Arbeitsgruppe GeSoPfle: Die Pflegereform 2022 – „Schau ma mal, dann seh ma schon“


Am 12. Mai, dem internationalen Tag der Pflege, wurde die lang erwartete und längst überfällige Pflegereform vorgestellt. Es freut uns besonders, dass viele Forderungen unserer Arbeitsgruppe Gesundheit/Soziales/Pflege (GeSoPfle) in die Reform eingeflossen sind. Nur leider nicht in dem Maße, wie es gefordert war.

Inhalte der Pflegereform

Die Reform lässt sich in drei große Bereiche gliedern: Ausbildung, Arbeit, Angehörige.

  • Für FH-Studierende und Auszubildende in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (GuK-Schulen) werden 600 Euro/Monat bezahlt. Für Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und berufsbildenden Schulen gibt es die 600 Euro nur während der Praktikumszeiten. Für vom AMS geförderte Ausbildungen (ausgenommen FH) bietet das AMS ein Pflegestipendium während der Ausbildung an. Dieses beträgt zumindest 1.400 Euro.
  • Die Ausbildungen zur Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA) sollen durchlässiger gestaltet und ins Regelschulsystem eingebunden werden. Die Pflegelehre wird als zusätzliches Ausbildungsangebot etabliert. Nostrifizierungen von im Ausland erworbenen Abschlüssen soll einfacher und unbürokratischer erfolgen können.
  • Für Beschäftigte in der Pflege soll es für die Jahre 2022 und 2023 mehr Gehalt in Form eines Gehaltsbonus geben. Die Assistenzberufe PA und PFA erhalten erweiterte Kompetenzen beim Infusions- und Injektionsmanagement.
  • Der für 2025 geplante ausschließliche Einsatzbereich im Pflegeheim für die Pflegeassistenz wurde aufgrund des hohen Personalbedarfs verworfen.
  • Für Aus- und Weiterbildungen soll es einen bedingten Rechtsanspruch geben. Das AMS übernimmt dabei die Ausbildungskosten. Eine Karenzierung während der Ausbildung ist nicht nötigt.
  • Für Pflegende gibt es eine zusätzliche Entlastungswoche und für einen Nachtdienst, der in Einrichtungen der Langzeitpflege absolviert wird, werden zwei Nachtgutstunden vergütet.
  • Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird weiterentwickelt und es werden zusätzliche Punkte erteilt für Menschen vom 40. bis 50. Lebensjahr. Für Drittstaatsangehörige soll es einen erleichterten Arbeitsmarktzugang geben, wenn die Ausbildung in Österreich abgeschlossen wurde.
  • Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es eine Erhöhung des Pflegegeldes. Pflegende Angehörige erhalten ab 2023 einen Angehörigenbonus. Die 24-Stunden-Betreuung, Pflegekurse für Angehörige und das Angehörigengespräch werden mehr gefördert. Die Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.

Diese Reform soll nicht als krönender Abschluss langjähriger Forderungen sondern als erste wichtige Maßnahme für anknüpfende und hoffentlich weitreichendere Reformen angesehen werden. Die monetäre Förderung für Auszubildende war erforderlich, um Menschen, die sich sonst das Leben während der Ausbildung nicht leisten könnten, zur Berufswahl bzw. zum Berufsumstieg zu motivieren. 600 Euro sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, insbesondere, weil für Studierende keine Studiengebührenbefreiung enthalten ist, die sich im Semester auf 363,36 Euro plus bis zu 83 Euro für zusätzliche Aufwendungen belaufen. Wieso aber nur FH-Studierende und Auszubildende in GuK-Schulen (die 2023 sowieso auslaufen) dauerhaft gefördert werden und Auszubildende aus anderen Berufen und Ausbildungszweigen nur während der Praktika oder bei Erstausbildungen in BMS/BHS überhaupt nicht, ist unverständlich. Das Pflegestipendium für Quereinsteigende in Höhe von mindestens 1.400 Euro ist sehr gut und wurde auch schon lange gefordert.

Die Pflegelehre mit PFA-Abschluss (Pflegefachassistenz) wird trotz breiter Ablehnung als Modellversuch eingeführt. Die Ausbildungsdauer soll vier Jahre betragen und am Bett/am Menschen darf man erst ab dem 17. Lebensjahr arbeiten. Die große Frage ist, wer vier Jahre Ausbildung auf sich nimmt, wenn in anderen Organisationen die PFA-Ausbildung zwei Jahre bzw. ein BSc-Studium drei Jahre dauert. Die Zukunft wird zeigen, inwieweit sich dieses Modell bewähren und auch halten wird.

Die erweiterten Kompetenzen für PA (Pflegeassistenz) und PFA spiegeln die Erfordernisse der Praxis. Zu bedenken ist, dass es mitunter zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Berufsgruppen kommen kann und dass höherwertige Aufgaben, die früher dem diplomierten Pflegepersonal vorbehalten waren, nach unten auf weniger ausgebildete und schlechter bezahlte Berufsgruppen delegiert werden. Verabsäumt wurde die dringende und notwendige Ausweitung der Kompetenzen für DGKP/BSc und eine Evaluation der Kompetenzen von Beschäftigten im Rettungswesen. Der generelle Einsatz der PA im Gesundheitsbereich ist aufgrund der ohnehin angespannten Personalsituation sinnvoll. Trotzdem braucht es dringend Maßnahmen, um hochwertige Pflege in den Einrichtungen zu garantieren und die Assistenzberufe entsprechend ihren Ausbildungen einzusetzen. Sonst droht dauerhafter Qualitäts- und Einkommensverlust in der Pflege.

Der bedingte Rechtsanspruch auf Fortbildungen ist sehr zu begrüßen. Es muss aber sichergestellt werden, einen durchgängigen Karriereweg vom PA bis hin zum BSc und in weiterer Folge zum Doktorat zu ermöglichen. Mehrjährige Berufserfahrung soll dabei auch als Aufnahmekriterium für das BSc-Studium anerkannt werden.

Bei der Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Menschen zwischen 40 und 50 Lebensjahren und bei den Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang für Personen aus Drittstaaten ist der Grundgedanke gut, besonders in Hinblick auf den eklatanten Personalmangel in der Pflege. Die Frage nach der Miteinbeziehung von Asylwerbern blieb offen.

Das höhere Gehalt in Form eines Gehaltsbonus ist zwar auf den ersten Blick erfreulich, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass das Grundgehalt und die Zulagen in der Pflege dringend erhöht werden müssen und nicht in Form eines „Zuckerls“ verteilt werden soll. Wenn ausschließlich 520 Millionen Euro für alle Pflegenden zur Verfügung stehen, ist zu befürchten, dass der Gehaltsbonus eher gering ausfallen wird. Bei der Umsetzung ist wichtig, dass Pflegende aller Bereiche berücksichtigt werden. Für die Verteilung der Gelder sind die Kollektivvertragspartner miteinbezogen.

Die Gewährung von zwei Nachtgutstunden für einen Nachtdienst muss auf alle Bereiche der Pflege ausgedehnt werden und kann nicht nur für spezielle Bereiche gelten.

Die sechste Urlaubswoche war eine langjährige Forderung und wurde endlich umgesetzt. Es gibt Bereiche, die ab dem 43. Lebensjahr oder von vornherein bereits eine sechste Urlaubswoche vorsehen. Eine Erhöhung auf eine siebte Arbeitswoche wäre logisch und sinnvoll gewesen. Leider wurde dies nicht umgesetzt. Nicht vergessen werden dürfen die Bereiche, die trotz sehr belastender Arbeitsbedingungen auch nach diesem Reformschritt keine sechste Urlaubswoche bekommen haben. Dies muss rasch korrigiert werden!

Die Erhöhung des Pflegegeldes für Menschen mit Beeinträchtigungen und Unterstützung für pflegende Angehörige ist gut, soll aber als erster wichtiger Startpunkt für weitere Maßnahmen angesehen werden.

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.