Mitbestimmen: Nicht von Gottesgnaden, sondern Recht und Stärke des Betriebsrates

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, ebenso wie die Fähigkeiten mit den ArbeitgeberInnen in Verhandlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzutreten, sind kein Entgegenkommen von Gottesgnaden (oder als was sich die “erlauchten” ArbeitgeberInnen auch immer verstehen), sondern ein verbrieftes Recht des Betriebsrates. Es ist ebenso die Stärke einer Belegschaft, die auch mittels Arbeitskampf, bis hin zu Streik, dem […]

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