Steiermark: WählerInnenlisten-Kontrolle mit Hindernissen

SteirerInnen haben’s schwer: bis 25.2. läuft die Einspruchsfrist gegen Aufnahme oder Nichtaufnahme in die WählerInnenliste. Während in anderen Bundesländern via Homepage zumindest leicht zu erfahren ist, wie, wo und wann das geht, müssen sich die SteirerInnen durchfragen.  Das Wo lässt sich immerhin noch herausfinden:   im AK-Wahlbüro in Graz und in allen Bezirksstellen. Über das Wie und Wann (Uhrzeit) müsst ihr das Wahlbüro befragen!

Online überprüfen, ob du eingetragen bist, kannst du mit Sozialversicherungsnummer und Familiennamen über das persönliche Wahlservice der AK.

Nutze dein Recht auf Mitbestimmung durch Teilnahme an der AK-Wahl und bestimme den Kurs der nächsten 5 Jahre mit! Mehr Infos: arbeiterkammerwahl2014.at

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