Wiener ArbeitnehmerInnenparlament (I): Das Bankgeheimnis, die FSG und der ÖAAB – zwischen Drückebergerei und ‚Leseschwäche

Am 7. Mai 2013 tagte wieder das Wiener ArbeitnehmerInnenparlament, die Vollversammlung der AK Wien. In diesem demokratisch gewählten Gremium werden die inhaltlichen  Positionen und politischen Forderungen der AK über Mehrheitsbeschlüsse festgelegt – etwa zu steuer-, wirtschafts-  und sozialpolitischen Fragen. Die AK-Fraktionen bringen dazu entsprechende Anträge ein, über die dann abgestimmt wird. Anträge können angenommen, abgelehnt, oder in die entsprechenden Ausschüsse zur näheren Behandlung und Diskussion „zugewiesen“ werden – wenn es etwa Unklarheiten gibt bzw. Verhandlungsbedarf hinsichtlich einzelner Forderungspunkte gibt.

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Auch wir von der AUGE/UG als alternativgewerkschaftliche Fraktion in der AK bringen regelmäßig Anträge zu Themen ein, die eine Positionierung der AK verlangen. Ein Antrag von uns behandelte das Thema „Bankgeheimnis“. In diesem Antrag fordern wir die AK auf, sich doch für die Abschaffung des Bankgeheimnisses – allerdings nur gegenüber den Finanzbehörden – einzusetzen.

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Es sei nicht einzusehen – heißt es in der Begründung – warum

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„… die österreichischen Finanzbehörden keinerlei Information über die Geldvermögenssituation der österreichischen StaatsbürgerInnen haben sollen, nicht zuletzt vor der Hintergrund der in der Gesellschaft breit geführten (Steuer-)Gerechtigkeitsdebatte und der unterschiedlichen (steuerlichen) Behandlung von Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Geldvermögen.“

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Es gebe schließlich auch kein „Lohngeheimnis“, heißt es weiter,

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„… Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist dem Finanzamt vollständig bekannt, was eine  progressive  Besteuerung je nach Höhe des Einkommens erlaubt. Damit wird dem “Leistungsfähigkeitsprinzip” –  wonach jede/r einen entsprechend seiner/ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit entsprechende Beitrag zum Steueraufkommen leisten soll – grundsätzlich entsprochen.“

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Widersprochen werde diesem Prinzip allerdings bei der steuerlichen Behandlung von Zinseinkommen das diese keiner Steuerprogression unterliegen, sondern einheitlich mit 25 %:

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„Mit dafür verantwortlich ist das “Bankgeheimnis”, das den Finanzbehörden eine personelle Zuordnung von Zinseinkommen verunmöglicht, das grundlegende Informationen über Höhe wie begünstigte Person nicht verfügbar sind. Zusätzlich unterliegen Zinseinkommen im Gegensatz zu Lohneinkommen keiner SV-Abgabenpflicht.“

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Das führe zu einer

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„… strukturellen, steuerlichen Begünstigung von Zinseinkommen gegenüber Lohneinkommen, von Einkommen aus Vermögen gegenüber Einkommen aus Arbeit. So fallen für Zinserträge von 3.000 Euro 750 Euro an Steuern an, während ein/e ArbeitnehmerIn bei einem Monatseinkommen von 3.000 Euro brutto Steuern und Abgaben im Umfang von 1.094 Euro bzw. 36,5 % leisten muss. Unter Beibehaltung des Bankgeheimnisses ist diese objektiv nicht haltbare steuerliche Ungleichbehandlung jedenfalls nicht behebbar.“

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Quasi „verunmöglicht“ werde durch das Bankgeheimnis weiters

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„… die längst überfällige und von der AK mehrfach geforderte umfassende Besteuerung von Vermögen und Vermögensübergängen, da über einen wesentlichen Vermögensbestandteil – nämlich über Geldvermögen einzelner Personen/Haushalte auf Sparkonten – keine entsprechenden bzw. nur unzureichende Informationen über den zu besteuernden Gegenstand vorliegen würden.“

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Und abschließend:

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„Das Bankgeheimnis steht somit tatsächlich einer grundlegenden Steuerstrukturreform entgegen, die zu einem Mehr an Steuergerechtigkeit insbesondere im Sinne des “Leistungsfähigkeitsprinzips” führen würde. Vom österreichischen Bankgeheimnis profitieren nicht nur Steuerhinterzieher, Steuerbetrüger und Schwarzgeldwäscher, sondern auch besonders vermögende Gruppen und jene, die hohe Zinseinkommen beziehen.“

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Eigentlich alles klar, oder?

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Die FSG drückt sich …

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Nicht allerdings für die FSG. Die hat den Antrag nicht angenommen. Sie hat ihn „zugewiesen“, in den entsprechenden Ausschuss. Zur näheren Behandlung. Wobei sich schlichtweg die Frage ergibt, was es denn da noch zu behandeln gibt. Denn an sich ist die Sache klar: ist man für eine Vermögensbesteuerung, die Geldvermögen mit einschließt, muss man für die Abschaffung des Bankgeheimnisses gegenüber den Finanzbehörden sein. Ist man gegen die Besteuerung von Geldvermögen, dann kann, ja dann soll ruhig alles so bleiben wie es ist. Da die AK – und damit die Mehrheitsfraktion FSG – ist für die Besteuerung von allen Formen von Vermögen ist, müsste sie damit auch für die Abschaffung des Bankgeheimnisses sein. Als es um die Abstimmung darüber ging, hat die SozialdemokratInnen allerdings der Mut verlassen. Sie haben sich um eine klare Position gedrückt. Und vertagt. Auf „nach der Nationalratswahl“? Es meldete sich zum Thema übrigens kein/e einzige/r FSGlerIn zu Wort ….

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… und der ÖAAB kann nicht lesen

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Dass der ÖAAB ablehnen würde, war ohnehin klar. Die Argumentation ob des „warum“ war allerdings dennoch nicht unspannend,. Ganz die Mutter spannte auch der ÖAAB einmal mehr die Elenden vor den Karren der Reichen. Man müsse nur nach Deutschland schauen, um zu sehen, wohin es denn führen würde, ginge das Bankgeheimnis erst einmal verloren: da würde von den Arbeits- und Sozialämtern hemmungslos in den Konten der Hartz IV EmpfängerInnen geschnüffelt, da müssten die Omas ihr gesamtes, hart erspartes Kleinvermögen komplett veräußern, wollten sie ins Pflegeheim und außerdem würde das, was die böse, böse AUGE/UG will nur dazu führen, dass genau diese armen Omas und nicht nur die, sondern alle SparerInnen noch höhere Steuern zahlen müssten!

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Zur letzten Behauptung in aller gebotenen Kürze:

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  • ja, es ist tatsächlich kein Geheimnis, dass wir die steuerliche Gleichbehandlung von Einkommen  aus Kapital und Einkommen aus Arbeit fordern. Na, erkläre mal jemand, warum ein Euromillionär auf Zinseinkommen auf sein Vermögen weniger Steuern zahlen soll, als ein Hackler seinen Lohn aus Arbeit! Erkläre mal jemand, was daran gerecht sein soll! Erkläre mal jemand wie diese Ungerechtigkeit den erklärbar ist! Wenn wundert da wirklich, dass die Schere zwischen Reich und Arm angesichts derartiger Steuerprivilegien der Vermögendsten immer weiter auseinander geht!

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Die Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung aller Einkommen als quasi „unzumutbare“ Steuererhöhung so entschieden abzulehnen wirft damit mehr ein bezeichnendes Licht auf die konservativen ArbeitnehmerInnenvertreterInnen  als auf eine steuerpolitisch vermeintlich maßlose AUGE/UG.

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Zu den zuerst angeführten „Argumenten“ des ÖAAB  braucht es keinen Blick nach Deutschland, da reicht ein Zwinkern nach Österreich vollkommen. Denn gerade auch in der Alpenrepublik steht „Enteignung“ im Falle der Pflegebedürftigkeit oder des Mindestsicherungsbezugs auf der Tagesordnung. Da ist’s dann mit dem Bankgeheimnis für die Betroffenen nicht wirklich weit her! Allerdings „schnüffeln“ nicht die Finanzbehörden, sondern die  zuständigen Sozialämter. Und das alles nicht zuletzt Dank ÖVP und Teilorganisation ÖAAB:

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  • Kommt Oma oder Opa ins Pflegeheim wird’s teuer. Da wird ordentlich ans Ersparte rangegangen, auch an Erspartes, was kürzlich den Kindern übertragen – etwa „verschenkt“ – wurde (auch wenn das länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist). Das ist keine faire „Vermögensbesteuerung“. Es grenzt tatsächlich an „Enteignung“, wenn die öffentliche Hand zur Finanzierung des Pflegeplatzes  bis auf ein kleines „Schonvermögen“ auf das gesamte Vermögen zurückgreifen kann. Und der Regress gegenüber Angehörigen – also die „Teilenteignung“ derselben zur Finanzierung von Pflegeplätzen der nahen Angehörigen – ist auch längst nicht überall abgeschafft und erst kürzlich in Kärnten und dort gegen den Willen der ÖVP. Nicht zuletzt, weil diese „unsolidarische“ an Enteignung grenzender Pflegefinanzierung ungerecht ist ist ja die Forderung nach einer fairen, „solidarischen“ Vermögensbesteuerung – inklusive  Erbschaftssteuer – zur gerechteren Finanzierung der  Pflege entstanden. Und es ist ausgerechnet das Bankgeheimnis, für das ÖAAB wie ÖVP kämpfen, die garantieren, dass diese unsolidarische Enteignung im Pflegefalle bestehen bleibt!

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  • Und schließlich die Mindestsicherung: wer Mindestsicherung haben will hat – wie’s so schön heißt – jedenfalls die „Unterhosen runter zu lassen“, Vermögensverhältnisse inklusive Bankauszüge offenzulegen und in die BMS mit ein zu rechnen. Auch der/die MindestsicherungsbezieherInnen hat nur ein Anrecht auf ein kleines „Schonvermögen“ in  Geldform, bzw. Güter des „täglichen Bedarfs“, darunter fällt auch ein altes Auto und Hausrat. Jede andere Form von Vermögen ist zu verwerten bevor ein Anspruch auf Mindestsicherung entsteht.

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Und genau aus diesem Grund – weil wir eben genau diese „Schnüffelei“, diese Enteignung der Ärmsten und Armen nicht wollen –  fordern wir in unserem Antrage eben ausdrücklich:

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„Die Abschaffung des Bankgeheimnisses hat dabei ausnahmslos gegenüber den österreichischen Finanzbehörden zu gelten.“

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Und ausnahmslos heißt ausnahmslos. Weil es eben um Steuergerechtigkeit geht. Und nicht um plan- und rücksichtslose Enteignung. Tja, korrektes Lesen können wir den Schwarzen leider nicht abnehmen. Das müssen sie schon selber machen. Aber vielleicht war der „Lesefehler“ ja auch pure Absicht …

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Link: AK Antrag der AUGE/UG zur 160. Vollversammlung der AK Wien: Bankgeheimnis abschaffen

Kommentar zu „Wiener ArbeitnehmerInnenparlament (I): Das Bankgeheimnis, die FSG und der ÖAAB – zwischen Drückebergerei und ‚Leseschwäche“

  1. anton hedenig sagt:

    tja, der öaab. diener seiner herrin!!! (oder warns gar mehr?)

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