Analyse: Warum die Regierungspläne bei der Arbeitszeit zu massiven Verschlechterungen führen


Die schwarz-blaue Regierung plant massive Änderungen bei der Arbeitszeit, die zu einschneidenden Verschlechterungen führen. Damit belohnt Kurz seine Wahlkampfspender aus der Wirtschaft, die sich im Vorfeld genau diese Änderungen zu ihren Gunsten gewünscht haben.  Albert Steinhauser, Jurist und Arbeitsrechtsexperte fasst die Fakten zusammen und zeigt, warum die Änderungen von schwarz-blau zu schwerwiegenden Nachteilen für ArbeitnehmerInnen führen. Und warum Widerstand notwendig ist.
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§ Was bedeutet 12 Stunden tägliche und 60 Stunden wöchentliche Höchstarbeitszeit?

Bisher lag die tägliche Höchstarbeit bei 10 Stunden und die wöchentliche bei 50 Stunden. Künftig will schwarz-blau, dass bis zu 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich gearbeitet werden darf bzw. muss. Damit sind bis zu 20 Überstunden wöchentlich möglich. Was verschwiegen wird ist, dass in absoluten Ausnahmefällen (vorübergehen besonderer Arbeitsbedarf) schon bisher eine 11. Und 12. Überstunde möglich waren, allerdings nur, wenn der Betriebsrat dem zugestimmt hat. Jetzt entfallen sowohl die strengen Voraussetzungen, als auch die Mitsprache des Betriebsrats und damit oftmals auch höhere Zuschläge, die durch ihn oftmals zur Bedingung gemacht wurden. Darum geht es der Regierung. Ein Mehr an Überstunden soll von den Unternehmen künftig einseitig ohne Schutz durch einen Betriebsrat und erhöhten Zuschlägen einfach angeordnet werden können!

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§ Was bedeutet das Ablehnungsrecht („Freiwilligkeit“), das von der Regierung als Argument gegen den Überstundenzwang angeführt wird?

Richtig ist, dass die Regierung ein Recht auf Ablehnung aus „überwiegend persönlichen Interessen“ im Gesetzesentwurf vorsieht. Das bedeutet aber, dass eine Ablehnung begründet sein muss und es sich nicht um freiwillige Überstunden handelt.
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  • Gerade Argumente wie Freizeitgestaltung werden vermutlich nicht ausreichen um einen 12 Stunden-Arbeitstag abzulehnen.
  • Dazu kommt, dass es niemand gibt, der feststellt, ob die Begründung der ArbeitnehmerInnen tatsächlich ein „persönlich überwiegendes Interesse“ darstellt. Wer entgegen dem Unternehmen auf seinem Ablehnungsrecht beharrt, setzt sich damit dem Risiko arbeitsrechtlicher Sanktionen aus.
  • Auch praktisch wird es schwer werden die 11. und 12. Überstunden abzulehnen, da das mit Sicherheit von Unternehmen negativ bewertet wird und zu versteckten Nachteilen führen kann.
  • Selbst wenn Kinderbetreuungsargumente angeführt und vom Unternehmen akzeptiert werden, führt das zu gesellschaftlich unerwünschten Effekten. ArbeitnehmerInnen mit Kindern – insbesondere Frauen – werden für Unternehmen künftig als „unflexibel“ und damit weniger attraktiv gelten.

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§ Wie ist das mit der Ausweitung der Gleitzeit?

Gerne führt die Regierung an, dass durch die Ausweitung der täglichen Gleitzeitmöglichkeit von 10 auf 12 Stunden ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit freier einteilen können. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Passus um eine massive Gehaltskürzung. Auch die Gleitzeit wird von den Bedürfnissen der Unternehmen bestimmt. In der Regel arbeiten ArbeitnehmerInnen dann, wenn es besonders viel zu tun gibt. Überstunden werden oftmals nicht ausdrücklich angeordnet, sondern ergeben sich aus dem Arbeitsaufwand. In der Gleitzeit werden aber die 11. Und 12. Stunde künftig 1:1 ohne Zuschläge behandelt. Damit sparen sich Unternehmen vor allem Geld ohne, dass es einen Vorteil für das betroffene ArbeitnehmerInnen gibt. Schon bisher war es möglich für Überstunden – allerdings mit Zuschlägen –  Zeitausgleich zu vereinbaren.
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§ Was bedeutet, dass auch der Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt werden soll?

„Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ sollen künftig vom Geltungsbereich der Arbeitszeitregeln ausgenommen sein. So durchlöchert schwarz-blau überhaupt den Schutz des Arbeitszeitgesetzes. Damit gelten für einen größeren – sehr unbestimmten – Kreis selbst die Schutzbestimmungen der erweiterten Höchstarbeitszeitgrenzen nicht mehr. Dort wo es keine Kollektivverträge gibt, könnten auch Zuschläge entfallen. Für BezieherInnen von „All In“-Einkommen kann das eine massive Entwertung ihres Gehalts durch Anstieg von Mehrarbeit bei gleicher Bezahlung bringen.
Wie ist das mit der von der Regierung versprochen Vier-Tage-Woche?
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Für manche ArbeitnehmerInnen (Zum Beispiel PendlerInnen) kann eine Verteilung der Arbeitszeit auf vier Tage der Woche und ein längeres Wochenende tatsächlich attraktiv sein. Die Regierung hat – von vielen Medien ungeprüft übernommen – behauptet, dass das neue Arbeitszeitgesetz das ermöglichen soll. Das ist falsch. Schon jetzt darf die Normalarbeitszeit mit bis zu 10 Stunden täglich auf vier Arbeitstage verteilt werden. Dort wo der angebliche Nutzen laut schwarz-blau für ArbeitnehmerInnen liegen soll, braucht und gibt es keine Änderung. Ob das der Regierung entgangen ist oder bewusste Desinformation zur Verschleierung der eigentlichen Inhalte versucht wurde, bleibt offen. Beides ist aber jedenfalls kein Renommee.
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Am 30.6. gibt es eine Demonstration der Gewerkschaften gegen die geplanten Änderungen. Treffpunkt 14 Uhr am Westbahnhof. Beteiligt und solidarisiert Euch!

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Weitere Analysen, Stellungnahmen,  Links zur Regierungsvorlage zu 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche:
Nein zum 12 Stundentag, Kampagnenseite des ÖGB, mit Materialen, Unterlagen, Analysen, FAQs zum schwarz-blauen Arbeitszeitpaket
Stellungnahme der AK zum 12-Stunden-Tag
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Albert Steinhauser ist bei der AUGE/UG und Arbeitsrechtsexperte und Sekretär in der GPA-djp. Von Juli 2007 bis Oktober 2017 war er Abgeordneter der Grünen im Nationalrat. Der Beitrag erschien zuallererst auf dem Blog albertsteinhauser.at.

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