Was bedeutet Hartz IV auf österreichisch?

Die schwarz-blaue Bundesregierung will ein „Arbeitslosengeld NEU“ einführen. Dieses soll „degressiv“ gestaltet sein – mit Länge der Bezugsdauer sinken und die Notstandshilfe „integrieren“. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Notstandshilfe abgeschafft wird. Jährlich rund 320.000 arbeitslose Menschen, die Notstandshilfe beziehen (Schätzung für 2016), wären davon unmittelbar betroffen. Mit Angehörigen zwischen 600.000 und 700.000 Menschen. Regierungsmitglieder bzw. Vertreter der Regierungsparteien geben das auch ganz unumwunden zu. Nach dem Arbeitslosengeld bleibt dann nur noch die Mindestsicherung.

Dieses Modell erinnert sehr an Hartz IV in Deutschland. Auch dort wurde die Arbeitslosenhilfe – sie entsprach in etwa der Notstandshilfe in Österreich – abgeschafft und mit der Sozialhilfe zusammengeführt. Aus einer Versicherungsleistung, die sich am vorhergehenden Einkommen orientiert wurde ein Sozialleistung die an entsprechende Bedingungen geknüpft ist – wie etwa Bedürftigkeit.
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Hartz IV auf „österreichisch“ – noch härter als das deutsche Vorbild

Wer Ersparnisse hat, muss diese bis zu einer bestimmten Höhe „verwerten“ – also z.B. Sparbücher auflösen – will er Hartz IV beziehen. Das ist auch bei unserer Mindestsicherung so. Doch ist die Mindestsicherung noch härter gestaltet, als das deutsche Hartz IV-Modell. Die Vermögensgrenzen in Deutschland sind deutlich großzügiger als in Österreich.
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  • Ein Drei-Personen Haushalt – zwei ca. 50-Jährige Eltern, ein Teenager – darf in Deutschland ein Vermögen von rund 17.000 Euro (je Haushaltsmitglied 150 Euro pro Lebensjahr) besitzen – also z.B. Ersparnisse, Wertpapiere, Lebensversicherung.Wer dagegen in Österreich eine Mindestsicherung beziehen will, muss jedes „Vermögen“ das über ca. 4.300 Euro liegt „verwerten“, also Sparbücher, Bausparverträge, Lebens- und Pensionsversicherungen etc. auflösen.
  • In Deutschland dürfen Hartz IV EmpfängerInnen Autos im Wert von bis zu 7.500 Euro besitzen. Das Auto fällt auch unter das sogenannte nicht anrechenbare „Schonvermögen“, muss also bis zu einem Wert von 7.500 Euro nicht veräußert werden.In Österreich fällt ein Auto dagegen unter das anrechenbare „Vermögen“, das verwertet werden muss, will man Mindestsicherung erhalten. Hat man z.B. kein Sparbuch, aber ein Auto, das über 4.200 Euro wert ist, muss dieses verkauft werden.
  • In Deutschland fällt auch eine Eigentumswohnung oder ein eigen bewohntes Haus bis zu einer gewissen Größe unter „Schonvermögen“, wird also auf Hartz IV nicht angerechnet.In der Mindestsicherung kann sich das Sozialamt nach sechs Monaten Mindestsicherungsbezug ins Grundbuch eintragen. Wird die Mindestsicherung später nicht zurückbezahlt, fällt die Wohnung an den Staat.

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Dass die Notstandshilfe ausgerechnet jetzt abgeschafft werden soll, hat eine zusätzliche bittere Note: Noch vor der Nationalratswahl wurde im Nationalrat auf Initiative der Grünen beschlossen, das Partnereinkommen nicht mehr auf die Notstandshilfe anzurechnen. Damit hätten zehntausende arbeitslose Menschen – insbesondere Frauen – künftig Notstandshilfe bezogen. Eine wesentliche Maßnahme gegen Armut bei Arbeitslosigkeit. Dieser Fortschritt fällt natürlich mit Abschaffung der Notstandshilfe.
Bei der Mindestsicherung wird selbstverständlich wieder das Haushalts- und damit auch das PartnerInneneinkommen angerechnet. Wieder würden zehntausende Betroffene um eine Leistung die vor Armut schützen sollte, umfallen. Vorwiegend Frauen.
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Mit Mindestsicherung gibt‘s weniger Pension

Was bislang in der öffentlichen Diskussion zu wenig Berücksichtigung gefunden hat: Im Gegensatz zur Notstandshilfe gelten Zeiten des Mindestsicherungsbezugs nicht als Pensionsversicherungszeiten. Sie werden also auf die Pension nicht angerechnet. Damit drohen Versicherungsjahre verloren zu gehen, die sich natürlich auf die Pensionshöhe auswirken. Wer langzeitarbeitslos ist und in die Mindestsicherung fällt, wird doppelt bestraft: Er/Sie muss nicht nur seine Ersparnisse und finanzielle Vorsorge auflösen, er/sie bekommt auch noch weniger Pension.
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Studie des Finanzministeriums: Massiver Anstieg von Armut erwartet

2016 gab das Finanzministerium eine Studie in Auftrag, die eine Einführung des Hartz IV-Modells – Abschaffung der Notstandshilfe, Umstellung auf Mindestsicherung – in Österreich untersuchen sollte. Dabei wurden auch unterschiedliche Varianten durchgerechnet (z.B. auch mit Deckelung der Mindestsicherung wie in NÖ). Die wichtigsten Ergebnisse:
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  • Durchschnittlich würden die betroffenen Haushalte 1.300 Euro jährlich an finanziellen Einbussen hinnehmen müssen. Werden auch die Vermögensverwertung und der Einkommensdeckel berücksichtigt, erhöht sich der Verlust auf 2.300 Euro.
  • Die Zahl der Armutsgefährdeten erhöht sich je nach Variante auf 90.000 bis 160.000 Menschen, die Armutsgefährdungsquote von 13 auf 15 Prozent.
  • Die Ausgaben für die Notstandshilfe würden sich auf 673 Mio. bis 1 Mrd. Euro verringern. Allerdings wären die gesellschaftlichen Folgekosten dieser Entwicklungen – steigende Armut und soziale Ungleichheit – „nicht abschätzbar“.

(Mehr dazu siehe DER STANDARD, Hartz IV: Deutscher Spaltpilz wird zum Aufreger in Österreich)
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Die Folgen von Hartz IV auf österreichisch in aller Kürze:

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  • Zwischen 600.000 und 700.000 Menschen wären betroffen. Es drohen massive Einkommensverluste
  • Es droht ein deutlicher Anstieg von Armut und Armutsgefährdung mit nicht abschätzbaren Folgen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Bei längerer Arbeitslosigkeit müsste das gesamte Vermögen – Ersparnisse, Bausparverträge, das Auto – bis zu einem Schonvermögen von 4.200 Euro verbraucht werden
  • Nach 6 Monaten würde sich das Sozialamt ins Grundbuch eintragen um bei Bedarf zuzugreifen – hat der/die Mindestsicherung-BezieherIn eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus
  • Die Pension würde geringer ausfallen, weil keine Versicherungszeiten angerechnet werden
  • Reformiert die Regierung zusätzlich die Mindestsicherung, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, droht eine Deckelung auf maximal 1.500 Euro sowie Arbeitspflicht

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Deshalb gibt es von uns ein klares NEIN zu den Hartz IV-Plänen der schwarz-blauen Regierung. Die Erfahrungen aus Deutschland – höchste Armutsgefährdung arbeitsloser Menschen in Europa, größter Niedriglohnsektor der „alten“ EU-Länder, Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit, Stigmatisierung der Betroffenen – sollten uns eine Warnung sein.
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Und? Auch gegen Hartz IV auf österreichisch?
Auch dagegen, dass auf die Ersparnisse Arbeitsloser zugegriffen wird?
Dann sag’s der Ministerin!
Geht ganz einfach – Mit unserem Protestbrief!
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Linktipps:
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Warum Hartz IV alles andere als ein Erfolgsmodell ist, von Judith Pühringer und Josef Pürmayr auf A & W Blog
Hartz IV und das Hamsterrad von Erwerbsarbeitslosen und Beschäftigten, von Klaus Dörre auf A & W Blog
Hartz IV: Klassenkampf von oben, von Josef Wallner auf  A & W Blog
Was ist Hartz IV?, auf sozialhilfe.de
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Schwarz-Blaue Regierungspläne, Arbeitsmarkt:
Aktion 20.000: Murder at midnight, auf reflektive.at
Wenn Unternehmen Arbeitsmarktpolitik machen, auf reflektive.at
Schwarz-Blaue Arbeitsmarktpolitik (I): Bösartigkeiten jenseits von Hartz IV, auf arbeitszeitfairkuerzen.at
Schwarz-Blaue Arbeitsmarktpolitik (II): Geplanter Totalumbau, auf arbeitszeitfairkuerzen.at

Kommentar zu „Was bedeutet Hartz IV auf österreichisch?“

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