und ArbeitnehmerInnen steuerlich entlastet und im Gegenzug dazu Umweltverschmutzung und fossile Energieträger stärker steuerlich belastet werden.

Die Steuergeschenke für die Frächter, sowie die nach wie vor gültigen Steuerprivilegien für die Landwirtschaft (keine KfZ-Steuer für Traktoren, Agrardieselrückvergütung) zeugen auch weniger vom ökologischen Geist, als einer – vor allem im Falle der Mineralölsteuer – Erhöhung von Massensteuern unter Ausschluss des ÖVP-Klientels. Auch werden im BMVIT budgetierte Investitionen im Bereich der ÖBB Infrastruktur drastisch zurück gefahren – und eben nicht aus dem höheren MÖSt-Aufkommen finanziert, um so umweltfreundliche Mobilitätsalternativen für umstiegswillige AutofahrerInnen zu schaffen – nämlich von 2011 bis 2014 um 405 Millionen Euro, während im Bereich der ASFINAG Investitionen lediglich um 25 Mio. Euro zurückgefahren werden. Der Umweltgedanke scheint jedenfalls weniger Pate gestanden zu sein, als jener der möglichst einfachen und phantasielosen Budgetkonsolidierung.

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