Roadmap Gesundheit 2020 – eine Einschätzung


UG-Arbeitsgruppe Pflege, Gesundheit und Soziales

von der UG Arbeitsgruppe Gesundheit, Pflege und Soziales

Gewerkschaften, Arbeiterkammer und Ärztekammer haben sich als Task Force
zusammengefunden, um Anforderungen an den Gesundheitsbereich für die Zukunft
zu formulieren. Es entstand die Roadmap Gesundheit, die nun als Arbeitsergebnis
der ‚Großen Sieben‘ präsentiert wurde.

Personalbemessung – viele offene Fragen

In der Roadmap ist oft zu lesen, dass mehr Personal eingestellt werden soll. Dafür
sollen Arbeitsbedingungen, Personalbedarfsberechnung und Ausbildungen reformiert
werden. Obwohl die Roadmap, wie oben erwähnt, von den Interessensvertretungen
vorgelegt wurde, findet sich jedoch nichts über die Anhebung der Gehälter bzw. über
Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.

Mit der derzeitigen Entlohnung der Pflegeberufe, deren Einkommen insgesamt
deutlich unter dem Durchschnittsgehalt liegen, welches die Statistik Austria für alle
erwerbstätigen österreichischen Männer ausweist, wird es kaum möglich sein,
Menschen auf Dauer für diesen Bereich zu gewinnen. Ein Branchen-Kollektivvertrag,
der nicht nur die Gehälter der Pflegepersonen in den öffentlichen und privaten
Spitälern, sondern auch der Sonderkrankenanstalten im Justizbereich und der
Hauskrankenpflege umfasst, könnte hier Fortschritte bringen.

Die Roadmap spricht von der Etablierung einer österreichweit einheitlichen
Personalbedarfsberechnung – ein sehr komplexes Vorhaben, da im
Gesundheitsbereich Ausmaß und Intensität der Arbeit sehr unterschiedlich sein
können. Diesem Thema widmet sich der Text ausführlich.

Zu bedenken wäre jedoch auch, dass unvorhersehbare Ereignisse und Notfälle zum
Arbeitsalltag gehören, jedoch per Definitionem nicht geplant werden können.
Die Berücksichtigung der Fehlzeiten – also der Urlaube, Krankenstände und
sonstiger Dienstabwesenheiten – als Sofortmaßnahme ist sinnvoll und notwendig.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine von Anfang an vorhandene, gute
Personalausstattung, was derzeit in vielen Einrichtungen nicht der Fall ist.

Eine wichtige Frage betrifft den Umgang mit den verschiedenen Berufsgruppen:

Wie werden die Personalbedarfsberechnungen bei den unterschiedlichen
Berufsgruppen gehandhabt? Ist angedacht, für die verschiedenen
Gesundheitsberufe eigene Personalbedarfsberechnungen durchzuführen?

Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – Visionen und Realität

Als Ziele werden der dauerhafte Verbleib im Beruf, attraktive Arbeitsplätze und
Sicherheit für die in diesem Bereich tätigen Menschen genannt. Dazu wird eine
Reihe von Sofortmaßnahmen angeführt. Der Hauptfokus liegt hier auf Erhöhung der
Dienstposten, dem Ausgleich von physischen und psychischen Belastungen und der
Gestaltung von Rufbereitschaft.

Dass es in der aktuellen Situation kaum möglich ist, für Zusatzdienste den
entsprechenden Zeitausgleich zu konsumieren, oder dass MitarbeiterInnen in
Pandemie-Zeiten um eine adäquate Schutzausrüstung „kämpfen“ müssen, wird
jedoch nicht thematisiert, und es stellt sich die Frage, ob die Brisanz dieser
Missstände ausreichend wahrgenommen wird.

Weiterbildung, Ausbildung

Auch hier ist es das erklärte Ziel, Gesundheitsberufe attraktiver zu machen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit von Fort- und Weiterbildungsangeboten wäre
jedoch die Schaffung von Zeitressourcen und der Einsatz entsprechender
Finanzmittel: Fortbildungen müssen in der Dienstzeit stattfinden.
Ein Sonderurlaubskontingent, wie in der Roadmap für die Ärzte gefordert, wäre für
alle Berufe in diesem physisch und psychisch herausfordernden Bereich sinnvoll.
Das kostenlose und berufsbegleitende Upgrade von diplomierten Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen auf Bachelorniveau wird von der Task Force gefordert. Diese
Maßnahme würde ein einheitliches Niveau in diesem Bereich der Pflege
sicherstellen. Inwieweit eine Ausbildungsdauer von drei Semestern notwendig sein
wird, ist ein Punkt, der noch zu diskutieren sein wird.

Offen bleibt das Thema Sonderausbildung:
Sonderausbildungen, die mehrere tausend Euro kosten, zu absolvieren, macht für
Pflegende nur dann Sinn, wenn mit erfolgter Ausbildung eine Kompetenzerweiterung
einhergeht. Theoretisches Wissen anzusammeln und es dann praktisch nicht
umsetzen zu dürfen, ist für den/die Einzelne/n frustrierend und auch für den Bereich
insgesamt ohne erkennbaren Mehrwert.

Auf die aktuellen Bestrebungen der Wirtschaftskammer, Pflegelehre einzuführen,
geht die Taskforce nicht ein, und es ist daher in diesem Papier nicht erkennbar,
welche Position die Interessensvertretungen dazu einnehmen.

Zusammenarbeit der Berufsgruppen

Dass Gesundheit nicht nur physische, sondern auch psychosoziale und
soziokulturelle Dimensionen hat, spiegelt sich in der Roadmap kaum wider:

TherapeutInnen finden sich nur als medizinische Assistenzdienste, Sozialarbeit
kommt überhaupt nicht mehr vor. Im Gegensatz zu früheren Reformbestrebungen im
Pflegebereich fehlt das Bekenntnis zur multiprofessionellen Zusammenarbeit
weitgehend, bzw. wird auf Medizin, Pflege, Hebammendienst und medizinisch-
(technische) Assistenzdienste reduziert.

Derzeitige Regelungen der Arbeitsaufteilung und Kooperation zwischen Diplomierter
Gesundheits-und Krankenpflege, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz sollten
dringend überdacht und teilweise revidiert werden, insbesondere die aktuelle
Problematik, anspruchsvolle Pflegetätigkeiten an Pflegeassistentinnen zu delegieren,
die in der Roadmap allenfalls im Zusammenhang mit Ausbildungsthemen
angegangen wird.

Auch in der Kooperation zwischen Pflege und Medizin bräuchte es dringend eine
Neudefinition der Kompetenzen. Anspruchsvolle Wundbehandlungen durchzuführen,
ohne die Entscheidungskompetenz über das Behandlungsmaterial zu haben, ist
unverständlich. Neue Konzepte, wie das von der Regierung geplante Community
Nursing können nur umgesetzt werden, wenn den Krankenpflegepersonen die
eigenständige Professionalität zuerkannt wird, die ihrem Berufsbild entsprechen
sollte. Auch auf diesen Aspekt geht die Roadmap nicht ein.

All diese Fragen laufen auf eine grundlegende Neufassung des Gesundheits-und
Krankenpflegegesetzes hinaus – die Roadmap kann dazu im besten Fall ein Schritt
in die richtige Richtung sein.

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