Kommentar zum Abschluss der BAGS-KV-Verhandlungen vom 13. 1. 2011

Soziale Arbeit ist doch nicht (wesentlich) mehr wert! Von Stefan Taibl

Dass die Gewerkschaft dringenden – auch finanziellen – Handlungsbedarf im Sozial- und Gesundheitsbereich sieht (und wohl auch das große Potential an künftigen Gewerkschaftsmitgliedern) zeigt nicht zuletzt die immer wieder geforderte Sozialmilliarde, als Investitionsmaßnahme in den Sozialbereich, um Bedarfslücken zu schließen (etwa im Bereich der Pflege), Beschäftigung zu schaffen, und Beschäftigungs- wie Einkommensverhältnisse zu verbessern.

Soziale Arbeit viel zu wenig wert

Soziale Arbeit ist jetzt zwar nicht „nichts“ wert, aber wir sprechen immer noch von einem Niedriglohnsektor, in dem die Einkommen um rund 20 % unter dem Durchschnitt sämtlicher Bruttoeinkommen liegen. Wir reden von Tätigkeiten, die hohe psychische und physische Belastungen mit sich bringen. Hohe Burn Out –Raten sprechen für sich.

Wichtige rahmenrechtliche Änderungen leider nicht durchgesetzt!

Umso mehr schmerzt es, dass wichtige rahmenrechtliche Änderungen im Kollektivvertrag, die schon seit Jahren anstehen, wieder einmal nicht durchgesetzt wurden. Nach wie vor gibt es eine Vordienstzeitenbegrenzung, die den Grundsätzen der sozialen Arbeit widerspricht, weil sie einen Wechsel ohne Einkommensverlust quasi unmöglich macht! Somit hat diese Begrenzung (möglicher Jobwechsel z.B. wegen Burn-Out-Gefährdung nur bei Einkommensverlust, was vielfach finanziell nicht leistbar ist) oft „gesundheitsschädigende“ Auswirkungen!

Erfreuliche Änderungen
  • Erfreulich ist, dass künftig Vordienstzeiten ohne Rücksicht darauf, ob Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, im Ausmaß von bis zu 10 Jahren voll angerechnet werde. Das bringt angesichts der hohen Teilzeitquote in den sozialen Diensten bei einem Arbeitgeberwechsel höhere Einstiegsgehälter, wovon vor allem Elternteile profitieren, die etwa nach der Elternteilzeit den Betrieb wechseln.
  • Neu ist auch, dass Zeiten der Familienhospizkarenz zur Betreuung schwerkranker Angehöriger künftig für die Bemessung des Urlaubsanspruchs, der Kündigungsfrist und den Anspruch auf Abfertigung alt angerechnet werden.
  • Eingetragene Partnerschaften werden bei der Fortzahlung des Entgeltes wegen Dienstverhinderung im BAGS-Kollektivvertrag nunmehr Eheschließungen gleichgestellt.

Drei Änderungen wurden also erstritten. Ein Vielfaches an Änderungsnotwendigkeiten ist immer noch da und wartet auf die dringliche Erledigung.

Gehaltsabschluss: nicht der schlechteste, aber …

Der Gehaltsabschluss knapp über der Inflationsrate, mit 2 % Prozent für KV-Löhne und -Gehälter (Ist-Löhne und Gehälter plus 1,85 % bei einer herangezogenen Inflationsrate von 1,77 bis 1,83 %!), ist nicht der schlechteste, sieht man sich die anderen KV-Abschlüsse an. Aber bei weitem nicht ausreichend, um endlich die Lücke zwischen Löhnen/Gehältern im Sozialbereich und den Durchschnittseinkommen – wenn schon nicht zu schließen – zumindest deutlich zu verkleinern!

Dieser Abschluss wurde von der Arbeitgeberseite von Beginn dieser zweiten Verhandlungsrunde an signalisiert, und sie bewegten sich da keinen Millimeter. Somit wurde zwar zäh verhandelt, aber wenig erreicht.

Konfliktbereitschaft?

Es hat den Anschein, dass die BetriebsrätInnen auf den Tag warten, wo die Arbeitgeber ihre ihre Liebe zur Belegschaft neu entdecken und ihnen alle Forderungen einfach so erfüllen. Der Großteil des Verhandlungsgremiums war auf jeden Fall mit der Einschätzung einverstanden, dass die Arbeitgeber nicht bereit sind mehr zu geben, deswegen könne man nicht mehr erreichen und müsse diesen Abschluss eben akzeptieren.

Nur eine Minderheit im entsprechenden Beschlussgremium der Gewerkschaft versteht Gewerkschaftsarbeit auch so, dass man den Interessen der ArbeitnehmerInnen durchaus auch entschiedener – etwa über Kampfmaßnahmen – zum Durchbruch verhelfen muss, um auch einmal mehr herauszuholen: 23 stimmten für, 8 gegen die Annahme des KV-Abschlusses. Einige warten wohl auf ein Wunder. Nur – Wunder gibt’s keine und deshalb auch nicht bei der Durchsetzung von ArbeitnehmerInneninteressen. Das müssen wir schon selber machen.

Linktipp: GPA-djp zum BAGS-KV Abschluss

Stefan Taibl

Betriebsratsvorsitzender Psychosoziale Zentren NÖ

Bundesmandat der AUGE/UG im WB 17 der GPA DJP

2 Kommentare

  1. Leider fand die unsägliche TransitarbeiterInnenregelung keine Erwähnung, ein Euro Jobs auf österreichisch sozusagen, mit denen in den „sozialökonomischen Betrieben“ im Auftrag des AMS die regulären Kollektivvertragsregelungen ausgehebelt werden: Keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikationen, keine Vorrückungen bei erneuten Zuweisungen, Einheitslohn auf niedrigen Niveau. Die Menschen, die keine Chance auf Jobs mehr haben, werden immer wieder diesen zwangsarbeitsähnlichen Programmen zugewiesen werden, wo sie in einen Arbeitsmarkt integriert werden sollen, der für diese Menschen nichts mehr außer schlechtest bezahlte prekarisierte Arbeit zu bieten hat.

    Es wird Zeit, dass die AUGE/UG da endlich etwas dagegen unternimmt, bevor diese Seuche der „gemeinnützigen Arbeit“ noch um sich greift. Dass die Gewerkschaft ihre eigenen Kollektivverträge mit der skandalösen TransitarbeiterInnenregelung aushebelt, ist einfach unglaublich!

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