Offener Brief der TeilnehmerInnen des Sozialgipfels an Sozial-, Gesundheits- und Finanzministerium

Am 6. Mai ist der – im Rahmen des AUGE/UG- und KIV/UG-Sozialgipfels am 18. März beschlossene – Brief an die zuständigen Minister Hundstorfer, Pröll und Stöger mit jenen Forderungen, welche von den TeilnehmerInnen des Sozialgipfels erarbeitet und unterzeichnet wurden, abgeschickt worden.

In Arbeitsgruppen erarbeiteten die rund 120 TeilnehmerInnen des Sozialgipfels einen umfangreichen Forderungskatalog um Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern, einheitliche und faire Standards im Sozialbereich zu schaffen und die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der sozialen Dienste – im Sinne der KlientInnen, der Beschäftigten und betroffener Angehörigen – zu gewährleisten.

Hier die zentralen Forderungen aus dem offenen Brief, der im vollen Wortlaut hier nachgelesen werden kann:

„… Die TeilnehmerInnen des Sozialgipfels fordern Sie und die politischen EntscheidungsträgerInnen auf:

– Die budgetären Mittel für eine deutliche finanzielle Aufwertung und zur Behebung des eklatanten Personalnotstandes im Bereich kommunaler und privater sozialer Dienste bereitzustellen sowie eine „Bindungswirkung“ der Kollektivvertrags-Abschlüsse für öffentliche Fördergeber zu beschließen. Wir im Sozialbereich Tätigen brauchen Arbeitsbedingungen, die eine intensive Beschäftigung und Auseinandersetzung mit den spezifischen und vielfältigen Bedürfnislagen unsere KlientInnen ermöglichen!

– Finanzierungs- bzw. Rahmenvereinbarungen der öffentlichen Geldgeber der unterschiedlichen Gebietskörperschaften und des AMS mit den ErbringerInnen sozialer Dienste derartig zu gestalten, dass eine mittelfristige Personal- und Bestandsicherheit gegeben ist.

– Die Herausnahme sozialer Dienste, die von gemeinnützigen Anbietern erbracht werden, aus dem Vergaberecht.

– Bundesweit vereinheitlichte und fachlich hochwertige Standards und Vorgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen unter Einbeziehung von Betroffenen, Beschäftigten und ExpertInnen, wobei eine Orientierung an bestehenden Standards und auf Grundlage der Grund- und Menschenrechte gegeben sein muss. Angleichung der Standards durch Art 15 a B-VG Vereinbarungen.

– Bundesweit einheitliche und fachlich hochwertige Standards bei der Ausbildung von Fachkräften im Sozialbereich, Anhebung der Fachausbildung auf Hochschulniveau.

– Der flächendeckende, bedarfsgerechte Ausbau sozialer Infrastruktur und sozialer Dienstleistungen sowie niederschwelliger, auf spezifische Problemgruppen ausgerichteter Beratungs-, Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Schließung bestehender Versorgungsdefizite im Sozial- und Gesundheitsbereich.

– Im Rahmen von verfassungsmäßig garantierten sozialen Grundrechten und auf Grundlage der UN-Menschenrechtskonventionen auch den Rechtsanspruch auf den freien und allgemeinen Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu verankern und diesen Rechtsanspruch entsprechend materiell abzusichern.

– Die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen für alle KlientInnen und PatientInnen (z.B. in der Jugendwohlfahrt) zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den zuständigen Behörden zu beschließen.

– Für den kommunalen und privaten Gesundheitsbereich und den Bereich der Pflege dafür Sorge zu tragen, dass genügend finanzielle Mittel für notwendige Personalaufstockung sowie für Supervisionen zur Verfügung gestellt werden, als auch in diesen realistische Personalbedarfsberechnung nach wissenschaftlichen Standards und nach Maßgabe der demographischen Entwicklung gewährleistet werden.

– Sich für die Veranstaltung einer parlamentarischen Enquete zur Sozialmilliarde einzusetzen, auf diese Anliegen und Forderungen unter Einbeziehung von ExpertInnen, Betroffenen, BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und den Soziallandesräten diskutiert werden können. …“

Inzwischen sind auch die Antworten aus den Ministerien eingelangt. Näheres zu den Ausführungen sowie die Antwortschreiben als Download, hier im Sozialmilliarde-BLOG.

Unterstütze auch Du unsere Forderungen: jetzt online unterzeichnen.

Kommentar zu „Offener Brief der TeilnehmerInnen des Sozialgipfels an Sozial-, Gesundheits- und Finanzministerium“

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