Burgenländisches Pflegemodell – Revolutionäres Modell oder Mogelpackung


eine Analyse von Sonja Müllner, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG, Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester, Betriebsratsvorsitzende in der Wiener Pflege und Betreuungsdienste GmbH des FSW und Zentralbetriebsrätin im FSW

Grundlagen des Modells

Seit 1.10.2019 ist eine Anstellung in der Pflegeservice Burgenland GmbH, einer 100%igen Tochter der KRAGES möglich. Gesetzliche Grundlage ist eine Novelle zum Sozialhilfegesetz. In dieser Novelle wurden Gehälter, Arbeitsstunden und notwendige Ausbildungen festgelegt – also nicht verhandelt. Bislang war die Voraussetzung dazu eine sozialpartnerschaftliche Einigung.
Die Novelle gilt bis 31.03.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine Evaluierung stattfinden, um eventuelle Änderungen durchführen zu können bzw. um das Projekt bis zum 30.09.2022 zu stoppen.
Eine Anstellung ist erst ab Pflegestufe 3 möglich. Ca. 50% der Menschen mit Pflegebedarf erhalten jedoch nur Pflegegeld der Stufen 1 und 2.
Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung durch diplomiertes Pflegepersonal. Auch die Frequenz der Unterstützungsbesuche ist geregelt. Diese müssen von den Pflege-BezieherInnen selbst bezahlt werden.
Weiters gibt es die Möglichkeit der Urlaubs- und Krankenstandsvertretung mit dem einschränkenden Passus „wenn der/die Betreuende das wünscht“. Die bei der Pflegeservice Burgenland GmbH angestellten Angehörigen erhalten eine für sie kostenlose Heimhilfeausbildung.

Finanzierung – ein komplexes Unterfangen

Die Finanzierung erfolgt durch Selbstbehalte beim Pflegegeld, Kosten-Beiträgen aus den Einkommen, die über dem Richtsatz liegen, sowie aus Landeszuschüssen. In der Pflegestufe 3 beträgt der Selbstbehalt 90% des Pflegegeldes (459,90€/Monat), in den Pflegestufen 4 und 5 beträgt der Selbstbehalt 80% des Pflegegeldes (689,80€/Monat, 936,90€/Monat), in den Pflegestufen 6 und 7 beträgt der Selbstbehalt 60% des Pflegegeldes (1308,30€/Monat, 1719,30€/Monat). Bei den Beitragszahlungen aus dem Einkommen wird auf den Betrag, der über dem Sozialhilfe-Richtsatz liegt, zugegriffen. Die Richtsatzhöhe liegt zur Zeit bei 996,65€. Die durchschnittliche Alterspension von Männern liegt bei 1618,17€, die von Frauen liegt bei 1024,91€.
Eventuelle Gewinne sollen in den Pflegbereich reinvestiert werden . Die restliche Finanzierung erfolgt durch Landeszuschüsse.

Offene Fragen

Offene Fragen betreffen vor allem arbeitsrechtliche Aspekte. Eine Heimhilfeausbildung enthält keine Berechtigung zur Ausübung von qualifizierter Pflege. Angehörige dürfen hingegen Pflegeleistungen durchführen, wenn sie dazu bereit sind. Gerade bei Menschen in höheren Pflegestufen wird eine solche Pflege notwendig sein. Heißt das dann, praktisch gesehen, dass Angehörige sozusagen erst ‚nach Dienstende’ eine Insulin-Injektion oder subcutane Flüssigkeitszufuhr durchführen dürfen? Und was passiert, wenn die diplomierte Pflegefachkraft gravierende Pflegemängel feststellt? Kommt es dann zu einer Anzeige durch den Dienstgeber?

Gesellschaftspolitische Implikationen

In der Pflege gibt es einen eklatanten Personalmangel – eine Situation, die für die in diesem Bereich Tätigen seit ca. drei Jahrzehnten bekannt ist. Aber statt anhand von Zahlen, Daten und Fakten ins entschlossene Handeln zu kommen, haben die politisch Verantwortlichen ihre Energie in Aktionen zur Beschönigung der Situation gesteckt. Events, wie die Kür der „Pflegerin mit Herz“, bei der regelmäßig der „Opfermut“ von Frauen zelebriert wird, sind nur ein Beispiel für diese Art der Verdrängung.

Bei dem burgenländischen Pflegemodell handelt es sich, darüber sind sich auch wohlmeinende Kommentatoren einig, maximal um einen kleinen Mosaikstein zur Behebung des Pflegekräftemangels. Das gesellschaftspolitische Signal an die Frauen ist jedenfalls problematisch: Frauen, denn zum überwiegenden Teil werden die sogenannten pflegenden Angehörige Frauen sein, werden wieder zu Wächterinnen von Haus und Familie. Allerdings mit deutlichen Einschränkungen, denn jetzt werden sie vermutlich in der Wahrnehmung der Schwiegermütter zu deren persönlichen Angestellten. Dass solche innerfamiliären Machtverschiebungen zu gravierenden Dissonanzen in einem Familienverband führen können, liegt auf der Hand.
Auch das Signal an die Pflege ist nicht unproblematisch: Es suggeriert, dass Pflege mit einem Minimum an Ausbildung von jeder Frau geleistet werden kann.
Die Intention dieses Modells war vermutlich, den pflegenden Angehörigen Anerkennung in Form von Entgelt zukommen zu lassen. Paradoxerweise bewirkt es im Pflegebereich das Gegenteil.

Die eingangs selbst gestellte Frage kann im ersteren Fall eindeutig mit „nein“ beantwortet werden. Das burgenländische Pflegemodell ist kein revolutionäres Modell, allein das Etikett ‚neu‘ macht es noch nicht revolutionär. Zudem bringt es nicht unerhebliche praktische Probleme mit sich.
Aber auch die Zuschreibung ‚Etikettenschwindel‘ stimmt nicht. Pflegende Angehörige werden klar über Spielregeln und Finanzierung informiert.
Insgesamt ist dieses ‚Modell‘ wohl am ehesten eine pragmatische Notlösung, eine gesellschaftspolitisch progressive Lösung des Pflegeproblems ist es definitiv nicht.

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