Nachbetrachtung zum Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf!“


Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf!“ wurde von 86.217 Menschen unterstützt. Das notwendige Quorum von 100.000 Unterstützer*innen wurde damit leider nicht erreicht. Obwohl es ein beachtliche Zahl ist, bedeutet es, dass die Forderungen des Volksbegehrens nicht im Parlament behandelt werden.

Dabei ist die Erfüllung der Forderungen nach einem höheren Arbeitslosengeld längst überfällig. Im europäischen Vergleich zeigt sich, das österreichische System der Arbeitslosenversicherung ist knausrig zu jenen, die es in Notlagen brauchen und zuvor eingezahlt haben. Von 55 % des vorigen Einkommens können viele nicht leben, schon gar nicht wenn der Lohn schon vorher niedrig war. Ebenso wichtig ist die Forderung nach Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen. Zu schnell wird man gesperrt vom Arbeitslosengeld, zu schnell wird man gedrängt eine Job anzunehmen, der in weiter Ferne liegt, der mit der Lebenssituation nicht vereinbar ist oder nicht zum Berufsausbildung oder den Jobwünschen passt.
Diese Anliegen bleiben trotzdem zentral auch für die Reform der Arbeitslosenversicherung die Minister Kocher nun schon seit längerem plant.

Aber wie kann es sein, dass nur so wenige das Volksbegehren unterschrieben haben?

Warum scheinen den Menschen andere Themen (der anderen Volksbegehren) wichtiger zu sein?

Was hätten wir als Proponent*innen anders machen müssen?

Fakt ist, es wurde medial nicht so stark aufgenommen wie gewünscht. Medien dabei die Schuld zu geben, wäre aber zu einfach. Die Mobilisierung ließ allgemein zu Wünschen übrig. Viele wussten nichts oder zu wenig von dem Volksbegehren. Ebenso wurde die Kampagne nicht breit genug getragen. Vorfeldorganisationen, Parteien, NGOs, etc. haben sich wenig eingebracht, bzw. wurden zu wenig zum Mitmachen angeregt. Weder finanziell, noch bei der Mobilisierung.

Unverständlich ist für mich auch, weshalb der ÖGB und die AK das Volksbegehren nicht breiter unterstützten. Einen eindeutigen Aufruf oder auch nur eine Information darüber suchte man in ihren Kanälen vergeblich. Dabei decken sich die Forderungen 1:1 mit den Forderungen der Gewerkschaft und der AK. Dazu wird immer erklärt, dass der ÖGB und die AK keine Volksbegehren unterstützen, aber, dass sie nicht mal informieren, dass es gerade welche gibt, die ihren Forderungen entsprechen finde ich enttäuschend. Die Funktionär*innen sollten diese ungeschriebene Regel einmal überdenken.

Peter Filzmaier meinte in der ZIB2 zu den Volksbegehren, dass Kinder, Tier und Autos nun mal mehr emotionalisieren. Ein Arbeitslosengeld das arm macht, tut das offenbar nicht. Eine Betriebsrätin von uns, hat ein Plakat des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld rauf“ im Betrieb aufgehängt. Darauf hin wurde sie mit der Frage konfrontiert: Wie sie denn das befürworten könne?
Und genau diese Diskussionen müssen wir führen um den Menschen begreiflich zu machen, dass Arbeitslosengeld eine
Versicherungsleistung und kein Almosen ist. Auch, dass wir hier als Arbeitnehmer*innen, die potentiell arbeitslos werden können, zusammenstehen müssen! Das wäre auch die Aufgabe des ÖGB (gewesen) sich dieser Diskussion in der Belegschaft anzunehmen.

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