Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012 (I): „Der Arbeiter Lohn schreit zum Himmel … (Jak. 5,4)“

Schon der frühchristliche Briefeschreiber Jakobus wusste davon zu berichten, dass „der Arbeiter Lohn“ zum Himmel schreien würde. 2000 Jahre später sieht die Situation nicht wesentlich anders aus. Der aktuelle Einkommensbericht des Rechnungshofs belegt einmal mehr, wie dramatisch es um die ArbeiterInneneinkommen bestellt ist und wie sehr diese gegenüber anderen ArbeitnehmerInneneinkommen zurückbleiben.

 

Im Abstand von zwei Jahren veröffentlicht der Rechnungshof einen Bericht über die „durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung (Allgemeiner Einkommensbericht 2012)“. Dieser liefert einen umfassenden Überblick über die Einkommensentwicklung bzw. Einkommenssituation der ArbeitnehmerInnen (wie auch der Selbständigen) nach Berufsgruppen, Tätigkeit, Branchen, Geschlecht, Arbeitszeitvolumen, Bildungsgrad etc. seit 1998. Die sehr detaillierten Auswertungen beruhen auf Daten des Mikrozensus, der Lohnsteuerstatistik sowie des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger.
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Unselbständige Beschäftigung – Einbruch 2009, Rekordwert 2011

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Hinsichtlich der Entwicklung der unselbständigen Beschäftigung in Österreich ist von 1998 bis 2008 ein kontinuierlicher Zuwachs von 3,379 Mio. ArbeitnehmerInnen auf 3,856 Mio. zu beobachten. Einen kurzzeitigen Einbruch gab es im Krisenjahr 2009 als erstmals die Beschäftigtenzahlen geringfügig auf 3,849 Mio. Beschäftigte zurückgingen, um bis 2011 allerdings wieder einen neuen Rekord von knapp über 4 Mio. ArbeitnehmerInnen zu erreichen. Dabei waren 1,892 Mio Frauen und 2,113 Mio. Männer beschäftigt. Der Frauenanteil an allen unselbständig Beschäftigten betrug damit 2011 47,25 % (1998: 44,28 %). Während die Beschäftigung allgemein seit 2009 wieder stieg, ging der Frauenanteil von 2010 bis 2011 um 0,11 Prozentpunkte geringfügig zurück. Insgesamt nahm die Frauenbeschäftigung allerdings seit 1999 von Jahr zu Jahr zu. Die Männerbeschäftigung ging im Krisenjahr 2009 – einmalig – um 0,8 % leicht zurück, stieg allerdings 2011 mit 2,89 % gegenüber der Frauenbeschäftigung mit 2,43 % deutlich an.
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ArbeiterInnen, Angestellte, öffentlich Bedienstete

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  • Innerhalb der Gruppe der unselbständig Beschäftigten ist der Anteil der ArbeiterInnen seit 1998 zwar absolut zunehmend, relativ allerdings abnehmend (von 43,8 % auf knapp 40 %). Von 1998 ist die Zahl der ArbeiterInnen von 1,48 Mio. bis 2011 auf 1,6 Mio. gestiegen (einen Einbruch gab es von 2008 auf 2009 von 1,547 Mio. auf 1,515 Mio. ArbeiterInnen).

 

  • Die Angestelltenverhältnisse stiegen seit 1998 deutlich von 1,547 Mio. auf 1,859 Mio. Selbst im Krisenjahr 2009 stieg die Zahl der Angestellten noch weiter von 1,775 Mio. auf 1,789 Mio.

 

  • Deutlich rückgängig ist die Anzahl der BeamtInnen. Seit 1998 ist der Anteil der BeamtInnen unter den unselbständig Beschäftigten um rund 40 % von 352.996 auf 213.727 Personen gesunken. Deutlich gestiegen ist im öffentlichen Dienst der Anteil der Vertragsbediensteten – nämlich seit ihrer gesonderten Ausweisung 2004 – von 239.567 auf 331.280 Personen (2011).

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Entwicklung der Einkommen – Angestellteneinkommen stagnieren, ArbeiterInneneinkommen brechen weg

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Hinsichtlich der Einkommensentwicklung ist bei Angestellten und Vertragsbediensteten eine Stagnation, bei den BeamtInnen ein Zuwachs, bei den ArbeiterInnen allerdings schwere Verluste beobachtbar.

 

  • Die mittleren Angestellteneinkommen (Medianeinkommen, Bruttojahreseinkommen, Lohnsteuer und Hauptverbandsdaten, gilt für alle weiters verwendeten Einkommensdaten) sind seit 1998 nominell – also nicht um die Inflation bereinigt – von 21.933 auf 28.092 Euro (2011) gestiegen. Die Einkommen der Vertragsbediensteten haben sich ähnlich entwickelt, von 24.682 (2004) auf 29.103 Euro 2011. Tatsächlich aussagekräftig ist die Entwicklung der Realeinkommen, also die inflationsbereinigten Jahreseinkommen.  Hier ist bei Angestellten/Vertragsbediensteten eine stagnative Entwicklung zu beobachten. Wird das Basisjahr 1998 mit 100 gesetzt, liegen die Bruttoeinkommen 2011 hinsichtlich der Kaufkraft bei exakt dem gleichen Wert. Stagnativ auch die Entwicklung der Netto-Realeinkommen: diese liegen 2011 im Vergleich zu 1998 bei 101 – haben also eine Steigerung von gerade einmal 1 % erfahren! Seit 1998 haben somit die mittleren Angestellten- und Vertragsbediensteteneinkommen an Kaufkraft tatsächlich so gut wie nicht gewonnen.

 

  • Positiv entwickelt haben sich die Beamteneinkommen  – von Euro 30.993 im Jahr 1998 auf Euro 49.274 im Jahr 2011. Diese haben – brutto – im Vergleich zu 1998 ihre Realeinkommen um 23 Punkte auf 123 2011 steigern können. Netto stiegen die Einkommen auf 118 % des Vergleichswerts von 1998. Die Steigerung der Beamteneinkommen ist allerdings vor allem auf strukturelle Effekte zurückzuführen.

 

Der Einkommensbericht dazu:

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„Insgesamt geht die Anzahl der Personen in dieser Gruppe zurück, weil die Zahl der Pragmatisierungen sinkt und damit weniger neue BeamtInnen hinzukommen (Diese Entwicklung lässt sich auch anhand des Durchschnittsalters ablesen, das sich bei den Beamten seit 1998 von 42 auf 49 Jahre erhöht hat, während jenes der Angestellten nach wie vor bei 38 Jahren liegt, Anm.). Die noch verbleibenden BeamtInnen haben durch die gesetzlichen Gehaltsvorrückungen einen Einkommenszuwachs, der nicht im selben Ausmaß durch neu hinzukommende Erwerbstätige mit geringeren Einkommen ausgeglichen wird. Das Resultat ist ein im Vergleich zu den anderen Gruppen starker Anstieg des Gruppenmittelwertes.“

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  • Regelrecht dramatisch stellt sich die Einkommenssituation dagegen bei den ArbeiterInnen dar. Deren jährliche Bruttoeinkommen haben sich seit 1998 bis 2011 nur geringfügig von 16.100 auf 18.157 Euro gesteigert. Noch schlimmer allerdings: seit 1998 lagen die Einkommenszuwächse bei den ArbeiterInnen nur in drei Jahren über der Inflation! Die Folge: die Realeinkommen (brutto) der ArbeiterInnen ist im Vergleich zu 1998 um 12 Punkte auf 88 gefallen! Die ArbeiterInnen haben über die letzten 13 Jahre also massive Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Netto betrugen die Einkommensverluste 8 % – die Nettoeinkommen der ArbeiterInnen betrugen 2011 hinsichtlich der  Kaufkraft nur noch 92 % der Nettolöhne des Jahres 1998.

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Massive Kaufkraftverluste im untersten Einkommenssegment

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Massive Realeinkommensverluste bei den ArbeiterInnen und den untersten 10 % der EinkommensbezieherInnen. Stagnation bei Angestellten und Vertragsbediensteten. Reallohnzuwächse bei den Beamten. Grafik: Einkommensbericht 2012 des Rechnungshofs, S 30

 

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Fortgesetzt hat sich auch in den Krisenjahren die Einkommenspolarisierung zwischen „arm“ und „reich“. Das unterste Einkommenszehntel hat von 1998 bis 2011 Realeinkommensverluste von brutto 31 % (netto: 29 %) erlitten. Die Realeinkommen in der „Mitte“ gingen im Vergleichszeitraum ebenfalls um 4 % zurück (netto: 2 %). Leicht an Kaufkraft gewonnen haben die 10 % der BezieherInnen höchster Einkommen: diese verzeichneten brutto ein Plus von 4 %, netto immer noch Reallohnzuwächse von 2 %.

 

Auch hinsichtlich der Einkommensentwicklung im untersten Einkommenssegment „reissen“ die ArbeiterInneneinkommen einmal mehr nach unten aus. Während bei Angestellten/Vertragsbediensteten die Bruttoeinkommen hinsichtlich ihrer Kaufkraft relativ stabil geblieben sind (unterstes Einkommenszehntel – 8 %, Medianeinkommen und Top-10-% +/- 0 %), verloren die ArbeiterInneneinkommen (brutto) nicht nur in der Mitte – nämlich bereits oben  beschriebene 12 %, sondern selbst ganz oben – wenn auch nur – 1 %. Besorgniserregend wird es allerdings bei den einkommensschwächsten 10 %: deren Einkommen verloren im Vergleich zu 1998 gleich 40 % an Kaufkraft.

 

Ziemlich gleichmäßig positiv hat sich dagegen die Kaufkraft der BeamtInnen: selbst die untersten 10 % legten hier um 20 % zu, die mittleren Einkommen um 23 %, die Top-10 %-Einkommen deutlich aber doch geringer um 16 %.

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(Eine) Erklärung: instabile Arbeitsverhältnisse bzw. Beschäftigungsdauer

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Eine Erklärung für die Entwicklung der Einkommenslagen liefert der Einkommensbericht gleich mit: diese liegt im Umfang der Erwerbstätigkeit. Etwa beim Anteil der Teilzeitbeschäftigten: während diese bei den BeamtInnen bei lediglich 11 % liegt, beträgt dieser bei den Angestellten 38 %, bei den Vertragsbediensteten 31 %, bei den ArbeiterInnen immer noch 25 % (Teilzeitanteil über alle Beschäftigtengruppen: 31 %).

 

Ist der Teilzeitanteil bei den ArbeiterInnen unter Durchschnitt, ist der Anteil jener Personen, die „nicht ganzjährig“ beschäftigt sind, bei den ArbeiterInnen dagegen auffallend hoch. Sind durchschnittlich 27 % aller ArbeitnehmerInnen nicht ganzjährig beschäftigt, ist dieser Anteil bei den BeamtInnen mit 1 % und der Vertragsbediensteten mit 10 % unwesentlich, bei den Angestellten mit 26 % fast im Schnitt, bei den ArbeiterInnen mit 37 % allerdings deutlich über dem Durchschnitt. Ist vielleicht insbesondere die „nicht ganzjährige“ Beschäftigung, die instabile Beschäftigungsdauer  ein wesentlicher Grund für die katastrophale Einkommensentwicklung bei den ArbeiterInnen?

 

Einen entsprechenden Schluss legt die „Zwei-“ bzw. „Fünfjahresbetrachtung“ jedenfalls nahe: Im Rahmen dieser Analyse stehen jene ArbeitnehmerInnen, die in jeweils zwei bzw. fünf aufeinanderfolgenden Jahren ganzjährig erwerbstätig waren und deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Beschäftigtengruppe (ArbeiterIn, Angestellte/r, BeamtIn, VB) sich nicht geändert hat. Ein erstes Ergebnis: während in der „Gesamtbetrachtung“ im Zeitraum von 2001 bis 2011 nur 2006, 2007 und 2009 die Einkommen inflationsbereinigt gestiegen sind, lagen die Einkommen  in der „Zweijahresbetrachtung“ beständig über der Teuerungsrate, wurde die Kaufkraft, die „Realeinkommen“ also erhöht. Der Einkommensbericht dazu:

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„Hinsichtlich der Entwicklung der Einkommen nach sozialer Stellung (d.i. die  jeweilige Beschäftigtengruppe, Anm.) wird ebenfalls deutlich, dass die Zuwachsraten in der Zweijahresbetrachtung über den Zuwachsraten der jeweiligen Gruppen in der Gesamtbetrachtung liegen und geringere Schwankungen aufweisen.“

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So liegen etwa die Zuwachsraten bei den ArbeiterInnen in der Zweijahresbetrachtung um jährlich 2,88 Prozentpunkte über jener der Gesamtbetrachtung, bei der Fünfjahresbetrachtung sogar um 3,23 %-Punkte (Angestellte: Zweijahresbetrachtung 2,82 %-Punkte über Gesamtbetrachtung, Fünfjahresbetrachtung 4,47 %; Beamte: Zweijahresbetrachtung 0,32 %, Fünfjahresbetrachtung 3,8 %; Vetragsbedienstete: Fünfjahresbetrachtung 3,97 %). In der Zweijahresbetrachtung lagen die Einkommenszuwächse der Angestellten über alle Jahre (Beobachtungszeitraum 2001 – 2011) hinweg über jenem der ArbeiterInnen – Ausnahme 2010 und 2011, wo die Zuwächse bei den  ArbeiterInneneinkommen über jenen der Angestellten lagen. Die Zuwächse bei den BeamtInnen schwankten über den Beobachtungszeitraum dagegen sehr stark und lagen in den letzten beiden Jahren deutlich unter jenen der ArbeiterInnen und Angestellten.

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Einkommensentwicklung in der Zweijahresbetrachtung: ArbeiterInnen- und Angestellteneinkommen liegen stabil über der Inflationsrate und erzielen Reallohnzuwächse, Einkommenszuwächse der BeamtInnen schwanken besonders stark. Grafik: Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012, S 34

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Je instabiler die Beschäftigung desto schwächer der Einkommenszuwachs

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Im Vergleich der Bruttojahreseinkommen lag 2011 jenes der ArbeiterInnen in der Fünfjahresbetrachtung mit 29.612 Euro deutlich über jenem der Gesamtbetrachtung mit Euro 18.157. Bei jenen Beschäftigtengruppen, die einen verschwinden geringen Anteil nicht-ganzjährig Beschäftigter aufweisen, ist entsprechend der Einkommensunterschied in der Gesamt- und Fünfjahresbetrachtung gering (BeamtInnen Euro 49.274 – Gesamtbetrachtung zu Euro 50.371 – Fünfjahresbetrachtung, Vertragsbedienstete: Euro 29.103 zu Euro 33.383). Im Gegensatz dazu fällt der  Einkommensunterschied bei Beschäftigtengruppen mit einem hohen Anteil nicht-ganzjährig Beschäftigter – und unter den ArbeiterInnen ist dieser Anteil mit bereits erwähnten 37 % weit über dem Durchschnitt – in der Gesamt- und Fünfjahresbetrachtung sehr hoch aus. Ein enger Zusammenhang zwischen Beschäftigungsdauer und Einkommensentwicklung dürfte damit wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben sein …

 

PS: Der doch ziemlich massive Einkommensunterschied zwischen öffentlich Bediensteten – Vertragsbediensteten und BeamtInnen – und ArbeiterInnen (Gesamtbetrachtung, mittlere Jahresbruttoeinkommen 2011: ArbeiterInnen Euro 21.509, VB: 30.938, BeamtInnen: 49.159, Lohnsteuer-/HV- UND Mikrozensusdaten, Erwerbstätige am 15 ohne Lehrlinge mit Wohnsitz in Österreich)  relativiert sich beim Vergleich von „Vergleichbarem“ (bereinigt um Teilzeit, nicht ganzjährige Vollzeitbeschäftigung, Bildungsgrad …): ganzjährig Vollzeitbeschäftigte ArbeiterInnen bezogen 2011 ein mittleres Bruttojahreseinkommen von Euro 30.353. Das Bruttojahreseinkommen von Vertragsbediensteten lag bei 36.523 Euro. HilfsarbeiterInnen in der Privatwirtschaft (gj, Vollzeit) bezogen ein Bruttojahreseinkommen von Euro 24.065, angelernte ArbeiterInnen von 29.786, FacharbeiterInnen von 32.130, VorarbeiterInnen/MeisterInnen von Euro 40.485. Vertragsbedienstete HilfsarbeiterInnen und Angelernte verdienten mit 29.032 Euro, bzw. als FacharbeiterInnen oder MeisterInnen mit Euro 36.178 nicht wesentlich mehr bzw. sogar geringfügig weniger als ihrer KollegInnen in der Privatwirtschaft. Unter den BeamtInnen sind Hilfs- und angelernte Tätigkeit mit Euro 35.682 tatsächlich deutlich besser entlohnt als in der Privatwirtschaft, bei FacharbeiterInnen und MeisterInnen (Euro 42.013 gleichen sich die Einkommen allerdings wieder eher an. Tatsache ist allerdings auch, dass der Anteil jener , die als Beamte Hilfs-/angelernte Tätigkeiten verrichten mit gerade einmal 3.900 Personen (FacharbeiterInnen/MeisterInnen: 7.600 Personen) gerade einmal bei 2 % (4 %) liegt, bei den Vertragsbediensteten bei immerhin schon 10 % (2 %), bei den ArbeiterInnen dagegen bei 64 % (36 %) liegt. Für „beamtete“ ArbeiterInnen gilt dasselbe wie für „beamtete“ Angestellte: ihr Durchschnittsalter liegt deutlich über jenem der KollegInnen in der Privatwirtschaft.

 

Link: Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012

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