Es ist Zeit!

Das Frauen*Volksbegehren sammelt ab 12. Februar 2018 Unterstützungserklärungen um das Volksbegehren einzuleiten. Erstmals kann auch online mit Bürger*innenkarte unterschrieben werden.

Von Karin Stanger

100 Jahre nach Einführung des Frauen*wahlrechts und gut 20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren fordert das Frauen*Volksbegehren 2018 völlige Gleichwertigkeit von Frauen* und Männern*.

.

20 Jahre 1. Frauen*volksbegehren

.

20 Jahre ist es her, dass fast 650.000 Menschen das 1. Frauen*-Volksbegehren unterschrieben und sich damit für die Gleichstellung von Frauen* und Männern* in Österreich stark gemacht haben: Zu einer tatsächlichen echten Gleichwertigkeit von Mann* und Frau* hat das nicht geführt. Nur zwei Forderungen von 11 wurden umgesetzt, Probleme, wie die ökonomische Abhängigkeit von Frauen* bestehen weiterhin. Daher ist das Frauen*Volksbegehren notwendig, um unnachgiebig die Gleichwertigkeit von Männern* und Frauen* in Österreich zu fordern.

Eine breite Bewegung tritt an, um vollkommene rechtliche, ökonomische und soziale Gleichstellung der Geschlechter in Österreich einzufordern. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen* muss auf der politischen Tagesordnung oberste Priorität haben. Ob Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung und ein vielfältiges Frauen*bild in Medien, ob Kinderbetreuung, Arbeitszeitverkürzung, Aufstiegschancen oder die Vertretung in politischen Gremien: Es geht um echte Chancengleichheit, echte Selbstbestimmung, echte Wahlfreiheit.

.

Genau zur richtigen Zeit

.

Die politischen Ereignisse in Österreich und der Blick über unsere Grenzen hinaus lassen viele Menschen erschrecken. Anstatt die konkreten Anliegen und Bedürfnisse von Frauen* ernst zu nehmen und Maßnahmen zu setzen, schränken konservative Kräfte weibliche Freiheit und Selbstbestimmung immer weiter ein. Es droht ein Rückschritt. Frauen* verdienen bei uns weiterhin knapp ein Viertel weniger als Männer. Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt ist durch Diskriminierung beschränkt. Die Geldbörse entscheidet, wie selbstbestimmt Frauen leben können.

.

Die nächsten Schritte zur Eintragungswoche

.

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Genau 8.401 Unterstützungserklärungen braucht es, um ein österreichweites Volksbegehren einreichen zu können.

Von 12. Februar bis 12. März sammelt das Frauen*Volksbegehren in jedem Bundesland die benötigten Unterstützungserklärungen. Unterschrieben werden kann in jedem Gemeindeamt bzw. Bezirksamt oder eben mit der digitalen Signatur durch die persönliche Bürger*innenkarte.

Danach wird das Frauen*Volksbegehren beim Innenministerium zur Einreichung gebracht. Frühesten 8 Wochen und ein Tag nach Abgabe der Unterstützungserklärungen, spätestens aber sechs Monate und drei Wochen danach kann die Eintragungswoche vom Innenminister datiert werden. Ab einer Anzahl von 100.000 Unterschriften muss ein Volksbegehren im Nationalrat diskutiert werden.

.

Eintragungswoche

.

Wichtig für das Gelingen eines Volksbegehrens ist nicht zuletzt die Kalenderwoche, in der ein Solches abgehalten wird. Wird die Eintragungswoche beispielsweise in die Schulferien gelegt, ist das Erreichen möglichst vieler Unterschriften naturgemäß viel schwieriger. Das Innenministerium legt das Datum fest – die Antragsteller*innen können aber vorab einen Wunschtermin nennen. Um viele Menschen in Österreich erreichen zu können, soll die Eintragungswoche des Frauen*Volksbegehrens Ende Mai 2018 stattfinden. Das Frauen*Volksbegehren hofft auf Berücksichtigung, um möglichst faire Bedingungen zu erhalten.

Zur Website: www.frauenvolksbegehren.at

Du möchtest mehr Informationen? Dann trage dich in den Newsletter ein:

https://frauenvolksbegehren.at/mitmachen/

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.