Budgetkonsolidierung in rot-weiß-rot (II): (Un)Konkretes ….

Wie bereits in Teil 1 festgehalten wurde: An den Verursachern der Krise bzw. den Krisenursachen setzt das von der rot-schwarzen Koalition präsentierte Konsolidierungspaket nur wenig an: ausgabeseitig machen Pensionen, die öffentlichen Dienste sowie das Gesundheitssystem die größten Brocken aus. Die „Strukturmaßnahmen“ zielen auf Einkommen von PensionistInnen und – weitestgehend undifferenziert – öffentlich Bediensteten ab. Die Kosten der Krise werden in hohem Maße jenen aufgebürdet, die für die Krise und ihre Folgen definitiv nicht verantwortlich zeichnen. Im Steuerbereich gilt über weite Strecken das Prinzip Hoffnung, durchaus sinnvolle Maßnahmen sind teilweise nur zeitlich befristet. Die Kosten der Krise haben in überwiegendem Maße jene zu tragen, die für die Krise nicht verantwortlich sind. Vielfach bleiben die Konsolidierungsmaßnahmen unkonkret, etliche haben eher den Charakter von Willensbekundungen. Einige Zielvorgaben scheinen beim besten Willen nicht erreichbar, unrealistisch bzw. hinsichtlich ihres Volumens überschätzt.

Ausgabeseitige Maßnahmen – Kürzungen, quer durch den sozialen Gemüsegarten

Im Bereich Pensionen/Arbeitsmarkt ist bis inklusive 2016 ein Konsolidierungsvolumen (2013 bis 2016 kumuliert – also zusammengezählt) von 7,259 Mrd. Euro veranschlagt. Der Löwenanteil an Einsparungen entfällt dabei auf „moderate Pensionsanpassungen“ – also Pensionserhöhungen deutlich unter der Inflation im Umfang von 2,56 Mrd. Euro. Knapp über 530 Mio. Euro an Ansparungsmaßnahmen erhofft sich die Bundesregierung aus der Erhöhung der Anspruchsvoraussetzung von 37,5 auf 40 Versicherungsjahre bei der Korridorpension und der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Unter dem Titel „Pensionen Struktureffekt“ erhofft sich die Koalition aus einem späteren Pensionsantritt durch das Maßnahmenpaket von 1,2 Mrd. Euro. Reduziert werden sollen auch die Frühpensionierungen bei den ÖBB, nämlich im Umfang von knapp 525 Mio. Euro.

Invaliditätspensionen unter 50 sollen überhaupt abgeschafft werden, Unter-50-jährige werden künftig in Maßnahmen des AMS einbezogen. Aus der Position „Anhebung des Tätigkeitsschutzes“ (dieser gilt für I-PensionistInnen) – vermutlich wohl als Folge der „Eingliederung“ ins AMS ind der damit verbundenen problematischen Konsequenz, dass ältere ArbeitnehmerInnen ohne Berufsschutz länger auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können, als das bislang der Fall war  – erhofft sich die Bundesregierung Einsparungen von rund 460 Mio. Euro. Ein guter Teil dieser Mittel wird wohl in die budgetierten „Arbeitsmarktmittel für Ältere“ im Umfang von 750 Mio. Euro fließen. Und auch ein ordentlicher Brocken aus einer weiteren Einnahmequelle: Künftig müssen nämlich wieder Arbeitslosenversicherungsbeiträge für ältere ArbeitnehmerInnen geleistet werden – eine durchaus sinnvolle Maßnahme, brachte diese „Lohnnebenkostensenkung“ und „Verbilligung älterer Arbeitskraft“ nämlich keineswegs den erhofften Beschäftigungseffekt älterer ArbeitnehmerInnen bzw. Arbeitsloser. Die Mehreinnahmen aus dieser Maßnahme werden von 2013 bis 2015 auf knapp über 300 Mio. Euro geschätzt.

Durchaus unterstützenswert und auch längst überfällig sind in diesem Bündel Maßnahmen zur „Beitragsharmonisierung“ – sprich die Erhöhung der Pensionsbeiträge von Bauern und Selbständigen. Dies bringt in Summe immerhin 637 Mio. Euro. Was fehlt: abgesehen von einer „Manipulationsgebühr“ bei arbeitgeberseitiger ArbeitnehmerInnenkündigung (insg. Bis 2016 insgesamt 343 Mio. Euro) sonstige, weiterreichende finanzielle Sanktionsmaßnahmen bei (altersbedingten) Kündigungen.

Für die Beschäftigten des öffentlichen (Bundes-)Dienstes sind für 2013 eine Nulllohnrunde, für 2014 und 2015 lediglich „moderate“ Gehaltsanpassungen vorgesehen. Rund 1 Mrd. soll auf diesem Wege eingespart werden. Geplant ist auch ein Aufnahmestopp: mit einem Einsparungsvolumen von rund 470 Mio. Euro. Zusammen mit weiteren kleineren Maßnahmen beläuft sich das „Sparpaket öffentliche Bundesbedienstete“ auf 1,8 Mrd. Euro. Ist schon die Nulllohnrunde als undifferenziertes Lohnkürzungsprogramm – trifft es doch nicht nur gut verdienende Spitzenbeamte sondern auch z.B. deutlich schlechter verdienende Privatangestellte (z.B. JunglehrerInnen) im öffentlichen Dienst – ist auch der Aufnahmestopp alles andere als erfreulich. Der geplanten Beschäftigungsabbau von 1.000 Stellen/Jahr – Marterbauer geht von 2.000 Posten jährlich aus würde sich bis 2016 auf einen Verlust zwischen 5.000 bis 9.000 relativ gut abgesicherten und entlohnten, unter ihnen auch hoch qualifizierten Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst summieren. Zwar sind einzelne Bereiche ausgenommen (LehrerInnen, Polizei, Gerichtsbarkeit, Justizwache und Finanzpolizei) – der Beschäftigungsabbau geht allerdings klar auf Kosten der „Jungen“ und wohl auch auf die Qualität der öffentlichen Verwaltung. Und: es stellt sich schlichtweg die Frage, wer den – etwa im Schulbereich – künftig die Arbeit weggefallener Verwaltungsbeamter machen wird … die LehrerInnen? Es wäre auch eine Illusion, von Nulllohnrunden im öffentlichen Bundesdienst keinerlei Effekte auf andere „Branchen“ bzw. Beschäftigtengruppen zu erwarten – etwa auf „ausgegliederte“ Betriebe, Landesbedienstete, Gemeindebedienstete oder von öffentlichen Geldern abhängige private Sozial- und Gesundheitseinrichtungen. Setzte es bereits in einigen Bundesländern Nulllohnrunden bzw. Abschlüsse unter dem Bundesschnitt wird sich diese Tendenz wohl noch verstärken. An öffentliche Verhandlungsergebnissen angelehnte private (etwa BAGS, privater Kindergartenbereich in Oberösterreich, Jugendzentren in Wien …) KV-Runden bzw. Lohnschemata –drohen ebenso unter Druck zu geraten wie die Einkommen der – deutlich unter jenem der Bundes- und Landesbediensteten liegenden – Gemeindebediensteten.

Schließlich müssen auch Länder und Gemeinden einen Konsolidierungsbeitrag von 5,2 Mrd. Euro leisten (auch wenn dieser durch zusätzliche Steueranteile nur rund zur Hälfte „ausgabeseitig“ fällig wird). Und: Wien, Niederösterreich und weitere Bundesländer zeigen durchaus Sympathien für Nulllohnrunden und Aufnahmestopps in ihren Gebietskörperschaften.

In Summe beläuft sich das veranschlagte Einsparungsvolumen bei Dienstrecht (also bei den öffentlichen Bundesbediensteten) und der Bundesverwaltung auf 2,544 Mrd. Euro. Ein Posten aus diesem Bereich sei noch besonders hervorgehoben: nämlich jener der „Ermessensausgaben“, also der „frei verfügbaren“ finanzielle Mittel in Ministerien und Bundeskanzleramt die für Subventionen und Förderungen zur Verfügung stehen. Aus diesen Mitteln werden u.a. auch Frauenberatungseinrichtungen, Frauenhäuser, diverse soziale Einrichtungen die mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut sind, aber auch Kulturinitiativen bzw. -veranstaltungen unterstützt. Diese Ermessensausgaben sollen nun jährlich um 170 Mio. Euro gekürzt werden. Es drohen somit – auch – Einsparungen in oben genannten Bereichen –die ohnehin seit Jahren an notorischer Unterfinanzierung, personeller Unterbesetzung und prekärer Beschäftigung leiden. Kommt es zu einer weiteren Kürzung der Ermessensausgaben, drohen den Beschäftigten in oben genannten Bereichen Einkommenskürzungen sowie eine Verschlechterung des Angebots an sozialen Dienstleistungen.

Als letzte große Brocken bleiben die geplanten Einsparungen bei Förderungen und staatlichen Unternehmen (3,492 Mrd. Euro) und im Gesundheitsbereich (1,372 Mrd. Euro).

Nicht durchringen konnte sich die Bundesregierung – wohl nicht zuletzt auf Druck der Länder – verkehrspolitisch ausgesprochen hinterfragenswerte milliardenschwere Infrastrukturprojekte wie den Koralm- oder den Brennerbasistunnel einfach aufzugeben. Milliarden, die wohl in Bildung, Klimaschutz, sozialen Diensten, Wissenschaft und Forschung – wo auch immer – sinnvoller angelegt wären! Diese Großprojekte sollen nun „redimensioniert“ – sprich wohl aufgeschoben – werden. Mit erhofften Einsparungen von rund 916 Mio. Ein höchst fragwürdiges Unterfangen …

Ein Posten der jedenfalls Aufmerksamkeit seitens der Gewerkschaften verdient: die Förderpyramide. Die Bundesregierung will da Fördersystem reformieren. Förderungen soll es – so die Zielvorgabe – nur noch aus „einer Hand“ geben, z.B. von einer Gebietskörperschaft. Also keine Förderung von z.B. Photovoltaikanlagen von Land und Bund. Gemeinsam mit einer strikten „Ausgabendisziplin“ werden für 2015 und 2016 Einsparungen von insgesamt nicht weniger als 1 Mrd. Euro erwartet! Massiv treffen könnte diese Reform des Fördersystems allerdings einmal mehr auch soziale Dienstleister, deren Projekte aus unterschiedlichen Quellen – unterschiedlicher staatlicher Ebenen – finanziert werden (z.B. Bundessozialamt, AMS, Land, Gemeinde). Wie sich die Reform des Fördersystems wohl auf die künftige Finanzierung sozialer Dienstleistungen auswirken wird? Wird die Förderpyramide projekt- oder unternehmensbezogen ausgestaltet? Werden Fördermittel der entsprechenden Körperschaft aufgestockt um den Leistungs- bzw. Finanzierungsstandard zumindest halten zu können? Angesichts eines angestrebten Einsparungsvolumens in Milliardenhöhe ist wohl das genaue Gegenteil zu befürchten …

Bleibt zuguterletzt das Gesundheitswesen. 1,3 Mrd. sollen hier eingespart werden. Wie? Über den Abschluss einer 15a-Vereinbarung über ein „gemeinsam vereinbartes Zielsteuerungssystem betreffend einer integrativen Gesundheitsplanung und Steuerung des stationären und ambulanten Bereichs“. Selbst wenn diese Einsparung gelänge: tatsächlich bräuchte es mehr, statt weniger Geld im Gesundheitssystem: etwa für Pflege, für Personale, für Psychotherapie, für Zahnleistungen … „Umschichtungen“ durch das Heben von Sparpotentialen innerhalb des Gesundheitssystem erscheinen zwar durchaus realistisch, sinnvoll und möglich. Einsparungen zu Budgetkonsolidierungszwecken – also Geldentzug aus dem Gesundheitssystem – wird das Gesundheitssystem, das Leistungsangebot, die Arbeits- und Einkommensbedingungen für die darin Beschäftigten dagegen wohl kaum verbessern.

Einnahmeseitige Maßnahmen – die Reichen werden erfreut sein

Der einnahmeseitige Anteil – also das zusätzliche Steueraufkommen von rund 7,2 Mrd. Euro (kumuliert von 2012 bis 2016) – am Konsolidierungspaket beträgt rund 28 %. Das erfreuliche am „Steuerpaket“: einige Steuerlücken – gerade auch im Vermögenszuwachs- und Unternehmensbereich – wurden geschlossen, eine Erhöhung von Massensteuern bleibt aus. Das unerfreuliche: Der mögliche Spielraum bei vermögensbezogenen Steuern wurde nicht einmal ansatzweise ausgereizt, aus ökologischer Sicht – etwa wenn es um die Streichung umweltschädigender Subventionen und Steuerbegünstigungen in Milliardenhöhe geht – ist das Paket schlichtweg eine Zumutung, private Pensionsvorsorge bleibt weiterhin großzügig steuerlich gefördert. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Im Bereich vermögensbezogener Steuern fällt künftig eine 25 %ige Abgabe auf Umwidmungsgewinne (bei Veräußerung) an, die Spekulationsfrist auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien wird aufgehoben (ausgenommen Hauptwohnsitze). Knapp über 2 Mrd. Euro an zusätzlichen Einnahmen werden von 2013 bis 2016 budgetiert.

Reformen im Bereich der Gruppenbesteuerung sollen rund 275 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen.

BesserverdienerInnen haben – allerdings nur befristet bis 2016 – einen „Solidarbeitrag“ zu leisten: Angestellte ab einem Einkommen von Euro 184.000 Brutto/Jahr, Selbständige ab einem Gewinn von Euro 175.000 jährlich. 440 Mio. Euro soll diese Maßnahme ins Budget spülen. Allerdings – nur bis dahin!

Die Mineralölsteuerrückvergütung für LandwirtInnen – allerdings auch für öffentliche Verkehrsmittel – wird gestrichen. Was ab 2013 jährlich rund 80 Mio. Euro bringen soll.

Die Einschränkung des Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben ist hinsichtlich ihrer Beschäftigungswirkung dagegen umstritten, droht diese Maßnahme doch die Investitionstätigkeit von Gemeinden, den größten öffentlichen Investoren, zu dämpfen. Bruno Rossmann, Budgetexperte in der AK und ehemaliger Grüner Budgetsprecher im Nationalrat, schätzt die direkten und indirekten beschäftigungsdämpfenden Effekte auf rund 5.000 Personen!

Höchst unsicher ist weiters, ob die veranschlagten 1,5 Mrd. Euro aus einer Finanztransaktionssteuer ab 2014 jemals den Weg in den österreichischen Staatssäckel finden werden. Einerseits, weil diese Steuer seitens der EU-Kommission als „EU-Steuer“ geplant ist, andererseits weil die Verwirklichung ab 2014 höchst fragwürdig ist. Die weitaus „sichere“ Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer bis zur Umsetzung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer ist bedauerlicherweise nicht vorgesehen.

Auch das Aufkommen aus einer Abgeltungssteuer auf in der Schweiz veranlagtes „Schwarzgeld“ österreichischer Steuerpflichtiger im Umfang von 1,150 Mrd. Euro ist keineswegs ausgemachte Sache. Einerseits weil Verhandlungen mit dem westlichen Nachbarn darüber scheinbar noch nicht einmal ernsthaft begonnen worden sind. Andererseits, weil ein derartiges bilaterales Abkommen europäische Bestrebungen zu einer EU-weiten Zinsrichtlinie torpedieren würde (worin das „Bankgeheimis“- und „Steuerparadies“ Österreich übrigens schon langjährige Erfahrung hat). Die EU-Kommission zeigt sich jedenfalls nur „wenig“ amused über den Österreichischen Vorstoß.

Ausgesprochen „maßvoll“ fallen auch die Kürzungen im Bereich der privaten Pensionsvorsorge aus. Private, kapitalgedeckte Pensionsvorsorgeprodukte werden nach einer im Auftrag des BMASK erstellten WIFO-Studie im Umfang von rund 1,3 Mrd. Euro steuerlich gefördert. Jährlich! Nun wird zwar die Prämie bei der begünstigten Zukunftsvorsorge halbiert – das bringt allerdings ein Ersparnis von nur rund 43 Mio. Euro pro Jahr. Sinnvoll, aber bescheiden. Viel zu bescheiden. Mit der Halbierung der Bausparprämie wird zwar Sparen in Zeiten der Krise unattraktiver – und es stellt sich durchaus die Frage, warum Sparen überhaupt steuerliche gefördert weden soll. Andererseits sind gerade Bausparverträge Sparformen der „breiten Masse“, eine Halbierung entsprechend unpopulär. Einsparungspotential: 76 Mio. Euro jährlich. Und es bleibt vor allem die Frage, warum im Vergleich zum Bausparen ausgerechnet private Pensionsvorsorge und Vorsorgeprodukte – wie betriebliche Pensionskassen – weiterhin großzügig steuerlich gefördert  bleiben …

Konklusio: Chance auf mehr soziale Gerechtigkeit und ökologischen Umbau vertan

  • Die Budgetkonsolidierung bzw. der Schuldenabbau in Österreich folgt nicht dem Verursacherprinzip und übt sich auch nicht in Ursachenbeseitigung, sondern erfolgt weitestgehend nach traditionellem neoliberalen Mustern, wonach für wachsende Staatschulden sozialstaatliche Leistungen (Pensionen, Gesundheitssystem) und öffentliche Dienste verantwortlich zeichnen, die es zu kürzen gilt.
  • Die Budgetkonsolidierung erfolgt zusätzlich im Zeichen der „Schuldenbremse“ sowie entsprechender, restriktiver europäischer Vorgaben (Six-Pack, Fiskalpakt). Und das zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Auch wenn das Krisenjahr 2012 noch nicht im Zeichen umfangreicher Sparmaßnahmen steht, droht eine europaweit, gleichzeitig stattfindende Austeritätspolitik die Krise in den nächsten Jahren zu verstärken. So rechnet Rossmann bis 2016 mit einem kumulierten Beschäftigungsverlust als Folge des österreichischen Konsolidierungspakets im Umfang von 13.000 bis 15.000 Personen. Der Wachstumsverlust – als Folge der Konsolidierung – wird demnach für 2012 auf – 0,1 %, 2013 auf bereits – 0,4 % und 2016 auf – 0,6 % geschätzt. Einen wesentlichen Anteil an diesem Jobabbau hat dabei der Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst.
  • Die Budgetkonsolidierung erfolgt sozial unausgewogen. Insbesondere der abermalige Verzicht auf Vermögenssteuern (inklusive Erbschafts- und Schenkungssteuern) und die unterlassene Reform der Grundsteuer kommt den „Krisenverursachern“ zugute, jener kleinen Bevölkerungsgruppe, bei der sich die Vermögen konzentrieren. Rossmann hat – unter Ausblendung jener Ausgaben bzw. Einnahmen die unsicher bzw. zu unkonkret ausformuliert sind (z.B. Finanztransaktionssteuer, Abgeltungssteuer) – errechnet, dass das untere und mittlere Einkommensdrittel  deutlich stärker belastet werden als das obere Einkommensdrittel und die obersten Einkommen.  Überproportional von den Sparmaßnahmen betroffen sind dabei PensionistInnen und öffentlich Bedienstete.
  • Bei den im Konsolidierungspaket beschriebenen „Zukunftsinvestitionen“ bzw. „Offensivmaßnahmen“ handelt es sich in Wirklichkeit um eine Fortschreibung der Loipersdorfer Beschlüsse, nicht um „frisches“ Geld aus Umschichtungen oder zusätzlichen Einnahmen. Die Mittel im Bereich Bildung reichen gerade aus, um beschlossene Programme wie Personal für die neue Mittelschule, Senkung der Klassenschülerhöchstzahl etc. zu finanzieren. Die „Unimilliarde“ sichert über 2013 jene Mittel ab, die den Universitäten auch zuvor zur Verfügung standen. Der Pflegefonds ist nun zwar über 2014 gesichert, wird aber nicht aufgestockt. Zusätzliches Geld für eine „Sozialmilliarde“, für eine „Bildungsmilliarde“, für nachhaltige, Beschäftigung und Wohlstand schaffende Zukunftsinvestitionen in Bildung, soziale Dienste, Klimaschutz und den ökologischen Umbau unseres Industriesystems gibt es nicht. Gehobene Sparpotentiale sowie zusätzliche Steuereinnahmen sind der Umsetzung der „Schuldenbremse“ untergeordnet, nicht einer auf Wachstum- und Beschäftigung ausgerichteten Budgetpolitik. Großzügige Mittel für Zukunftsinvestitionen aus Vermögenssteuern bzw. einer Ökologisierung des Steuersystems bleiben in diesem Konsolidierungspaket ausgespart. Die im Paket verankerten „Offensivmaßnahmen“ reichen jedenfalls nicht, um ein sozial und ökologisch verträgliches Wachstum zu fördern, Beschäftigung zu schaffen und die Konjunktur anzukurbeln. Ohne diese wird eine nachhaltige Budgetkonsolidierung allerdings nur schwer möglich sein. In Österreich wie in Europa.

Weitere Beiträge zum Thema:

Budgetkonsolidierung I: Grundsätzliches

Budgetkonsolidierung III: Alternativen

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