Tax me now!


Vera Koller, Landessprecherin AUGE/UG-Wien

Jetzt ist es soweit, selbst die Vermögenden haben erkannt, dass sie unfairer Weise einen geringeren Anteil an der Finanzierung tragen. Mit ihrer Aktion tax me know fordern Reiche und Superreiche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz endlich einen höheren Beitrag leisten zu dürfen. Nicht als almosengebende Großspender, sondern durch gerechte Besteuerung ihres Vermögens. Damit sollte es auch bei der türkisen ÖVP angekommen sein.

Wir als AUGE/UG fordern schon lange:

Wer Vermögen besitzt, wer Vermögen vererbt oder geschenkt bekommt, wer reich ist, hat ganz andere Startvoraussetzungen ins Leben als jemand, der über kein entsprechendes Vermögen verfügt. Wer vermögend ist, hat Zugang zu jeder Form von Bildung, Pflege, Alters- und Gesundheitsversorgung. Wer kein oder wenig Vermögen besitzt, hat all diese Möglichkeiten nicht.

Verteilungsgerechtigkeit

Es ist daher nur fair und gerecht, dass, um eine höhere Chancengerechtigkeit herzustellen, gerade auch die Vermögenden und Reichen ihren Beitrag zur Finanzierung des Sozial- und Bildungsstaates leisten sollen. Es widerspricht auch dem Prinzip der Leistungsfähigkeit, wenn gerade wirtschaftlich und finanziell besonders starke Gruppen in unserer Gesellschaft nur einen ausgesprochen geringen Teil zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten. Eine angemessene Besteuerung von Kapital und Vermögen ist allerdings nicht nur eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit oder der Leistungsfähigkeit. Eine Besteuerung von Kapital und Vermögen leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft.

Vermögenssteuer

Wir sind für die Einführung einer allgemeinen Vermögenssteuer auf jede Art von Vermögen – Geldvermögen und Wertpapiere ebenso wie große Grundstücke und Immobilien. Grundstücke und Immobilien sollen wie andere Vermögensbestandteile annäherungsweise entsprechend ihrem tatsächlichen Wert bewertet werden (z. B. 90 % des Verkehrswerts) .

Kleine und mittlere Vermögen (wie z.B. bewohnte Einfamilienhäuser und dazugehörige kleine Grundstücke) sollen über Freibeträge steuerfrei bleiben. Steuerbasis ist das Nettohaushaltsvermögen (Bruttovermögen eines Haushalts abzüglich Schulden). Haushaltsvermögen bis 500.000 Euro (bzw. 250.000 Euro pro Person) sind dabei steuerfrei gestellt. Das entspricht in etwa dem zweifachen Wert eines durchschnittlichen Haushaltsvermögen. Damit ist sichergestellt, dass tatsächlich nur die Vermögen der reichsten knapp über 10 % der Haushalte von einer Vermögenssteuer betroffen sind.

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