Der Bartenstein Erlass ist Geschichte!
21. Juli 2021 von auge/ug
Letzte Woche war es soweit und wie schon erwartet hat der Verfassungsgerichtshof die Beschränkung von Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber*innen auf Kontingente der Saison- und Erntearbeit aufgehoben.
Diese Beschränkungen hatten zur Folge, dass Asylwerber*innen, nicht nur wie schon alle anderen Drittstaatsangehörigen, nur dann eine Beschäftigungsbewilligung für eine Beschäftigung über 20 Stunden erhalten konnten, wenn keine vorgemerkte inländische oder integrierte ausländische Arbeitskraft für die Stelle zur Verfügung stand (Ersatzkraftverfahren), sondern darüber hinaus auf Kontingente der Ernte- und Saisonarbeit beschränkt waren.
Lange hat es nicht gedauert bis Arbeitsminister Kocher, wie von der FPÖ gefordert, klargestellt hat, dass diese nur aus Formalgründen erfolgte Aufhebung an der derzeitig vollzogenen eingeschränkten Arbeitsvermittlung von Asylwerber*innen nichts ändern wird. Weiterhin werde die „konsequente Überprüfung des Arbeitsmarktes“ durch die Regionalbeiräte erfolgen und nur bei einhelliger Zustimmung des Beirats eine Beschäftigungsbewilligung erfolgen.
Nicht nur, dass damit wieder einmal der Eindruck vermittelt wird, als wären Entscheidungen der Gerichte höchstens Empfehlungen, übersieht Arbeitsminister Kocher in seiner Annahme die weitere Konsequenz des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof.
Wie nämlich von uns als AUGE/UG bei der letzten AK Vollversammlung gefordert (Effektiver Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen), hat der Verfassungsgerichtshof genau zu der Bestimmung, welche die einhellige Zustimmung des Regionalbeirates betrifft, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Der Verfassungsgerichtshof hegt große Zweifel, ob diese Regelung verfassungskonform ist.
Leider werden wir auch diese Entscheidung noch abwarten müssen, bis der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen endgültig geöffnet ist.