Die Umverteilungspläne der Kurz-Partei

Die Steuer- und Ausgabenpläne der neuerdings bewegten Traditionspartei ÖVP haben‘s in sich. Für die großzügigen SpenderInnen aus Industrie und Wirtschaft hat sich jedenfalls jeder in Kurz investierte Euro schon gerechnet. Das Programm liest sich – ähnlich wie jenes der FPÖ – wie ein Wünsch-Dir-Was der Industriellenvereinigung und reicher Stifter. Für Arme und Einkommensschwache gibt’s  dagegen nichts. Ausser einer gehörigen Portion Zynismus.

Ein paar „Höhepunkte“ aus dem türkisen Programm:
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Unternehmenssteuern

Unternehmensgewinne sollen nur noch dann mit 25 % Körperschaftssteuer besteuert werden, wenn sie ausgeschüttet werden. Gewinne, die im Betrieb verbleiben, sollen steuerfrei bleiben. Das geht über die Forderungen der Industriellenvereinigung hinaus, die für diesen Fall einen verminderten Steuersatz von 12,5 % fordert. Würde die KÖSt für einbehaltene Gewinne auf 0 gesetzt würde das gesamte KÖSt-Steueraufkommen – laut Standard vom 5. September – halbiert – von 7,6 Mrd. Euro auf unter 4 Mrd. Wobei vollkommen irrelevant ist, ob bzw. welche Investitionen getätigt werden. Die Wirkung einer derartigen KÖSt-Reduktion auf Konjunktur und Beschäftigung ist also fragwürdig. Die Wirkung auf die öffentlichen Haushalte dagegen eindeutig. Die KÖSt-Steuersenkung würde keine Lücke, sondern ein riesiges Loch hinterlassen. Nicht nur im Budget sondern auch bei der Steuergerechtigkeit.
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Lohn- und Einkommensteuersenkung

Hier will die Kurz-ÖVP die ersten drei Steuerstufen auf 20 % (statt bislang 25 %), 30 % (35 %)  und 40 %  (42 %) absenken. Nach der „größten Steuerreform“ aller Zeiten soll also gleich die nächste folgen, um wieder „verstärkt Anreize“ zu setzen, „etwas zu leisten“. Wenn untere und mittlere Steuerstufen reduziert werden, ist das doch klass‘ und kommt doch unteren und mittleren Einkommen zugute, oder? Leider Nein! Tatsächlich nützen derartige Maßnahmen v.a. den BezieherInnen oberer Einkommen. Warum? Wer ein Einkommen von unter 1.500 Euro im Monat bezieht – das waren 2015 z.B. rund 1,75 Mio. ArbeitnehmerInnen und 50 % aller unselbständig beschäftigten Frauen – der profitiert gar nicht oder nur ganz wenig davon. Weil er/sie ja erst gar nicht in eine Steuerstufe fällt. Denen bringt die Absenkung der zweiten, dritten Steuerstufe rein gar nichts. BezieherInnen hoher Einkommen profitieren dagegen voll – sie „nehmen“ schließlich die Steuerersparnis aus jeder reduzierten Steuerstufe mit. Kommt noch der Kinderbonus dazu – die ÖVP plant da 1.500 Euro – die von der Steuer abgezogen werden. Da keine Negativsteuerwirkung vorgesehen ist, kommt diese Maßnahmen ebenfalls nur jenen zugute, die Einkommensteuer zahlen, also mittlere und obere Einkommensgruppen. Eigenartig ist die Formulierung, wonach der Steuerbonus von der „Gesamtsteuerlast der Familie“ abgezogen werden kann. Familienbesteuerung gibt es schließlich keine in Österreich. Und was bedeutet das für eine Familie, in der beide Elternteile nur Teilzeit beschäftigt sind und keine Einkommenssteuer zahlen? Kommen auch sie in den Genuss des „Kinderbonus“? Jedenfalls: Es profitieren vom veranschlagten Entlastungsvolumen (ESt 3 – 4 Mrd. Euro, Kinderbonus 2 Mrd. Euro, Kalte Progression 1,6 Mrd. Euro)  von 6,5 bis 7,6 Mrd. Euro zum größten Teil obere Einkommensgruppen. Das kann einmal unter Garantie behauptet werden.
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Abschaffung kalter Progression

Die ÖVP will die kalte Progression abschaffen. Wie? Indem sie die „Grenzbeträge“ – das sind jene Beiträge ab denen der jeweilige Steuersatz anfällt – jährlich um die durchschnittliche Inflation nach oben verschiebt. Was da so toll klingt ist in Wirklichkeit ebenfalls hoch problematisch und nützt wieder den oberen Einkommen. Warum? Jede Einkommensgruppe ist von Inflation unterschiedlich betroffen, bzw. hat „ihre“ eigene Inflation. Im „Warenkorb“, der die Inflation bemisst befinden sich unterschiedlichste Güter – neben jenen des täglichen Bedarfs auf elektronische Geräte, Urlaube, Mieten etc. Diese sind auch unterschiedlich „gewichtet“. Und da ergibt sich auch schon ein Problem. Steigende Mieten treffen einkommensschwache Haushalte, die z.B. 1/3 ihres Einkommens für Miete aufwenden müssen deutlich stärker als einkommensstarke, die z.B. „nur“ ¼ ihres Einkommens für Wohnen ausgeben müssen. Preissteigerungen bei Gütern des täglichen Bedarfs – Lebensmittel, Wohnen, Strom etc. – treffen untere Einkommensgruppen viel stärker. Die profitieren auch nicht davon, das z.B. elektronische Produkte, die auch im Warenkorb liegen, billiger werden. Weil sie sich die erst gar nicht leisten können. Wird daher die durchschnittliche Inflation zur „Abschaffung“ der kalten Progression herangezogen, nützt diese Maßnahme ebenfalls den BezieherInnen oberer Einkommen. Weil unteren Einkommen entweder ohnehin kaum Lohnsteuer zahlen – also nicht davon profitieren, obwohl sie eine „höhere“ Inflation als obere Einkommensgruppen haben. Bzw. weil das Verschieben der Grenzbeträge um die  „durchschnittliche Inflation“ die höheren Lebenshaltungskosten auch nicht wettmacht.
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Mindestsicherung

Hier fährt Kurz ein rigoroses und zynisches Kürzungsprogramm. Ein Programm das ganz bewusst Armut, Obdachlosigkeit, Kriminalität in Kauf nimmt und illegale Beschäftigung fördert. Und das noch dazu gegen gültiges Recht verstößt. Wer Asylberechtigten die Mindestsicherung „light“ auf 560 Euro kürzt ist zynisch. Ein derartiges Einkommen lässt kein Auskommen zu, das weiß natürlich auch die ÖVP. Die Folge wäre u.a., dass Asylberechtigte natürlich auch in illegale, sozial- und arbeitsrechtlich nicht abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, um überleben zu können. Bildung, Qualifikation, Integration – insbesondere auch Arbeitsmarktintegration werden erschwert bis verunmöglicht. Genau das Gegenteil dessen wird erreicht, was die ÖVP vorgibt erreichen zu wollen! Wer Familien mit Kindern die Mindestsicherung mit 1.500 Euro deckelt, befördert ganz bewusst Kinderarmut. Alleine in Wien wären 10.000 Kinder betroffen! Die nicht offene Denunziation vom BMS-BezieherInnen als tendenziell arbeitsunwillig (Zitat ÖVP-Programm: „Auch wenn es rational nachvollziehbar ist, dass man es sich zweimal überlegt, eine Arbeit anzunehmen, wenn man damit nur geringfügig mehr verdient …“) – als ob BMS-BezieherInnen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssten. Die immer offener zur Schau getragene Verachtung gegenüber all jenen, die auf den Sozialstaat angewiesen sind, wird zusehends eine Konstante in Programmatik und Politik der Kurz-ÖVP.
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Ausgabenkürzungen

Der Sozialstaat in Österreich verteilt vor allem ausgabeseitig um. Über Sozialtransfers (Arbeitslosengeld, Pensionen, Mindestsicherung, Familienbeihilfe …) oder öffentliche Leistungen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, öffentliche Infrastruktur …). Ausgabekürzungen treffen also v.a. untere und mittlere Einkommensgruppen, die von solidarisch finanzierten sozialstaatlichen Leistungen – von Bildung, Pensionen bis Gesundheit – besonders profitieren. Die Ausgabenbremse im Umfang von 4 – 5 Mrd. Euro (!) an Einsparungen, wie sie der Kurz-ÖVP vorschwebt – Ausgaben sollen sich nur noch um die Inflation erhöhen dürfen – kann nur zu Lasten öffentlicher Leistungen, der Einkommen öffentlich Bediensteter (von KrankenpflegerInnen über PolizistInnen bis hin zu LehrerInnen) gehen oder zu einer drastischen Kürzung von Sozialleistungen. Vor allem wäre derartiges zu befürchten, wenn sich das wirtschaftliche Klima wieder eintrübt. In der Krise mit stagnierendem oder sogar schrumpfenden Bruttoinlandsprodukt – und auf dieses bezieht sich die Abgabenquote ja – und steigenden Ausgaben bei Arbeitslosengeld und Mindestsicherung müssten genau diese Ausgaben gekürzt werden, soll die Abgabenbremse wirken. Das wäre natürlich fatal, weil dadurch Einkommen – Arbeitslosengeld und Mindestsicherung stellen Einkommen bei Arbeitslosigkeit dar – die Nachfrage zurückgeht, die Wirtschaft noch tiefer in die Krise rutscht usw. Eine Ausgabenbremse ist daher strikt abzulehnen – sie wirkt nicht nur „nach oben“ umverteilend, sie wirkt auch „zyklisch“: sie wirkt nicht krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklungen entgegen, sie verschärft sie noch.
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Und nicht zuletzt: Wo bleiben die finanziellen Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen – etwa in Klimaschutz, Pflege, bei Bildung, ökologische Infrastruktur, Forschung –   bei Schulden-, Ausgaben- und sonstigen Bremsen? Die öffentliche Hand nimmt sich jede Möglichkeit, gegensteuern zu können und in Wirtschaft und Gesellschaft den sozial-ökologischen Umbau aktiv zu gestalten.
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Die vermeintlichen Wahlzuckerl die da verteilt werden, entpuppen sich bei genauerer Analyse nur allzu schnell als bittere Pillen …

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