Im Burgenland oder Steiermark geringfügig beschäftigt, karenziert, arbeitslos, Lehrling oder Präsenz-/Zivildiener?

Antrag Aufnahme WählerInnenlisteBist du im Burgenland oder der Steiermark geringfügig beschäftigt, karenziert, arbeitslos, Lehrling oder Präsenz-/Zivildiener, dann gilt für dich JETZT: AK-Wahlrecht sichern!

Du solltest bereits von der AK ein Antrag zur Aufnahme in die WählerInnenliste zugestellt bekommen haben. Sollte das nicht der Fall sein, wende dich an das AK Wahlbüro deines Bundeslandes (Steiermark, Burgenland). In der Steiermark findest du das Antragsformular auch auf der Homepage (rechts unten). Nur die rechtzeitige Rücksendung des Antrages (einlangen Stmk bis 19.2., Bgld bis 23.2.) sichert dir das Wahlrecht! Im Burgenland verschafft dir ein Blick in’s elektronische AK-Wahlservice Gewissheit, ob du bereits als WählerIn registriert bist, in der Steiermark musst du dich an das Wahlbüro wenden.

In Niederösterreich beginnt die Veranlagungsfrist am 1. März.

Nutze dein Recht auf Mitbestimmung durch Teilnahme an der AK-Wahl und bestimme den Kurs der nächsten 5 Jahre mit! Die Arbeiterkammer-Wahlen finden statt in

  • Vorarlberg: 27. Jänner – 6. Februar 2014
  • Salzburg: 27. Jänner – 7. Februar 2014
  • Tirol: 27. Jänner – 7. Februar 2014
  • Kärnten: 3. März – 12. März 2014
  • Wien: 11. – 24. März 2014
  • Oberösterreich: 18. März – 31. März 2014
  • Steiermark: 27. März – 9. April 2014
  • Burgenland: 31. März – 9. April 2014
  • Niederösterreich: 6. Mai – 19. Mai 2014

Mehr unter www.arbeiterkammerwahl2014.at

 

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