Engeltfortzahlungszweckzuschussgesetz – nicht nur für den Pflegebereich.


Die Pflegereform der Regierung war dringend nötig. Die Einkommensstrukturen in den meisten Bereichen hinken denen anderen Branchen weit hinterher. Auch deshalb finden sich kaum mehr Menschen, die diese verantwortungsvollen Tätigkeiten ausüben wollen. Aber auch die drop out-Rate ist bereits seit langem extrem hoch. Personalmangel, verursacht durch Fehlplanungen beim Personal und einer unzureichenden Entlohnung bewirken Missstände in der Versorgung. Ein menschenwürdiges Arbeiten ist in dieser Situation kaum noch machbar.  Burn out und Überlastung als Folge dieses Missmanagements sind bei den Kolleg:innen an der Tagesordnung. Eine Verbesserung der Einkommensstruktur ist hier hoffentlich ein erster Schritt für eine Trendwende in diesem gesellschaftspolitisch sensiblen Bereich.
Die jetzige Pflegereform berücksichtigt allerdings nur jene Berufsgruppen, die im GuKG und im Sozialbetreuungsgesetz vorkommen.
Einrichtungen des Sozialen, der Betreuung, der Alltagsbegleitung, der Gesundheitsvorsorge und auch der Pflege funktionieren aber nur gemeinsam im Zusammenspiel von allen Berufsgruppen. Die professionelle Pflege, die jetzt mit einem Gehaltszuschuss bedacht wird, steht am Ende dieses Betreuungsprozesses. Andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Therapeut:innen bemühen sich mit präventiven Konzepten Pflegebedürftigkeit hintanzuhalten. Damit steigern sie nicht nur die Lebensqualität von Menschen, sondern helfen, den kostenintensiven Faktor Pflege gering zu halten. Auch die soziale Arbeit ist in jedem dieser Prozesse dringend notwendig. Die besten therapeutischen Maßnahmen helfen gar nichts, wenn die Lebenssituation prekär oder unsicher bleibt. Die Probleme der Kolleg:innen in all diesem Bereich sind dieselben wie im Pflegebereich. Nur im Zusammenspiel aller kann eine qualitativ gute Versorgung sichergestellt werden, die einen weit teureren Pflegebedarf minimiert. Die Ausweitung des Zuschusses ist deswegen nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch für die Effektivität des Systems unverzichtbar.
Auch die beschlossene „Entlastungswoche Pflege“ ist in dieser Hinsicht als problematisch zu sehen.
Mitarbeiter:innen in der Pflege bekommen damit ab dem 43 Lebensjahr eine 6. Urlaubswoche, um den Belastungen der Arbeit bis zur Pension standzuhalten.
Wie im Ursprungsentwurf des EEZG ersichtlich, ist diese Entlastungswoche jedoch ausschließlich auf den „Gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege“, „Pflegefachassistenz“ und „Pflegeassistenz“ beschränkt. Weder Heimhilfen – die vor allem in den mobilen Diensten eigenständig, verantwortungsvoll und hart arbeiten -, noch die Mitarbeiter:innen im Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderung, ganz zu schweigen von weiteren Berufsgruppen des Gesundheits-, Sozial- und Betreuungsbereichs, werden laut diesem Antrag und Entwurf anspruchsberechtigt sein. Im Klartext heißt das, dass zum Teil Mitarbeiter:innen des gehobenen Dienstes, die verwaltungstechnisch arbeiten, zur 6. Urlaubswoche berechtigt sind, nicht aber Menschen, die in derselben Art und Weise arbeiten, wie Kolleg:innen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Die Spaltung, die das Versagen rund um das EEZG ausgelöst hat, führt zu unabschätzbaren Folgen, nicht nur für die finanzielle Abwertung von Kolleg:innen, sondern auch für die Wertschätzung gegenüber ihrer Arbeit und Gesundheit! Mehr noch, die Regelung zur Entlastungswoche wird die Gräben zwischen den Kolleg:innen noch weiter vertiefen.
Dieser Umstand ist unerträglich!
Daher fordern die Unabhängigen Gewerkschafter:innen von der Regierung eine Ausweitung des Entgeltfortzahlungszweckzuschusses und der Entlastungswoche für die Pflege auf alle anderen Berufsgruppen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Betreuung.
Aus den Reformschritten in der Pflege muss eine umfassende Reform des gesamten Gesundheits- und Sozialwesen werden.
Aber auch die Länder müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Sie sind kompetenzrechtlich für diesen Bereich zuständig. Auf den Bund nur mit dem Finger zu zeigen ist viel zu wenig. Schon längst hätten notwendige Maßnahmen gesetzt werden können. Stattdessen wurde aus Kostengründen über Jahre kaputtgespart.
Schluss mit dem gegenseitigen Abwälzen und den Schuldzuweisungen. Schluss mit dem Sparen im System. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und zeigen Sie politischen Willen. Eine qualitativ hochwertige Gesundheits- und Sozialpolitik ist nicht umsonst zu haben, sie wirft auch keine Gewinne ab. Zeigen sie Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und unser aller Versorgung und stehen sie zu einem qualitativ ausgezeichneten System.
Arbeitsgruppe Gesundheit, Soziales, Pflege der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.