Konkret: Was ein 12-Stunden-Arbeitstag für ArbeitnehmerInnen bedeutet


Beispiel 1: Achtung! Lange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit!

Herr K. Arbeitet in einem kleinen Unternehmen. Hin und wieder musste er einen 12-Stunden-Arbeitstag einlegen. Ausnahmsweise. Eine Arbeitsmedizinerin prüfte dann, ob die langen Arbeitszeiten gesundheitlich unbedenklich sind, oder nicht. Das war gut so. Denn: So fit wie früher fühlt sich der 53jährige nicht mehr. Er weiß: Bei langen Arbeitszeiten steigt das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen. Jetzt gibt‘s keine ärztlichen Prüfungen mehr. Der Chef verlangt von K. Aber immer öfter, länger in der Firma zu bleiben. Was soll K. Tun? Verweigert er, verliert er womöglich den Job. Und der ist nicht mehr der Jüngste. Sein Arzt rät ihm aber, sein Herz zu schonen …

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Beispiel 2: Kinder? Lang nicht mehr gesehen

Familie S. hat zwei Kinder im Alter von 3 und 11. Frau S. arbeitet Teilzeit, Herr S. Vollzeit. Herr S. würde gerne mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen. Doch daraus wird nichts. Herr S. muss schon jetzt regelmäßig Überstunden leisten, weil seine Abteilung personell unterbesetzt ist. Vor 19 Uhr ist Herr S. selten zu Hause. Eigentliche würde Herr S. gerne kürzer arbeiten. Auch, damit seine Frau, ihre Teilzeit aufstocken kann. Die hätte nämlich das Angebot, ihre Arbeitszeit auf 30 Stunden aufzustocken. Doch daraus wird jetzt nichts. Im Gegenteil: Für Herrn S. wird‘s jetzt noch noch länger. Und noch später, dass er heimkommt. Und seine Kinder? Die kennt er inzwischen vor allem vom Foto …
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Beispiel 3: Yasmin und Max allein zu Haus?

Frau B. Ist Alleinerzieherin zweier Volksschulkinder im Alter von 6 und 9. Sie hat Glück: Beide besuchen einen Hort. Das ermöglicht ihr, einer gut bezahlten Vollzeitarbeit nachzugehen. Zeitlich wird‘s jetzt schon manchmal knapp, weil die Kinder spätestens um 17 Uhr zu Hause sind. Muss sie mal Überstunden, machen, passt die Nachbarin auf. Aber regelmäßig geht das auch nicht. Jetzt hat der Chef mitgeteilt, das künftig öfter mal 12 Stunden gearbeitet werden müssen. Er erwartet sich von allen MitarbeiterInnen die entsprechende Bereitschaft dazu. Frau B. Kann da nicht mit. Sie wird ihren Job verlieren. Ob sie wieder einen findet? Gerade denkt sie daran, dass irgendein Politiker davon gesprochen hat, dass 12-Stunden-Arbeitstage ohnehin nur „freiwillig“ wären …
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Beispiel 4: Meine Zeit? Schaut schlecht aus …

Frau L. arbeitet in einem mittelgroßen Betrieb. Mit Betriebsrat. Wurde früher wegen „besonderen Arbeitsbedarfs“ hin und wieder länger als 10 Stunden/Tag gearbeitet werden, musste eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Damit die Interessen der Beschäftigten – wie etwa die Möglichkeit, dann Überstunden in längeren Freizeitblöcken wann  der/die ArbeitnehmerIn will  – gewahrt blieben. Das gibt‘s allerdings nicht mehr. Jetzt hat der Betriebsrat nichts mehr mitzureden! Und schon wollen die neuen Eigentümer, dass künftig viel öfter länger und flexibler gearbeitet wird. Weil es die Konkurrenz auch macht. Und sonst angeblich Jobs in Gefahr sind. Wer will schon die Arbeit verlieren? Frau L. arbeitet nun regelmäßig 12 Stunden täglich. Überstunden werden dann abgebaut, wann der Chef es will. Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen zählen nur noch wenig …

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