Warnung! Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst können auch Ihr Einkommen gefährden …

"Wir sind es wert!" Mit der Forderung nach einem Gehaltsplus von 6,5 % im öffentlichen Dienst ging die deutsche Gewerkschaft verdi nach mageren Lohnrunden der Krisenjahre knapp an der Null in die aktuellen Tarifverhandlungen. Mit Erfolg - in den nächsten zwei Jahren werde sich über mehrere Etappen die Einkommen um 6,3 % erhöhen. Die österreichischen Gewerkschaften der öffentlichen Dienste geben's billiger: Nulllohnrunden 2013, moderate Lohnrunden ab 2014. Photo: verdi

Das „Stabilitätspaket“ 2012 bis 2016 – wie das Sparpaket im Zeichen von Fiskalpakt und Schuldenbremse so euphemistisch benamst wird – ist nun vorerst einmal von der Regierung verabschiedet und vom Parlament beschlossen worden. Zugestimmt haben u.a. auch die großkoalitionären Gewerkschaftsabgeordneten in rot und schwarz. Das war zu erwarten, hat sich doch der ÖGB das Konsolidierungspaket – das natürlich schlimmer hätte ausfallen können, weil schlimmer geht’s immer – schöner geredet als es ist. Schließlich seien ArbeitnehmerInnen von den Konsolidierungsmaßnahmen nur wenig betroffen, seien höhere Massensteuern, Privatisierungen und massiver Sozialabbau verhindert worden. Nun, ob dem tatsächlich so ist, wird erst die Reform der Fördersystems, die veranschlagten aber nicht näher konkretisierten Einsparungen auf Länder- und Gemeindeebene, bei den Ermessensausgaben sowie im Gesundheitssystem zeigen. Andererseits, was soll der ÖGB als Gesamtorganisation auch viel anderes sagen, wenn die Gewerkschaft jener ArbeitnehmerInnengruppe, die sehr wohl massive Einschnitte hinnehmen muss, diese so einmal akzeptiert, unabhängig davon, was diese auch für andere Beschäftigtengruppen bedeuten würden – wir sprechen von der Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst.

Öffentliche Dienste – alles Beamte, oder was?

Einsparungen von 1,1 Mrd. Euro soll die Nulllohnrunde 2013 sowie die „moderate“ Lohnrunden 2014 f für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen – in Summe rund 210.000 Betroffene – dem Bundesbudget bringen. Die GÖD mit ihrem Vorsitzenden, stv. Nationalratspräsidenten und ÖVP-Abgeordneten Neugebauer hat diese Lohnkürzungsmaßnahme – schließlich handelt es sich um deutliche Reallohnverluste – geschluckt und argumentierte dieses Faktum mit der Abwehr noch schlimmerer Maßnahmen. Da sei das gerade noch akzeptabel gewesen. Die Bundesregierung spricht dabei gerne von einem „Solidarbeitrag“ der Beamten mit ihren sicheren Arbeitsplätzen und Einkommen. Medial wird diese Nulllohnrunde überhaupt gerne als Beitrag „der Beamten“ zur Budgetkonsolidierung bezeichnet. Dass diese Maßnahmen in breiten Bevölkerungsschichten nicht unpopulär ist, liegt wohl am nicht gerade besonders guten Image der Beamten, wofür nicht zuletzt die GöD mit ihrem Auftreten als „Standesvertretung“ verantwortlich ist. Gar nicht klammheimlich ist die Freude des/der DurchschnittsösterreicherIn dass es den „privilegierten“ Beamten nun endlich auch einmal „an den Kragen“ geht, den „Betonierern“ und sturen Verteidigern längst überkommener, „wohlerworbener Rechte“ und Beilagen, von denen der/die durchschnittliche Privatangestellte nur träumen kann.

Nun, tatsächlich hat das in der veröffentlichten Meinung transportierte Bild des Ärmelschoner tragenden, kleinkarierten und pitzeligen Beamten, der sich „bürgerfern“ hinter Vorschriften und Gesetzen verschanzt nur wenig mit der Realität der öffentlichen Dienste zu tun. Die öffentlichen Dienste des Bundes, der Länder, der Gemeinden sind nicht weniger vielfältig, als „die Privatwirtschaft“.

Der öffentliche Dienst reicht von Bund, Ländern und Gemeinden bis hin zu ausgegliederten Betrieben, Krankenanstalten etc. Er umfasst Beamte ebenso wie Vertragsbedienstete, normale Privatangestellte, ArbeiterInnen, freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen. Öffentlich Bedienstete sind genauso Vollzeit wie Teilzeit beschäftigt, haben befristete Arbeitsverträge, arbeiten „atypisch“. Will man/frau sich den öffentlichen Diensten, den Berufsgruppen in den öffentlichen Diensten sowie den Einkommensstrukturen bzw. -verhältnissen nähern, empfiehlt sich ein Blick in den Einkommensbericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 2010 (Daten 2009). Nicht zuletzt, um das bestehende, bzw. verbreitete Bild über die öffentlichen Dienste einem Realitätscheck zu unterziehen.

Riesiges „Beamtenheer“?

Wie schaut es nun mit den „Berufsgruppen“ im öffentlichen Dienst aus? Wie groß ist das „BeamtInnenheer“ tatsächlich? Was umfassen die öffentlichen Dienste nun alles?

  • Von den 3,990 Millionen unselbständig Beschäftigten im Jahr 2009 waren 225.650 Beamte, 318.668 Vertragsbedienstete. Der „Beamtenanteil“ an allen unselbständig Beschäftigten betrug 2009 also 5,7 %, Tendenz fallend.

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  • Während die Zahl der Beamten seit 2004 von knapp über 249.000 auf 225.650 Personen zurückging, stieg jene der Vertragsbediensteten von knapp 239.500 auf 318.668 Personen. Seit 1998 ist die Zahl der Beamten von fast 353.000 um 36 % zurückgegangen! Ursachen für diesen massiven Rückgang sind u.a. Ausgliederungen, Aufnahme- und Pragmatisierungsstopps, Umstrukturierungen (etwa in den ÖBB). Die Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst sind erst seit 2004 gesondert als eigene Gruppe ausgewiesen, nicht zuletzt aufgrund ihrer zunehmenden Bedeutung im öffentlichen Dienst.

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  • Mit Vertragsbediensteten und Beamten sind allerdings noch lange nicht alle Beschäftigten der öffentlichen Dienste erfasst: im Rechnungshofbericht finden sich u.a. die Branchen „Erziehung und Unterricht (P)“ sowie „Gesundheits- und Sozialwesen (Q)“ mit 94.411 bzw. 247.938 Beschäftigte, die sowohl private wie auch öffentliche Dienstleister umfassen mit jeder Menge Beschäftigungsverhältnissen mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen, auch bei öffentlichen Dienstleistern. Diese beiden Branchen werden getrennt vom Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (O)“ mit in Summe 570.564 Beschäftigten geführt. Hinzu kommen noch die Branchen „Energieversorgung“, „Verkehr und Lagerei“ die ebenfalls öffentlich erbrachte Dienstleistungen und entsprechend öffentliche Bedienstete beinhalten.

Alles Einkommensspitze?

Hinsichtlich der Einkommenssituation stellt sich die Lage wie folgt dar:

  • Das Medianeinkommen (mittlere Einkommen, 50 % verdienen mehr, 50 % verdienen weniger) aller unselbständig Beschäftigter lag 2009 bei 24.449 Euro jährlich (d.s. 1.746 Euro brutto/Monat, 14 x im Jahr). Während die Medianeinkommen der ArbeiterInnen mit 17.874 Euro deutlich darunter lagen, lagen die mittleren Einkommen der Angestellten (27.723 Euro) und Vertragsbediensteten (28.103) über dem allgemeinen Schnitt, waren jedoch annähernd gleich. Zwischen Angestellten und VB lässt sich also nur ein geringer Einkommensunterschied von gerade einmal 1,3 % ausmachen (Noch 2008 lagen die mittleren Einkommen der Vertragsbediensteten sogar leicht unter jenem der Angestellten). Zieht frau/man allerdings Beamte und Vertragsbedienstete zusammen, liegt der „öffentliche Dienst“ (allerdings ohne Privatangestellte im ÖD!) mit mittleren 35.702 Euro pro Jahr doch relative deutlich über dem Median aller ArbeitnehmerInneneinkommen in Österreich.

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  • Das liegt tatsächlich am Medianeinkommen der Beamten – mit 47.818 Euro/Jahr tatsächlich fast doppelt so hoch wie die mittlere ArbeitnehmerInneneinkommen in Österreich. Warum das so ist, hat allerdings auch einfache Gründe: einerseits liegt die Höhe im Altersschnitt begründet. Während das Durchschnittsalter der Angestellten bspw. bei 38 Jahren liegt, liegt das der Beamten gleich um 10 Jahre darüber, nämlich bei 48 Lebensjahren. Die hohen Einkommen und im Vergleich zu den anderen Berufsgruppen hohen Einkommenszuwächse lassen sich also vor allem auf den Alterungseffekt zurückführen: „ Insgesamt geht die Anzahl der Personen in dieser Gruppe zurück, weil die Zahl der Pragmatisierungen sinkt und damit immer weniger neue BeamtInnen hinzukommen. Die noch verbleibenden BeamtInnen haben durch die gesetzlichen Gehaltsvorrückungen einen Einkommenszuwachs, der nicht im selben Ausmaß durch neu hinzukommende geringe Einkommen ausgeglichen wird. Das Resultat ist ein im Vergleich zu den anderen Gruppen starker Anstieg des Gruppenmittelwert.“

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  • Die absolute Höhe des beamteten Medianeinkommens relativiert sich entsprechend, werden vergleichbare Angestellteneinkommen den Beamteneinkommen gegenübergestellt. Etwa wenn Einkommen Vollzeit beschäftigter männlicher Angestellter mit langer Betriebszugehörigkeit (20 Jahre) mit jenem männlicher, öffentlich Bediensteter (in diesem Falle wohl mit im Vergleich zu VB höherem Beamtenanteil) vergleicht werden: Angestellte verdienen in diesem Fall mit einem Medianeinkommen von 59.756 Euro deutlich mehr als vergleichbare öffentlich Bedienstete mit 49.260 Euro. Fraueneinkommen bei dieser Zugehörigkeitsdauer liegen bei Angestellten bei Euro 43.940, bei Beamtinnen bei 49.869. Der Einkommensunterschied zwischen männlichen und weiblichen Angestellten ist also deutlich größer als jener zwischen weiblichen Angestellten und Beamtinnen!

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  • Unter dem allgemeinen Medianeinkommen – also im „unteren“ Einkommenssegment befinden sich zwar weniger als 10 % der BeamtInnen aber immerhin rund 40 % der Vertragsbediensteten. Insgesamt liegen rund 25 % aller Beamten und Vertragsbediensteten unter dem Medianeinkommen aller unselbständiger Beschäftigter, rund 30 % aller weiblichen VB und Beamtinnen. Wird der Privatangestelltenbereich im öffentlichen Dienst hinzugerechnet – vor allem in den Niedriglohnbranchen Soziales, Gesundheit (mittleres Bruttojahreseinkommen: 19.672 Euro), Unterrichtswesen und Erziehung (mittleres Bruttojahreseinkommen: 17.463) mit einem hohen Frauen- (79 % im Bereich Soziales und Gesundheit, 55 % im Bereich Unterricht) und Teilzeitbeschäftigungsanteil (53 % im Sozial- und Gesundheitsbereich, 46 % im Unterrichtsbereich) steigt der Anteil derjenigen, die Unter-Median liegen wohl mit Sicherheit auf 30 bis über 30 %. Dieses runde Drittel im Unter-Median-Einkommensbereich macht dabei rund ein Fünftel der Lohnsumme im öffentlichen Dienst aus.

Nun, warum das alles? Sicher nicht, weil wir es als unseren Auftrag sehen, die Spitzeneinkommen von Spitzenbeamten zu verteidigen. Sondern um die öffentlichen Dienste in ihrer Vielfalt darzustellen und falsche Bilder gerade zu rücken. Die öffentlichen Dienste reichen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kinderkrippen und -gärten, über Schulen, Magistrate, Stadtgärtnereien, Gemeinde- und Sozialämter, der Bestattung, Verkehrsbetrieben, kommunalen Energieversorgern bis hin zu Universitäten, dem AMS, Ministerien, Museen, dem Bundesrechenzentrum und der Statistik Austria. Die öffentlichen Dienste umfassen Leistungen der Länder, Gemeinden, des Bundes und der ausgegliederten Bereiche. In öffentlichen Diensten arbeiten Beamte, Vertragsbedienstete, Privatangestellte, ArbeiterInnen, LeiharbeiterInnen, befristet Beschäftigte und andere „Atypische“. Einkommen reichen von „nahe der Armutsgefährdung“ bis zu Spitzengagen Top-Beamter. Entsprechend treffen „Nulllohnrunden“ bzw. moderate Lohnsteigerungen auch unterschiedlich: Was ein Sektionschef oder anderer Spitzenverdiener im öffentlichen Dienst – unabhängig von seinem beruflichen Status – an Kaufkraftverlust ökonomisch vermutlich locker verkraften kann, kann für eine Teilzeit beschäftigte, alleinerziehende Kindergärtnerin oder Altenpflegerin – egal ob Beamtin, VB oder Privatangestellte – schon existenzbedrohend werden.

Bei der angekündigten „Nulllohnrunde“ handelt es sich also nicht um ein „Beamtenpaket“, wie so gerne dargestellt, sondern eine Lohnkürzungsmaßnahme, die zunehmend alle Beschäftigten der öffentlichen Dienste zu treffen droht, haben doch auch schon Länder und Gemeinden angekündigt – sie haben schließlich einen Konsolidierungsbeitrag von ausgabeseitigen rund 2,6 Mrd. Euro zu erbringen – dem Nulllohnrunden-Beispiel des Bundes folgen zu wollen. Ausgedehnt auf Gemeinde- und Landesbedienstete ist der Kreis unmittelbar Betroffener schon deutlich größer als die geschätzten 210.000 Personen. Und auch bei diesem erweiterten Kreis droht es allerdings nicht zu bleiben.

Bis zu 900.000 Betroffene!

Denn auch der „privat“ organisierte, in Wirklichkeit von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Gesundheits- und Sozialbereich ist vielfach mittel- bis unmittelbar an die Lohnentwicklungen der öffentlichen Dienste gekoppelt. Einrichtungen der Sozialwirtschaft bzw. des (Elementar-)Bildungsbereich soweit sie nicht im BAGS-KV organisiert sind, orientieren sich in ihren betrieblichen Lohnschemata vielfach an Gemeinde- oder Landesbediensteten. Nulllohnrunden würden sie direkt treffen. Mittelbar aber wohl auch den BAGS-KV Bereich. Arbeitgeberseitig werden die Verhandlungsergebnisse des öffentlichen Dienstes gerne als „Leitlinie“ für die BAGS-KV-Verhandlungen herangezogen – vor allem hinsichtlich der Höhe der Lohnzuwächse. ArbeitnehmerInnenseitig ist in den letzten Jahren das Bestreben zu beobachten, sich deutlicher von den Ergebnissen im öffentlichen Dienst abzusetzen und höhere Abschlüsse zu erzielen. Was auch verständlich ist, liegen die Einkommen im frauendominierten Sozial- und Gesundheitsbereich doch deutlich unter dem allgemeinen Medieneinkommen – nämlich um rund 19 % was natürlich auch der hohen Teilzeitquote geschuldet ist – und noch deutlicher unter den Medianeinkommen der VB und Beamten im öffentlichen Dienst.

Gleichzeitig ist allerdings zu beobachten, dass sich die öffentliche Hand durch entsprechende Lohnabschlüsse im privaten Gesundheits- und Sozialbereich nicht besonders beeindrucken lässt, Förderungen und Subventionen unabhängige von den KV-Verhandlungsergebnissen gleich belassen bzw. in Zeiten des Spardrucks sogar noch reduzieren. Die geplante Reform der Fördersysteme, die Kürzung der Ermessensausgaben und die Sparvorgaben auf Landes-, Gemeindeebene sowie im Gesundheitsbereich lassen jedenfalls harte Verteilungskämpfe im privat organisierten aber öffentlich finanzierten Sozial- und Gesundheitsbereich erwarten. Lohnrunden, ohnehin nie besonders üppig im Bereich der BAGS-KV-Betriebe drohen – wenn schon nicht mit „Nullzuwachs“ – bescheiden auszufallen. Summiert frau/man nun die Zahl potentiell Betroffener von Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst auf, so kommt frau/man – basierend auf den Daten des Einkommensbericht – auf die stolze Zahl von rund 900.000 Beschäftigten! Beinahe ein Viertel der unselbständig Beschäftigten in Österreich. Damit kann ein Nulllohnrunde mit der entsprechenden Kaufkraftschwächung gerade in Krisenzeiten tatsächlich ein ernsthaftes wirtschaftspolitisches Problem werden, droht sich doch der private Konsum entsprechend deutlich abzuschwächen was einen weiteren Anstieg von Arbeitslosigkeit und damit Einkommensverlust befürchten lässt.

Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst erzeugen damit Wirkungen weit über die öffentlichen Dienste hinaus. Und: es darf bezweifelt werden, dass vorgegebene Sparziele bei steigender Arbeitslosigkeit, damit sinkenden Steuereinnahmen bei steigenden Sozialausgaben und schrumpfender bis stagnierender Wirtschaftsleistung erreicht werden können.

Klares „NEIN“ zu Nulllohnrunden – untere und mittlere Einkommen stärken statt undifferenziertes Kürzen!

Dabei war es gerade der private Konsum dank vorjährlicher guter Lohnabschlüsse, sowie der Sozialstaat mit seinen (öffentlichen) Einrichtungen und Sicherungssystemen, der den Konjunktureinbruch 2008/2009 einigermaßen abfederte und die wirtschaftliche Lage stabilisierte. Anhaltend relativ hohe Arbeitslosigkeit sowie stagnierendes bis rückläufiges Realeinkommen in öffentlichen Diensten und öffentlich finanzierten sozialen Diensten drohen dagegen die ohnehin schon negativen Wirtschaftsprognosen noch zusätzlich zu verschlechtern.

 

Nulllohnrunden sind daher nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, sondern auch aus gesamtwirtschaftlichen. Verschärfend tritt hierzu noch das Faktum, dass mit drohenden Nulllohnrunden bzw. „moderaten“ Lohnrunden im öffentlichen bzw. öffentlich finanzierten Bereich vielfach ausgerechnet jene Berufsgruppen Realeinkommensverluste hinnehmen müssen, deren Arbeit im direkten Vergleich zu ihrer Entlohnungen einen hohen „sozialen Mehrwert“ erzeugt, wie die britische „new economics foundation“ in einer Studie errechnet hat – nämlich Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen in der AK Wien (AUGE/UG) werden daher zur nächsten AK-Vollversammlung, dem Wiener ArbeitnehmerInnenparlament, einen Antrag einbringen, indem sich die AK-Wien klar gegen Nulllohnrunden – auch im rot-grün regierten Wien – und für eine Stärkung unterer und mittlerer Einkommen ausspricht. Mit genau oben angeführten Argumenten. Weil Nulllohnrunden eben weit über die unmittelbar betroffenen öffentlichen Bediensteten Wirkung entfalten. Ob unsere Antrag eine entsprechende Mehrheit finden wird? Ob die AK entsprechende Schritte setzen und Druck aufbauen wird dass untere und mittlere Einkommen im öffentlichen Dienst gestärkt werden? Wir werden berichten.

PS: Will frau/man „Spitzenverdiener“ treffen – egal ob diese nun beamtet sind, privat angestellt oder selbständig – bietet sich vor allem eine höhere Steuerprogression im Rahmen der Einkommenssteuer an. Eine Nulllohnrunde ist jedenfalls kein taugliches Mittel für mehr Einkommensgerechtigkeit –es wird eher genau das Gegenteil erreicht!

Links:

ÖGB Analyse Konsolidierungspaket: ÖGB-Einschätzung Stabilitätspaket 2012- 2016

Einkommensbericht des Rechnungshofs für 2010: Bericht des Rechnungshofs, Reihe Einkommen 2010/1, Daten 2008 und 2009

Antrag der AUGE/UG zur 157. Vollversammlung der AK-Wien am 25. April:  „Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!“

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