Sicherungshaft – eine ablenkende Diskussion bei der Aufarbeitung von Behördenversagen?


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Nach dem Terroranschlag in Wien ist auch die Diskussion um eine Sicherungshaft wieder neu entbrannt. Bundeskanzler Kurz meinte dazu kürzlich im Nationalrat, man verfüge nicht immer über die rechtlichen Möglichkeiten um Gefährder entsprechend überwachen und sanktionieren zu können und fügte daraufhin hinzu: „Eine Sicherungshaft wird kommen!“

Aber ist eine so gravierende Lücke bei den Handlungsoptionen der Polizei bzw. der Justiz gegeben, die einen derart massiven Eingriff in die Freiheitsrechte lediglich durch eine potenzielle Gefährdung rechtfertigen kann?

Abgesehen von der Fragestellung, wer eine etwaige Gefährdung für eine Sicherungshaft bescheinigen sollte, gibt es bereits jetzt andere Möglichkeiten der Handhabe für Polizei und Justiz. Neben der Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr, gibt es auch die Unterbringung wegen der Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens anderer. Obwohl diese nur bei psychischer Erkrankung gegeben ist, ist oft davon auszugehen, dass wohl ein psychiatrisches Krankheitsbild gegeben ist.

Aufgekommen ist die Diskussion um eine präventive Sicherungshaft anlässlich einer grausamen Messerattacke in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Februar 2019, bei der der Leiter der Sozialabteilung erstochen wurde. Damals von der Regierung Türkis/Blau ins Auge gefasst wurde eine verfassungsrechtliche Änderung, die eine Haft auf Verdacht ermöglicht hätte. Dass Türkis/Blau dabei insbesondere angeblich potenziell gefährliche Asylwerber im Visier hatten, war wenig überraschend. Gegen diese Ankündigung formierten sich nicht nur Gegenstimmen der Opposition, sondern auch Verfassungsrechtler*innen und Richter*innen stellten in Zweifel, dass ein Freiheitsentzug ohne ausreichenden Tatverdacht gerechtfertigt werden kann. Menschen ohne Haftgrund einzusperren, sei brandgefährlich.

Auf Druck der türkisen ÖVP fand sich die Einführung einer Sicherungshaft auch im türkis/grünen Regierungsprogramm wieder. Dieser für die Grünen sicherlich schmerzhafte Kompromiss wurde besonders von der grünen Basis stark kritisiert. Es dauerte daher auch nicht lang und von Seiten der Grünen wurde darauf verwiesen, dass sie lediglich einer verfassungs-, menschenrechts- und unionsrechtskonformen Umsetzung einer Sicherungshaft zustimmen würden. Darüber hinaus nur dann, wenn es keiner Verfassungsänderung bedürfe. Michel Reimon von den Grünen wurde damals zitiert, die Sicherungshaft bringe für die Sicherheit in Österreich überhaupt nichts und sei in Wahrheit eine Marketingmaßnahmen der ÖVP.

Nach dem Terroranschlag in Wien stellt sich anscheinend für viele die Frage, ob sich daran etwas geändert hätte. Der Amoklauf in der Wiener Innenstadt hat uns nicht nur gezeigt, wie verletzlich wir sind, das „Aus“ der Insel der Seligen wurde verkündet, sondern es wurde uns allen vor Augen geführt, dass unser Sicherheitsgefühl auf einer scheinbaren Sicherheit beruht.

Schnell waren daher viele bemüht, Schuldige zu suchen und zu benennen und Forderungen nach Verschärfungen aufzustellen. Doch so sehr sich manche nach einfachen Antworten sehnen, ein Versprechen der absoluten Sicherheit ist nicht einlösbar.

Das Hantieren mit Begriffen, wie dem des Gefährders oder der Sicherungshaft, ist auch nicht zielführend.

Selbstverständlich muss alles unternommen werden, damit derartige Verbrechen in Zukunft vermieden werden. Selbstverständlich sollte immer evaluiert werden, in welchen Bereichen Verbesserungen vorgenommen werden können, um unsere Sicherheit zu erhöhen.

Aber so unterschiedlich die Fälle in Dornbirn und der Wiener Innenstadt auch sind, eines haben sie doch gemeinsam: Bei beiden zeigt sich in der Aufarbeitung, dass es eine Möglichkeit gegeben hätte, sie zu verhindern. Nicht durch eine Sicherungshaft oder eine Verschärfung der Gesetze, sondern mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln und abgesprochen verschränkt agierenden Behörden, die ihre Arbeit machen.

Im Fall von Dornbirn war der spätere Täter mit einem Aufenthaltsverbot belegt, beim Terrorakt in der Wiener Innenstadt wurde der Amokläufer überwacht. Just nachdem er Handlungen gesetzt hatte, die bei Verständigung der Justiz zu einer Überprüfung der Verletzung der Bewährungsauflagen geführt hätten, wurde die Überwachung eingestellt und die eindeutigen Vorbereitungshandlungen nicht weitergegeben. Es ist nicht relevant, wer dafür die Verantwortung trägt, sofern eine umfassende Aufarbeitung garantieren würde, dass diese Fehler in Zukunft nicht mehr passieren.

Leider zeigt die Vergangenheit, dass diese Aufarbeitung nicht gut genug passiert. Schon bei anderen derartigen Fällen ist deshalb etwas eskaliert, weil die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen einzelnen Bereichen nicht funktioniert hat. „Es wurde nicht das Falsche getan, sondern das Richtige unterlassen“, lautet die Conclusio der Soko 2016. Auch damals war die Nichtkommunikation zwischen Polizei und Justiz verantwortlich. Auch damals hätte schon viel früher, vor allem mit der Behandlung des psychisch erkrankten Mannes begonnen werden sollen.

Anstatt zu diskutieren, welche neuer Rechtsinstrumente es bedarf, sollten die Vorhanden genutzt werden – und das, bevor es wieder zu spät ist!

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