Corona Update – mittlerweile Teil 8


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

von Vera Koller, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen und Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG

Seit letzten Donnerstag ist eine neue Verordnung in Kraft. Laut Verordnung 197. des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 30.04.2020 gelten einige neue Regelungen. Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben und es wurden genauere Regelungen zu den jetzt beschlossenen Lockerungen festgeschrieben. Obwohl diese Verordnung weniger schwammig formuliert ist, als die zuletzt Erlassenen, enthält auch sie einige fragliche Begriffe.

Corona und Arbeit

Generell gilt am Ort der beruflichen Tätigkeit, wie auch sonst, die Abstandsverpflichtung von 1 Meter zwischen Personen, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dort wo das Tragen einer Maske nicht ohnehin verpflichtend ist, wie zb. bei Kundenkontakt ist, wie die Verordnung vorsieht, die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig. Heißt so viel wie: Arbeitgeber und Beschäftigte haben sich auf das Tragen der Maske zu einigen. Dort, wo aufgrund der Eigenart der Tätigkeit das Abstandhalten nicht möglich ist, sind andere geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Ob dafür Plexiglasscheiben ausreichend sind, oder es darüber hinaus Schutzvorkehrungen braucht, ist in der Verordnung nicht geregelt. Es bleibt damit bei den Schutzvorkehrungen einiges an Interpretationsspielraum bestehen.Auch ob, wenn möglich weiterhin in Homeoffice/Telework gearbeitet werden soll, ist unklar. Rechtlich wurde die Verordnung vom 16.03.2020 (in der Fassung von zuletzt 20.04.2020) durch die neu Erlassene abgelöst. Somit hat der alte Verordnungstext keine Gültigkeit mehr. D.h. die über die Medien verbreitete Empfehlung, weiterhin dort wo möglich von zu Hause aus zu arbeiten, findet keine rechtliche Deckung.

Corona und Veranstaltungen

Die neue Verordnung sieht vor, dass Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen untersagt sind. Laut Verordnung sind Veranstaltungen geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen oder geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten …
Ausgenommen davon sind Veranstaltungen im privaten Wohnbereich (lässt dies eine Veranstaltung im Garten zu?), Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz und Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit unbedingt erforderlich sind.
Welche Zusammenkünfte unbedingt erforderlich sind, lässt die Verordnung offen. Auch was als Veranstaltung, was als Versammlung zu verstehen ist, ist nicht klar geregelt.
Die erste Formulierung deutet daraufhin, dass Meetings, Besprechungen usw. nicht unter den Begriff der Veranstaltung fallen, dienen sie weder der Unterhaltung, Belustigung …
Da jedoch ein Ausnahmetatbestand, für zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit unbedingt erforderliche Zusammenkünfte, geschaffen wurde, ist die Auslegung nicht eindeutig. Und was heißt bei Anwendung des Veranstaltungsbegriff dann unbedingt erforderlich um in den Ausnahmetatbestand hinein zu fallen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Corona und Kinderbetreuung

Für die Abschlussklassen hat der Unterricht begonnen. Auch die 6 bis 14-jähringen sind in Gruppen eingeteilt und wissen wann ihre Unterrichtstage sein werden. Entgegen der medialen Ankündigung der Staffelungen von Mo bis Mi und Do/Fr hat Minister Fassmann lediglich den Schichtbetrieb schriftlich geregelt. In welcher Form dieser Schichtbetrieb stattfindet, wurde den einzelnen Schulen überlassen. Auch eine dementsprechende Empfehlung an die Direktionen hat es nicht gegeben. Die unterschiedlichsten Modelle von tageweise abwechselnd, zu 1 Woche Schule und eine Woche frei, wurden eingeführt. Für Eltern mit Geschwisterkindern in verschiedenen Schulen bedeutet dies eine schier unlösbare Aufgabe.

Auch ist die Schule (Zitat Minister Fassmann) nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch von sozialen Kontakten und Freundschaften. Was es für 6-jährige bedeutet, wenn sie plötzlich alleine auf einem anderen Platz sitzen, zu ihren Freunden Abstand halten müssen und die Spielsachen weggeräumt sind, können wir uns alle vorstellen. Trotzdem wird ihnen dieser „soziale Kontakt“ nicht erspart.
Ob die Öffnung der Schulen, mit insgesamt max. 15 Tagen Unterricht es wert ist, eine Generation mit mehr als einprägsamen Schulerlebnissen zurückzulassen, werden wir erst nachträglich wissen. Klar ist, der Schulbesuch wird für alle Kinder psychisch belastend sein. Noch schlimmer wird es für diejenigen die auch an Hausübungstagen Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Untergebracht in Turnsälen und Speisesälen sollen die Kinder mit sozialer Distanz ihre Aufgaben erledigen. Mit Maske, oder Abstand, möglicherweise in Räumen ohne Fenster. Wie die Betreuung genau aussieht, wissen wir nicht.
Es wird sehr viel Engagement der Lehrer*innen und Betreuungspersonen brauchen, um diese Situationen abzufedern. Die Vorgaben und einzelnen Erfahrungen lassen jedoch befürchten, dass wir es tatsächlich eher mit Aufbewahrungsstätten als mit Räumen der sozialen Begegnungen zu tun haben werden. Jede/r die/der es irgendwie verhindern kann, und sei es unter persönlicher Selbstaufgabe, wird vermeiden die eigenen Kinder dem auszusetzen. Da viele es mit der Schulöffnung und dem Hochfahren der Wirtschaft nicht mehr schaffen werden, die Kinder zu betreuen, werden auch Großeltern nicht zuschauen können.
Auch in den Kindergärten ist die Situation im Hinblick auf eine kindgerechte Handhabung katastrophal. Aufgrund mangelnder Regelungen hängt es noch mehr von den betreuenden Personen ab, wie erträglich die Situation gehandhabt wird. Auch dort tendiert man jedoch zu weggeräumten Spielzeug, pro Tisch nur ein Kind, als Beschäftigung Malen und Zeichnen usw.

Für eine kurze Ausnahmezeit ist die Situation Kindern erklärbar, für mehrere Monate nicht.
Auch, dass es möglich ist mit Kindern ins Freie zu gehen, hat noch niemand angesprochen.
Bei aller gesundheitlicher Vorsicht, ist es dringend notwendig auch den Interessen der Kinder und deren psychischer Gesundheit einen Platz in der politischen Auseinandersetzung einzuräumen.

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