OGH spricht Recht für UGöD: Mehr Gewerkschaftsdemokratie IST möglich!

victory_ugoed_200Ein OGH-Urteil beendet nun die GÖD-Willkür gegen die Unabhängigen GewerkschafterInnen und bestätigt den Rechtsanspruch auf das UG-Mandat im 18-köpfigen GÖD-Vorstand.  Mit diesem Sitz verbunden, sollte nun auch die längst überfällige Fraktionsanerkennung folgen. Von Reinhart Sellner
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Diese nach mehr als zwanzig Jahren und am Ende erst auf dem außergewerkschaftlichen Rechtsweg erreichte Bestätigung der Fraktionsanerkennung nehmen wir als Motivationsschub für parteiunabhängige Gewerkschaftsarbeit zur Vertretung der ArbeitnehmerInneninteressen im öffentlichen Dienst und in den ausgegliederten Betrieben. Bei den Bundespersonalvertretungswahlen 2014 wollen wir stärker werden und noch mehr KollegInnen für gewerkschaftliche Arbeit gewinnen. Wir wollen mehr erreichen, wir wollen eine phantasievolle, offensive und demokratische Gewerkschaft!

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Die Verbindlichkeit von PV- und anderen demokratischen Wahlergebnissen für Zusammensetzung der GÖD-Organe wurde vom OGH bestätigt. Bis zum nächsten GÖD-Kongress 2016 heißt das: der UGÖD steht das 14. Vorstandsmandat der insgesamt 18 (dzt. 12 ÖAAB/FCG, 6 FSG) zu. Die GÖD hat nun umgehend die seit dem Bundeskongress 2011 rechtmäßige Zusammensetzung des Vorstandes herzustellen, d.h. 12 ÖAAB/FCG, 5 FSG, 1 UG). Der von den FSG-FunktionärInnen mitgetragene ÖAAB-Rechentrick, der zur Verweigerung des Vorstandsmandates für die UGÖD führte, ist unrecht. Die ÖAAB- und GÖD-Begründung, wonach das der Stimmenstärke der UG entsprechende 14. Mandat für einen der 18 Vorstandssitze nicht ausreiche, weil nicht der 18-köpfige Vorstand, sondern seine Teile Präsidium (GÖD-Vorstands-Vorsitzender und 5 StellvertreterInnen) und  die „weiteren Mitglieder“ (12) in separaten Wahlgängen gewählt wurden, hat OGH nun wie zuvor der Berufungssenat des Landesgerichts Wien in letzter Instanz zurückgewiesen: Das Wahlumlageverfahren muss die Gesamtschau berücksichtigen.

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Ob die GÖD-Mehrheit auf Basis des OGH-Urteils zu einer innergewerkschaftlichen Lösung der mit dem Vorstandssitz verbundenen Fraktionsanerkennung bereit ist, wird sich zeigen. Wir erwarten ab 1. September eine rechtmäßige Zusammensetzung des GÖD-Vorstandes entsprechend den Stimmenverhältnissen der PV- und Betriebsrats- und Gewerkschaftswahlen 2009/10. Das wird uns erstmals die Möglichkeit geben, Informationen über laufende und geplante GÖD-Aktivitäten zu bekommen und öffentlich zu diskutieren. Wir werden Themen wie Budgetkürzungen, Vermögensbesteuerung, Anstellungsstopp, Arbeitszeit und Arbeitsbelastung, prekäre und Praktikumsverträge oder ein neues, arbeitnehmerInnenfreundlicheres Dienstrecht im Vorstand einbringen, Anträge stellen, für Bewegung sorgen. Dazu kommt die Einsichtnahme in Protokolle und seit 2011 gefasste Beschlüsse des Vorstandes.
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Die Fraktionsanerkennung in der GÖD als Chance

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Das OGH-Urteil wird die innergewerkschaftliche Informationstätigkeit und Diskussion beleben, ist aber nicht genug. Wir von der UG sind keine Fraktion von FunktionärInnen, die alle 5 Jahre um Bestätigung und Legitimation ihrer ÖAAB- oder FSG-Stellvertretungspolitik alle 5 Jahre mal wahlkämpft. Wir wollen soziale und demokratische Veränderungen im Interesse und mit unseren KollegInnen.

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Wir sind so viele und so stark in Gewerkschaft und Personalvertretung, wie KollegInnen bereit sein werden an Dienststellen, auf Landes- oder Bundesebene zu kandidieren. In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, vor allem im ÖVP-dominierten Landesdienst, heißt das nicht nur gegen den Alleinvertretungsanspruch von ÖAAB/FCG in PV und Gewerkschaft antreten, sondern auch sich als vielfältig abhängige DienstnehmerIn gegenüber machtbewussten ÖAAB-Vorgesetzten zu exponieren. Solidarität und Rückhalt sind da notwendig. Die Erfahrung, dass offenes, öffentliches Auftreten auch Schutz vor obrigkeitlicher Willkür bedeuten kann, ist hilfreich. Parteiunabhängig wählen wollen immer mehr, aber damit möglichst viele der von Gehaltsabschlüssen, Aufnahmestopp, ungesichert-befristeten Verträgen oder dem neuen LehrerInnendienstrecht enttäuschte KollegInnen auch wählen können, dazu brauchen wir KandidatInnen, die Gewerkschaft und Personalvertretung aktiv und solidarisch mitgestalten wollen.
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Unabhängig kandidieren für eine demokratische ArbeitnehmerInnenvertretung im öffentlichen Dienst, für parteiunabhängige Personalvertretungs- und Gewerkschaftsarbeit

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Das OGH-Urteil macht klar: Wenn wieder und mehr junge und alte KollegInnen, mit ungesicherten und unbefristeten Verträgen, Vertragsbedienstete , Beamte und ASVG-lerInnen sich einmischen und bis Mitte Oktober in noch mehr Bereichen als 2009 UG-Listen eingereicht werden, dann kommen die  ÖAAB-Partei- und Machtpolitiker in immer mehr GÖD-Teilgewerkschaften unter Druck, FSG-FunktionärInnen werden überlegen, ob sie ÖAAB-GÖD-Positionen oder nicht doch besser gemeinsam mit den Unabhängigen GewerkschafterInnen ÖGB-Positionen zur Steuer-, Budget-, Bildungs- und Sozialpolitik in den Gremien der GÖD aktionsorientiert vertreten. Es gibt auch in der GÖD Christliche GewerkschafterInnen, die genug haben von ÖAAB-NÖ, Wirtschaftsbund, Bauernbund und RAIKA, auch vom ständischen Gegeneinander von fünf LehrerInnengewerkschaften, denen eine konservative, landes-parteipolitisch eingefärbte Ausgrenzungsideologie und das Verhindern von Schulreformen wichtiger ist als das gemeinsamen  Eintreten für ArbeitnehmerInneninteressen aller LehrerInnen. Die Niederlage der GÖD beim LehrerInnendienstrecht 2013 kann 2014 nicht schöngeredet oder weggeschwiegen werden.

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Frust über „die Gewerkschaft“, Resignation und Rückzug, Personalvertretung den Parteifraktionen überlassen, darauf bauen die ÖAAB-Statthalter in der FCG, die sich als Mehrheitseigentümer der GÖD sehen, die allein entscheiden, was Gewerkschaftsforderungen sind und bis zum OGH-Urteil allein entschieden haben, was in der GÖD Demokratie ist. Der Standard kommentierte die Entscheidung der Höchstinstanz für den UG-Vorstandssitz in einer Kurzmeldung: Mit dem Spruch des Obersten Gerichtshofes sei  „eine der letzte Bastionen großkoalitionärer Absprachen gefallen“, eine journalistische Aufwertung der FSG, die in der GÖD als eigenständiger Koalitionspartner nur schwer erkennbar ist.
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Join the Union – Change the Union!

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„Der Sieg der Vernunft, kann nur der Sieg der Vernünftigen sein“, weiß Brechts Galilei. Wir ergänzen: Lebensmut, Lebensfreude und Freundlichkeit brauchen mutige, lebensfrohe und freundliche Menschen. Recht haben reicht nicht aus, es geht ums gemeinsame Tun. Informationen, GesprächspartnerInnen, Unterstützung für die PV- und Gewerkschaftswahlen in der GÖD gibt es übrigens auch der Website der UGöD! Kontakt: pv-wahl2014(at)ugoed.org

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