Mindestsicherung und Pflichtarbeit – halt wieder einmal typisch ÖVP (I)

Michael Häupl, Bürgermeister von Wien, hat vor etlichen Jahren einmal davon gesprochen, dass Wahlkampfzeiten Zeiten „fokussierter Unintelligenz“ seien. Gültigkeit hat diese seine Aussage jedenfalls auf den jüngsten Vorschlag von Staatssekretärin und ÖVP-Wien-Spitzenkandidatin Christine Marek, die da fordert, dass MindestsicherungsbezieherInnen bei Androhung von Kürzung bis Streichung der Mindestsicherung gemeinnütziger Arbeit nachgehen müssen. Marek schwebt dabei vor, dass als „Keule gegen den sozialen Missbrauch“ arbeitslose MindestsicherungsbezieherInnen in die Arbeitspflicht genommen werden sollen, welche Mindestsicherung bereits 6 Monate beziehen: zu gemeinnützigen Vereinen wie Caritas, Hilfswerk und Co oder Rasen mähend und Straßen kehrend, natürlich immer im Rahmen des Zumutbaren soll zwangszugewiesen werden.

„Soziale Hängematte“ Mindestsicherung??

Christine Marek, anno dazumal Wiener AK-Rätin und auch Betriebsratsvorsitzende hat nun also im Wiener Wahlkampf nach Einsatz von Militärpolizei in Wiens Straßen, U-Bahnsperren, panzerwagenartigen Schwarz-ist-Geil- o-Mobilen ein neues Thema ausgepackt: Die Pflichtarbeit als Vorbeugemaßnahme gegen SozialschmarotzerInnentum. Es kann als sicher gelten, dass die rechtspopulistische Sozialschmarotzerrethorik grundsäztlich auf fruchtbaren Boden fällt. Tatsächlich ist – selbst diese Form der Mini-Sicherung – dank monatelanger, um nicht zu sagen jahrelanger Verzögerungstaktik und ÖVP-Gegenpropaganda als „soziale Hängematte“ diffamiert. Obwohl die beschlossene Mindestsicherung in Wirklichkeit lediglich eine vereinheitlichte Sozialhilfe darstellt, die den Mindestsicherungsbezug noch dazu eher verschärft (um dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen zu müssen, sind ausdrücklich nur noch Betreuungspflichten von Kleinkindern, Pflegenden oder Sterbebegleitung erwähnt, nicht mehr, wie vielfach bei der Sozialhilfe auch psychische Probleme oder schwerwiegende Lebensumstände) als erleichtert und bei „Arbeitsunwilligkeit“ Kürzung bis Streichung droht. Ist auch die e-card, die Abschaffung des Regress‘ sowie die Einschränkung der Vermögensverwertung im Rahmen der Mindestsicherung grundsätzlich zu begrüßen, stellt die Mindestsicherung keineswegs jenen großen Sprung in der Armutsbekämpfung dar, als der sie von der SPÖ gerne verkauft wird und birgt einige Tücken, die vor allem auch in der Beschaffenheit der österreichischen Arbeitsmarktpolitik liegt.

Sie stellt – und das ist ausgesprochen zu bedauern – auch für ArbeitnehmerInnen nur bedingt eine Möglichkeit dar, sich aus miesen, schlecht entlohnten, prekären Arbeitsverhältnissen zu verabschieden, um so etwa den Niedriglohnsektor bzw. entsprechend schlecht entlohnte Arbeitsverhältnisse unter „Verbesserungsdruck“ zu bringen. Was durchaus – gerade aus progressiv gewerkschaftlicher Sicht – ein wichtiger Zweck einer Mindest- bzw. Grundsicherung sein sollte: ArbeitnehmerInnen sollen aus Gründen der Not nicht mehr gezwungen sein jeden Job annehmen zu müssen und dennoch vor dem tiefen Fall in Armut geschützt sein. Sie sollen ausreichend Zeit und Chancen für Qualifizierungs-, Weiterbildungsmaßnahmen oder auch nur berufliche Auszeiten erhalten. Arbeit um jeden Preis, zu allen Bedingungen würde so der Vergangenheit angehören. Um diesen Zweck zu erfüllen, müssten allerdings auch einmonatige Arbeitslosengeldsperren bei Selbstkündigung fallen, die Mindestsicherung tatsächlich zumindest an der Armutsgefährdungsgrenze liegen sowie eine andere Vermittlungspraxis im AMS herrschen. Dem ist nicht so. Das alles weiß natürlich auch Marek. (Alles rund um die Mindestsicherung auf der Homepage des BMASK , kritische Beiträge zu Mindestsicherung und Transparenzdatenbank in der ALTERNATIVE 7/8, der Zeitschrift der UG) Nicht desto trotz wird die ÖVP und mit ihr Marek nicht müde, den Mythos der Mindestsicherung als „soziale Hängematte“ bei jeder sich bietenden Gelegenheit neu zu bemühen.

Konsequent Marek, konsequent ÖVP: nach oben buckeln, nach unten treten

Mareks Vorschläge entsprechen allerdings nur konsequent der Linie der ÖVP: nach unten treten, nach oben buckeln. Während Armen und einkommensschwachen Schichten, die öffentliche Transfers/Leistungen beziehen und von diesen existenziell abhängen, so ziemlich alles zugemutet werden kann und soll was nur möglichst demütigend und drangsalierend wirkt – vom Einkommensstriptease a la „Transferkonto“ bis Arbeitspflicht mit der entsprechenden medialen Begleitmusik – gilt für die Reichsten selbst das Ausfüllen einer Vermögenserklärung als unzumutbare Schikane.

Wenig ist auch davon bekannt, das Marek hinsichtlich milliardenschwerer Bankenpakete die Keule geschwungen hat, wenn es darum ging, Beschäftigungsgarantien einzuholen, Managergehälter und -boni zu beschränken, Dividendenausschüttungen zu untersagen, Transparenz und öffentliche Mitbestimmungsrechte herzustellen …. Die Banken stellten sich gegenüber dahinlautenden Forderungen, soweit sie überhaupt vorgebracht wurden als ausgesprochen taub heraus, waren in höchstem Maße unwillig, die Keule blieb allerdings schön weggepackt. Gerade auch von Marek. Was die ÖVP betreibt ist einfach schäbig und letztklassig. Das ist frau/mann durchaus gewohnt. Gerade Marek sollte es allerdings – als ehemalige Gewerkschafterin – eigentlich besser wissen.

Warum eine Arbeitsverpflichtung a la Marek gerade aus Gewerkschaftssicht abzulehnen ist

Hier noch einmal einige zentrale gewerkschaftliche Argumente gegen die von der Ex-Gewerkschaferin Marek vorgeschlagene Arbeitsverpflichtung:

  • Eine Arbeitspflicht leistet Dequalifizierung Vorschub: Die Angebote die Langzeitarbeitslosen unterbreitet werden (m Rahmen des Marekschen Vorbilds der deutschen „Bürgerarbeit“ ist das etwa älteren Menschen Zeitung vorlesen, Müll von der Straße fegen, Grünflächen sauber halten etc.) sind Tätigkeiten, für die – so die Kurzstudie „Modellprojekt „Bürgerarbeit“ in Sachsen-Anhalt“ von Alexandra Wagner  – die betroffenen Arbeitslosen in der Regel überqualifiziert sind. Eine begleitete Qualifizierung ist nicht vorgesehen. Vielmehr werden Arbeitslose in „Nischen“ geparkt, die teilweise keine berufliche Perspektive, bzw. für die es keinen regulären Arbeitsmarkt gibt, weil schlichtweg entsprechende Berufe bzw. Berufsbilder nicht existieren – etwa ZeitungsvorleserInnen oder RollstuhlschieberInnen. Damit widerspricht die Arbeitspflicht eigentlich auch den Zielen der Arbeitsmarktpolitik – nämlich Arbeitssuchende in den „ersten“ Arbeitsmarkt zu vermitteln bzw. wie es so „schön“ heißt, für den Arbeitsmarkt fit zu machen, vielmehr findet ein Dequalifizierungsprozess statt.
  • Eine Arbeitspflicht leistet Lohndumping und Abbau bzw. Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse Vorschub: Anders verhält es sich etwa bei „gemeinnützigen“ Tätigkeiten im kommunalen Bereich, etwa das vielfach erwähnte Straßen kehren oder Rasen mähen. Hier gibt es nämlich sehr wohl entsprechende reguläre Arbeitsmärkte. Bislang werden derartige Tätigkeit nämlich von Beschäftigten der Gemeinde, der Stadtgartenämter, von betrauten Gartenbaufirmen, etc. erbracht. Arbeitsverhältnissen, die einem Kollektivvertrag, einem Dienstrecht unterliegen. Wenn nun also Mindestsicherungsempfängerin für die Grünflächenpflege bzw. die Straßenreinigung eingesetzt werden sollen, dann wird dies nicht zusätzlich erbracht, sondern in Konkurrenz zu Unternehmen der Kommune oder von den Gemeinden beauftragten Unternehmen. In Zeiten budgetärer Nöte auf kommunaler Seite, kann es für Gemeinden aus einer Kostenperspektive durchaus attraktiv sein billige, zwangsvergatterte MindestsicherungsbezieherInnen zur Grünflächenpflege und Straßenreinigung einzusetzten statt regulär Beschäftigte in Gärtnereibetrieben oder kommunalen Gemeindebetrieben. In Deutschland soll es ein entsprechendes Griss seitens der Kommunen um die Aufnahme in „Bürgerarbeits“-Modelle geben (eine Auswahl der Kommunen siehe Prekaerinfo). Eine Arbeitspflicht für MindestsicherungsbezieherInnen im Gemeindebereich kommt damit einer Verdrängung regulärer, sozial- und arbeitsrechtlich verhältnismäßig gut abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse und einem Ausbau eines kommunalen Niedrig- bis Nulllohnsektors gleich. Aus gewerkschaftlicher Sicht kann Bürgerarbeit daher nur strikt abgelehnt werden.
  • Soziale Berufe sind für Arbeitsverpflichtete denkbar ungeeignet: Wenig begeistert von Mareks Vorschläge zeigen sich auch jene gemeinnützigen Vereine – etwa Caritas und Hilfswerk – denen die Arbeitspflicht ja eigentlich auch zugute kommen sollte (Standard-Artikel). Die Caritas spricht sich nämlich klar gegen die Stigmatisierung von MindestsicherungsbezieherInnen aus, die Aussagen Mareks, die mit der Keule gegen sozialen Mißbrauch vorgehen wolle stimmten bedenklich. Auch aus anderen Gründen werden Vereine a la Caritas wohl mit den Aussagen Mareks nicht glücklich sein: mehr oder weniger spricht Marek nämlich den sozialen Berufen die entsprechende Qualifikation ab, wenn MindestsicherungsbezieherInnen so mir nix, dir nix bei Caritas und Hilfswerk eingesetzt werden sollen – wo auch immer. Es darf wohl auch angenommen werden, dass jemand der jetzt zu Altenbetreuung oder Pflege zwangsvergattert wird, das nicht mit besonders großem Engagement und Freude machen wird, soweit er/sie physisch wie psychisch dazu überhaupt in der Lage ist. Pflegearbeit ist schließlich sowohl körperlich als auch psychisch schwer belastend. Qualitativ hochwertige soziale Arbeit wird so jedenfalls nicht möglich sein. Eine Gefahr besteht zusätzlich dahingehend, dass sich die öffentliche Hand noch mehr aus der Finanzierung bzw. ausreichenden Dotierung sozialer Dienste zurückzieht und lieber die „Personenleistung“ MindestsicherungsbezieherInnen zur Verfügung stellt. Das kann natürlich auch nicht im Interesse von Caritas und Co sein. Selbstverständlich würde nichts dagegensprechen, soziale Berufe finanziell aufzuwerten, entsprechend dafür auszubilden bzw. umzuschulen und Bedarfslücken zu schließen. Ganz im Gegenteil, in soziale Dienste muss massiv investiert werden. Es gibt im gemeinnützigen Bereich, in den Bereichen Pflege, Behindertenbetreuung etc. dringenden Bedarf nach Arbeitsplätzen. Allerdings nach gut qualifizierten und regulären Beschäftigungsverhältnissen, sind Berufe im sozialen Bereich doch besonders verantwortungsvoll und auch belastend. Darum gibt es ja unter anderem die Forderung nach einer Sozialmilliarde . Die ÖVP hat sich dieser Forderung bislang immer verwehrt. Mit Mareks Vorschlägen wird nur einmal mehr offensichtlich, dass der ÖVP soziale Arbeit scheinbar nicht mehr wert ist und sie auch den gesellschaftlichen Mehrwert nicht schätzt. Arbeitsbereiche wie die Pflege – ohnehin bereits schlecht entlohnt – würde weiter entwertet, würden MindestsicherungsbezieherInnen zwangsweise eingesetzt. Die ÖVP zeigt damit ganz explizit ihre Verachtung für die Leistung und Qualifikation der Beschäftigten im Sozialbereich: Bislang ist schließlich in der ÖVP noch niemand auf die Idee gekommen, MindestsicherungsbezieherInnen zur Arbeit in Banken, Versicherungen, Landwirtschaftskammern etc. zu verpflichten …
  • Arbeitspflicht erhält weder die Arbeitsmotivation noch Fähigkeiten, noch die Würde des erwerbsarbeitslosen Menschen: Selbst wenn der Ruf nach einer Arbeitspflicht bei Langzeitarbeitslosigkeit vermeintlich gut gemeint wäre (wovon bei der ÖVP ohnehin nicht ausgegangen werden kann), nämlich unter dem Aspekt ihre beruflichen Qualifikationen, ihre Arbeitsmotivation, ihre Würde etc. zu erhalten bleibt diese abzulehnen bzw. wird diesen Aspekten nicht annähernd gerecht. Im Gegenteil. Wenn Arbeitslose in Tätigkeiten vermittelt werden, wo die Qualifikationserfordernisse denkbar gering sind, kann wohl niemand behaupten, das würde die Arbeitsmotivation und die Qualifikation erhalten. Dass Arbeitslosigkeit – insbesondere wenn diese lange andauert – vielfach am Selbstwertgefühl der Betroffenen nagt, ist bekannt. Dass allerdings die verpflichtende Annahme ganz spezieller Arbeitsangebote bei sonst drohendem Verlust der Mindestsicherung die Würde und das Selbstwertgefühl eines arbeitssuchenden Menschen, der nichts anderes als einen ordentlichen Job haben will, stärkt, ist wohl nicht überzeugend. Die Forderung nach einer Arbeitsverpflichtung für MindestsicherungsbezieherInnen zeugt vielmehr von mangelndem Respekt gegenüber bzw. von einer gundsätzlichen Dennunziation von Langzeitarbeitslosen, wird von ihnen doch verlangt, ihre „Arbeitswilligkeit“ bzw. „-bereitschaft“ über eine Arbeitsverpflichtung nachzuweisen. Eine Arbeitsverpflichtung ist eine weitere Demütigung von langzeitarbeitslosen Menschen, die ohnehin schon „ganz unten“ sind und in der herrschenden politischen Debatte ohnehin unter Generalverdacht des Sozialmissbrauchs stehen.

Linktipp: ZIB 2 Beitrag vom 14. September zum Thema mit u.a. Jörg Flecker, FORBA

Presseaussendung der AUGE/UG zum Thema

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