Die Unabhängigen GewerkschafterInnen, die politische „Farbenlehre“ und warum wir uns in keine Schublade stecken lassen

Die Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahlen bei den Gemeindebediensteten sind geschlagen. Die KIV/UG – Konsequente Interessensvertretung/Unabhängige GewerkschafterInnen konnte sich ganz gut behaupten, legte bei den PV-Wahlen sogar leicht zu, verlor allerdings auch leicht bei den Gewerkschaftswahlen. Erfreulich: erstmals gelang der Einzug in die mit der GdG fusionierten KMSfB – mit 10 % und zwei Mandaten. Einmal mehr ist – in der medialen Berichterstattung – die parteiunabhängige, überparteiliche Kandidatur der KIV/UG dem – offensichtlich unstillbarem – medialen Bedürfnis der parteipolitischen „Schubladisierung“ zum Opfer gefallen.

Da kandidiert die FSG – also die SPÖ. Da kandidiert die FCG – oft im Verband mit dem ÖAAB – also die ÖVP. Da kandidieren die Freiheitlichen Arbeitnehmer – also die FPÖ. Und da kandidiert die UG – in diesem Fall die KIV/UG – also was denn? Schnurstracks werden UG-Listen entlang der österreichischen parteipolitischen Farbenlehre als „grüne“ oder „grünnahe“, bestenfalls noch „grün-unabhängige“ Listen bezeichnet. Das geht dann so weit, dass im ORF online davon berichtet wird, dass die „Grünen“ weiterhin Platz Zwei bei den Gemeindebediensteten belegen würden.

Obwohl „Die Grünen“ gar nicht kandidiert haben und dann im folgenden Text plötzlich auch nur noch von der KIV/UG die Rede ist. Schublade auf, Schublade zu. Die FSG-Mehrheit – in diesem Fall in der GdG – unterstützt das auch noch eifrig, in dem sie die KIV/UG – wider besseren Wissens – taxfrei zu „Grünen“ erklärt und in Zusammenhang mit Aussagen Grüner PolitikerInnen stellt. Weil sie sich davon offensichtlich einiges verspricht bzw. erhofft. Die „Parteiunabhängigkeit“ soll dadurch diskrediert, das Prinzip „Parteiunabhängigkeit“ unglaubwürdig werden. Die UG, die Unabhängigen GewerkschafterInnen lassen sich allerdings in keine Schublade stecken. Schon gar nicht in eine parteipolitische. Weder in eine grüne, eine rote, eine rosarote, schwarze oder gar blaue oder orange.

Die UG – eine „bunte Fraktion“, mit klarer Abgrenzung nach rechts

Mann/frau muss die UG schon als das nehmen, was sie ist: Parteiunabhängig und überparteilich, am ehesten noch eine Fraktion der „pluralistischen und alternativen Linken“. Dass die UG nicht „Die Grünen“ sein können – dafür würde eigentlich schon alleine ein Blick in die Historie jener Gruppierungen, die heute die „Unabhängigen GewerkschafterInnen“ ausmachen, reichen: Die Vorläuferorganisation der AUGE/UG etwa, die GE-Gewerkschaftliche Einheit galt einst in der Nachkriegszeit als KP-nahe Gruppierung, bis sie sich 1968 im Zuge der Niederschlagung des Prager Frühlings durch Warschauer-Pakt-Truppen endgültig von der KP los sagte und einen eigenständigen, linken, in der Folge links-alternativen Kurs verfolgte. 1968 gab es weit und breit noch keine „Grünen“ geschweige denn eine Grüne Partei. AktivistInnen und BetriebsrätInnen der GE waren Ex-KPlerInnen, ehemalige SozialdemokratInnen. Fortschrittlich orientierte ChristInnen, kamen aus der studentischen Linken und zusehends aus der Dritte-Welt- der Frauen-, der Anti-AKW-, der Friedens- und der Umweltbewegung.

Die Gründung künftiger UG-Listen im Bereich der LehrerInnen gehen in die 70er Jahre zurück, also ebenfalls bevor es eine „Grüne Partei“ gab. AktivistInnen der „Österreichischen LehrerInneninitiative“, wie die UG-LehrerInnen bis heute heißen, kamen dabei ebenso aus den unterschiedlichsten weltanschaulichen Lagern – aus einer „antikapitalistischen“ Linken ebenso, wie aus dem bürgerlichen oder christlichen. Gemeinsam war ihnen – und der Findungsprozess war keineswegs einfach – Personalvertretung, Gewerkschaften wie auch das Bildungssystem als Ganzes zu demokratisieren, Personalvertretung wie Gewerkschaft und Bildungspolitik nicht den Parteien und ihren Fraktionen in der Gewerkschaft zu überlassen.

Die KIV gründete sich bereits 1978 als eigenständige, autonome Gruppierung in Personalvertretung und Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – also auch etliche Zeit vor grünen Parteigründungen. Getragen wurde die KIV damals vor allem von kritischen SozialarbeiterInnen, die sich schließlich zu einer Kandidatur als unabhängige Alternative zu den Parteifraktionen verstand – und bis heute versteht.

Wir schauen auf kein Parteibuch

Schon alleine aus diesem Auszug der Gründungsgeschichte(n) wird eines offensichtlich: UG-Gruppierungen waren nie Parteilisten und legten stets auch entschieden Wert darauf, keine Parteilisten zu sein. Alternative GewerkschafterInnen waren zwar auch aktiv an der Gründung alternativer bzw. grün-alternativer Listen beteiligt – das ist kein Geheimnis, einige sind Parteimitglieder der Grünen oder bei den Grünen aktiv – auch das kein Geheimnis, und bringen in diese Partei gewerkschaftspolitische Positionen ein. Andere wiederum kamen und kommen aus der Sozialdemokratie, aus der KP, aus dem christlich-sozialen Lager, ziehen es aber vor, auf parteiunabhängigen Listen zu kandidieren, weil für sie die Personalvertretung und nicht Parteipolitik im Vordergrund steht, wie sie vielfach erleben mußten bzw. müssen. Die Mitgliedschaft einzelner UGlerInnen zu Parteien ist – soweit es sich nicht um FPÖ, BZÖ oder noch weiter rechts stehender Gruppierungen handelt – selbstverständlich zulässig, wie es sich für eine überparteiliche Gruppierung gehört. Überparteilichkeit ist in diesem Sinne auch ein Garant für Unabhängigkeit. Schließlich lässt sich kein/e SozialdemokratIn gerne als Grüne vereinnahmen bzw. vorführen und umgekehrt.

Der überwiegende Teil aller BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen, AktivistInnen der UG gehört allerdings ohnedies überhaupt keiner Partei an und verwehrt sich – wie übrigens auch die meisten Grünen, SozialdemokratInnen etc. in der UG – gegenüber einer parteipolitischen Vereinnahmung. Kurz: in der UG wird nicht nach einem Parteibuch gefragt. Eine klare Abgrenzung gibt es allerdings nach rechts: wer in der UG aktiv ist, kann kein Mitglied/Sympathisant von FPÖ oder BZÖ sein. Die UG ist „antifaschistisch“ und steht in klarer GegnerInnenschaft allen rechtsextremen, ausländerInnenfeindlichen und rechtspopulistischen Tendenzen entgegen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil wir begeisterte GewerkschafterInnen sind und die extreme Rechte der Gewerkschaftsbewegung stets feindlich gegenübergestanden ist.

Zusammengefasst: Das „Soziotop“ UG durchbricht also gängige Farbenlehren, und passt in keine Schublade. Die UG ist „bunt“. Und bunt ist nicht gleich grün, rot, hellrot, schwarz usw. usf.

1997: Die UG gründet sich als ÖGB-Fraktion

1997 vereinigten sich schließlich alternative, linke und parteiunabhängige Betriebsrats-, Gewerkschafts- und Personalvertretungsgruppierungen zur Fraktion der UG – Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB. Die neue „Fraktionsordnung“ im ÖGB machte das erst möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Gewerkschaftliche Einheit – GE die „alternative“ Vertretung im ÖGB, allerdings nicht als Fraktion – die gabs offiziell nämlich gar nicht in dem Sinne – sondern als ‚Arbeitsgemeinschaft Gewerkschaftliche Einheit‘. AktivistInnen der KIV/UG, der Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst, waren teilweise Mitglieder der damaligen GE. Im Zuge der Einigung der Listen beschränkte sich die GE – später AUGE/UG – auf die GPA und die Gewerkschaften der Privatwirtschaft, die Gewerkschaften der öffentlichen Dienste wurden von KIV/UG (Gemeinde) und UGöD (Bund und Länder) organisiert. Der Sitz im ÖGB-Bundesvorstand ging von der GE auf die neu gegründete UG über. Getragen wurde die UG von der GE (später umbenannt in AUGE/UG), von der KIV/UG und der UGöD. Später stießen die Grünen und Unabhängigen EisenbahnerInnen (heute UG vida) sowie die Liste we4you/UG in der Telekom-Gewerkschaft dazu. Die Gründungsgruppierungen einigten sich auf einen gemeinsamen inhaltlichen und politischen Plattformtext, der so etwas wie das „Gründungsprogramm“ der UG ist und die politische Grundausrichtung dokumentiert und der auch immer wieder überarbeitet worden ist.

Unabhängig heißt nicht kooperationsunwillig

Teil der UG ist, wer sich zur Plattform der UG bekennt. Die Zugehörigkeit zur UG bekunden kandidierende Listen durch das Kürzel UG im Anhang an ihren Listennahmen oder durch eine Deklarierung des Betriebsratsmandats zur jeweiligen UG-Gruppierung bzw. Fraktion in der entsprechenden Einzelgewerkschaft. Auch „Grüne“ Listen dürfen im Verband der UG kandidieren, ebenso sie „Sozialdemokratische“ oder andere, wenn sie wollen. Natürlich gibt es seitens der UG auch eine punktuelle Zusammenarbeit mit Parteien – wenn es für die Durchsetzung von Anliegen von uns vertretener unselbständig Beschäftigter bzw. der Anliegen der ArbeitnehmerInnen im Gesamten sinnvoll und notwendig erscheint. Diese Form von „Lobbying“ und politischer Stimmungsmache für spezifische bzw. allgemeine ArbeitnehmerInneninteressen bei politischen EntscheidungsträgerInnen ist schließlich ein wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Arbeit, um entsprechenden Interessen in einer parlamentarischen Demokratie zum Durchbruch zu verhelfen, bzw. diese auch öffentlich zu einem Thema zu machen. Dabei hat sich immer wieder herausgestellt, dass in etlichen Punkten eine Zusammenarbeit noch am leichtesten mit den Grünen geht, bzw. dass vor allem Grüne PolitikerInnen offensiv auf unabhängige GewerkschafterInnen hinsichtlich inhaltlicher Positionierungen zugehen. Das hat allerdings keinen Einfluss auf die grundsätzliche Parteiunabhängigkeit der UG. Eine punktuelle Zusammenarbeit hat es auch immer wieder mit der FSG gegeben, selbst mit ChristgewerkschafterInnen – wenn es etwa gegen die schwarz-blaue Bundesregierung ging, oder mit einzelnen SPlerInnen in bildungs- und universitätspolitischen Belangen. Es obliegt der jeweiligen Partei, ob sie mit uns im Sinne der ArbeitnehmerInnen Kooperationswillen zeigt, oder nicht (Ausnahmen: FPÖ und BZÖ, mit denen wir nicht kooperationswillig sind), nicht an uns. Eine regelmäßige Zusammenarbeit, Kooperation und inhaltliche Abstimmung gibt es auch mit NGO, soweit von diesen erwünscht.

Unvereinbarkeitsregelungen

Entsprechend dem Grundsatz der „Parteiunabhängigkeit“ gibt es in der UG klare Unvereinbarkeitsregelungen: wer ein (partei)politisches Mandat in einer gesetzgebenden Körperschaft wahrnimmt (Landtag, Nationalrat), muss sein/e Mandat in Gewerkschaft oder Arbeiterkammer zurücklegen. Weil – und das haben wir nur allzu oft erlebt, bzw. erleben es nach wie vor – das parteipolitische Mandat nur allzu oft über das gewerkschaftspolitischen Mandat obsiegt. Das macht u. E. Interessensvertretung unglaubwürdig und schädigt auch das Ansehen bzw. den Anspruch von Gewerkschaften als überparteiliche und unabhängige Interessensvertretungen der Beschäftigten. Im Rahmen der ÖGB-Reformprozesses war die Trennung von gewerkschaftlichem und parteipolitischem Mandat eine unserer zentralen „Reformansätze“, um die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften wieder zu stärken. Von den – damals auch noch seitens der FSG noch bekundeten guten Absichten, künftig keine Gewerkschaftsvorsitzenden mehr für die SPÖ ins Parlament zu schicken, ist heute allerdings nichts mehr übrig geblieben. Für die FCG kam diese Trennung ohnehin nie in Frage.

Nicht immer „grün“ …

Wie bereits oben beschrieben: die UG ist gar nicht „grün“ wenn es um die Frage irgendwelcher organisatorischer oder parteipolitischer Verquickungen geht, geschweige denn wenn irgendeine „Mutterpartei“-„Tochtergewerkschaft“-Beziehung konstruiert werden soll. Wenn, dann wäre, die Grüne Partei – auch – Tochter so mancher grün-engagierter GewerkschafterInnen. Es würde auch an ein bislang nicht da gewesenes „biologisches“ Wunder grenzen, wäre die vermeintliche „Tochter“ älter als die noch vermeintlichere „Mutter“. Die UG hört auf keine Parteizentrale und ist keiner Partei verpflichtet, sondern nur sich selbst und den von ihr zu vertretenden ArbeitnehmerInnen.

Die UG ist allerdings gleichzeitig sehr „grün“ wenn es um Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in Gesellschaft und Arbeitswelt geht. Hier hat die UG im ÖGB quasi ein Alleinstellungsmerkmal.

Durchaus ähnlich sind sich die UG und „Die Grünen“ in Fragen der Integrationspolitik, im Kampf gegen Rechtsextremismus und AusländerInnenfeindlichkeit oder im Einsatz für die vollkommene Gleichstellung von Frauen in Gesellschaft und Arbeitswelt. Auch in verteilungs-, bildungs-, gesellschafts- und sozialpolitischen Fragen sind sich „Grüne“ und UG politisch nahestehend. Eine entsprechende inhaltliche Nähe ergibt sich allerdings genauso zu „linken“, kritischen SozialdemokratInnen, undogmatisch orientierten linken Menschen und Gruppen, zu fortschrittlich gesinnten ChristInnen, oder zu gesellschaftskritischen NGO aus dem Sozial-, Frauen-, Integrations-, Umwelt- oder globalisierungskritischen Bereich.

In so manchen grundsätzlichen wirtschafts- und arbeitnehmerInnenpolitischen Fragestellungen – von Ausgliederungen, öffentlichen Diensten, Privatisierungen bis hin zu Wirtschaftsdemokratie, Arbeitszeitverkürzung oder grundlegender Kapitalismuskritik – gibt es allerdings mitunter erhebliche inhaltliche Unterschiede und stehen UGlerInnen und so manche/r Grüne – vor allem wenn diese in Regierungsverantwortung sind – auf unterschiedlichen Seiten. Einige Grüne tun sich auch nach wie vor mit dem Unabhängigkeitsanspruch der UG schwer, hätten lieber „ihre ganz eigene“ Gewerkschaftsfraktion als eine unabhängige Gewerkschaftsgruppierung, die als „nicht kontrollierbar“ und „nicht berechenbar“ auch so manchem/r braven grünen Parteisoldaten/in unheimlich ist. Das hat auch schon – allerdings bislang nur in Niederösterreich – zu parteigrünen Kandidaturen gegen UG-Listen bei den PflichtschullehrerInnen und in der AK geführt – allerdings mit mäßigem und bescheidenem Erfolg. Wenn „Parteigrüne“ gegen die UG kandidieren, kann jedenfalls wohl auch nicht allen Ernstes weiter behauptet werden, die Unabhängigen GewerkschafterInnen seien in „Die Grünen“.

Sich gegen Schubladisierungen und „Kastldenken“ zu wehren ist nicht einfach und mitunter ein Kampf gegen Windmühlen, vor allem auch in einer schnelllebigen Medienwelt der kurzen und einfach gehaltenen Nachrichten. Dass wir es mit unseren vielen Namen, Kürzeln und Bezeichnungen den Medien und einer interessierten Öffentlichkeit auch nicht immer ganz leicht machen, wissen wir Unabhängige GewerkschafterInnen auch. Aber die Welt – und vor allem auch die Gewerkschaftswelt – ist halt nun auch einmal nicht einfach, sondern eben vielfach kompliziert. Wir sind, was wir sind, wir sind es gerne so und wir werdens auch bleiben: Bunt und vielfältig, was sich halt auch in unseren Namensgebungen niederschlägt. Auch wenn diese Art der „Buntheit“ und „Vielfalt“ der gängigen, einfachen, österreichischen Farbenlehre widerspricht: uns ist Widerspruch an sich nicht fremd. Wir widersprechen ganz gerne gängigen und angeblich allgemein gültigen und daher vermeintlich richtigen Klischees, Denk- und Handlungsweisen, widersprechen oftmals dem herrschenden ökonomischen, politischen und auch gewerkschaftlichem Mainstream. Und das wird und soll auch so bleiben. Denn Widerspruch ist gerade auch in Österreich ein Gebot der Stunde …

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