Corona update Teil 13


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Mit Juli fällt die Maskenpflicht für Kellner in Gastronomiebetrieben, Mannschaftssport ist Indoor, sowie Outdoor wieder erlaubt und mit September wurde die Möglichkeit von größeren Kulturveranstaltungen in Aussicht gestellt. Gegen verhängte Coronastrafen muss weiterhin einzeln rechtlich vorgegangen werden und auch die Reisewarnungen für klassische Ferienziele bleiben aufrecht. Wenn gleich das Außenministerium zumindest mittlerweile klargestellt hat, dass daraus nicht automatisch arbeitsrechtliche Konsequenzen ableitbar sind.

Die Sozialpartner verhandeln über eine Verlängerung der Kurzarbeit für den Herbst und die ersten rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Kurzarbeit. Soweit der grob umrissene Status quo.

Corona und Kultur

Auch größere Veranstaltungen sollen ab Herbst wieder möglich sein. Voraussetzung dafür sind fix zugewiesene Sitzplätze, das Einhalten des Mindestabstands und das Führen von Teilnehmer*innenlisten. Wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten.

Für die Bundesmuseen und Theater gibt es seit Dienstag dieser Woche zumindest erste finanzielle Lichtblicke. Als erste Liquiditätssicherung sollen an diese 15 Millionen Euro an Hilfsmittel ausbezahlt werden. Im Herbst sollen weitere Zahlungen folgen. Dafür ist die Kurzarbeit der Mitarbeiter*innen mit Juni zu beenden.

Auch wenn diese Hilfszahlungen zu begrüßen sind, muss die zentrale Forderung einer ausreichenden Basisabdeckung der Kunst- und Kulturszenen bestehen bleiben. Dies betrifft einerseits die bestehenden Betriebe (anstatt Einnahmenabhängigkeit vom Ticketverkauf, ausreichend Förderung für die Institutionen) und die Beschäftigten (anstatt prekärer Arbeitsverhältnisse, abgesicherte Dienstverhältnisse). Vor allem der schon Jahre geforderte Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Bundesmuseen, muss endlich umgesetzt werden.

Corona und prekäre Beschäftigung/Leiharbeit

Ganz aktuell am Beispiel des Corona Cluster in einem Werk des deutschen Fleischkonzern Tönnies werden uns wieder einmal die Problematiken der prekären Beschäftigung bzw. Leiharbeit vor Augen geführt.

Zu weit weg?

Nein, ganz nah, bei den Corona Ausbrüchen in den Postverteilungszentren in Liesing bzw. Korneuburg konnten ebenfalls schaudernd die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachvollzogen werden.

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen zur Leiharbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung in Österreich weit besser sind, als in anderen europäischen Ländern, stellt sich gerade in diesen Bereichen die Problematik der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Nicht nur, dass in Systemen von Sub-, Sub-, Sub-Unternehmern die Nachvollziehbarkeit oft nicht gegeben ist, fürchten sich überlassene Arbeitskräfte aufgrund ihrer Situation ganz massiv vor Konsequenzen und sind nicht in der Lage für ihre Rechte einzutreten. Vor allem die Angst vor der Nichtmehrvermittlung, hält viele davon ab, trotz klar zustehender Ansprüche, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Desto prekärer die Beschäftigung, desto größer das Ungleichgewicht. Arbeitsrechtliche Regelungen haben als Schutzgesetze den Zweck diese Schieflage zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen anzugleichen. Dies ist jedoch besonders im Fall großer persönlicher Abhängigkeit aufgrund von prekärer Beschäftigung kaum möglich.

Dort wo die Durchsetzbarkeit durch den Einzelnen aufgrund der persönlichen Notlage nicht möglich ist, braucht es rechtliche Rahmenbedingungen die diese ersparen. Die Einhaltung der Fürsorgepflicht und des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes müssen im klaren Interesse der Beschäftigen bzw. der von der Arbeitsleistung profitierenden Unternehmen stehen und dürfen nicht eine ignorierte Nebensächlichkeit bleiben. Dafür bedarf es diesbezüglich, dringend gesetzlicher Regelungen. Auch die Arbeitsinspektorate haben ihren Fokus darauf zu richten und sind dafür mit genügend Personal auszustatten.

 

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