Corona Update 19


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Schneller als gedacht, befinden wir uns seit Dienstag dieser Woche wieder im totalen Lockdown. Die Regeln sind teilweise strenger als im Frühjahr. Viele Expert*innen meinen, dass dieser Lockdown viel zu spät gekommen ist. Die jetzt schon geltenden Regelungen des sogenannten sanften Lockdowns werden um folgendes verschärft:

Es gelten folgende Ausgangsregeln, lediglich in folgenden Fällen ist ein Verlassen der Wohnung erlaubt:

Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
einzelnen engsten Angehörigen, einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,
die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung,
sowie die Versorgung von Tieren,
berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung,
zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen,
zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie,
zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß den §§ 5, 7 und 8 sowie bestimmten Orten gemäß den §§ 9, 10 und 11, und
zur Teilnahme an Veranstaltungen gemäß den §§ 12 und 13.

Wie schon im Frühjahr ist das Betreten von Handelsbetrieben, körpernahen Dienstleistungs-Betrieben und Freizeiteinrichtungen untersagt – ausgenommen sind Handelsbetriebe mit notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs. Auch Sportstätten, Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie dürfen bis auf bestimmte Ausnahmen nicht mehr betreten werden. Das heißt, es werden nicht die Betriebe per se geschlossen, sondern nur ihr Betreten durch Kundschaft untersagt. Dies ist insofern von Relevanz als das Betretungsverbot keinen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz auslöst.

Überall dort wo möglich, soll im Homeoffice gearbeitet werden.

Einer der umstrittensten Punkte der neuen Maßnahmen: von 17.11. bis 7.12 wird der Unterricht an allen Schulen auf Fernunterricht umgestellt. Auch die Kindergärten haben nur eingeschränkten Betrieb.
Die dementsprechende Verordnung ist sehr ausführlich gestaltet, einige Fragen stellen sich doch und wie schon beim letzten Mal trägt die Kommunikation des Kanzlers- und Vizekanzlers und der zuständigen Minister*innen nicht zur Klarheit bei.

Homeoffice

Die klare Empfehlung zum Homeoffice wurde wie schon im Frühjahr in den Verordnungstext aufgenommen. Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wird bis 31.3.2020 verlängert und auch die Regelung der Pendlerpauschale bleibt erhalten. Da es bis jetzt keine anderslautenden Regelungen gibt, wird wieder einmal von Arbeitnehmer*innen erwartet die entstehenden Mehrkosten zu stemmen. In den wenigsten Home-Office Betriebsvereinbarungen finden sich diesbezüglich Regelungen auf Ersatz. Besonders die erhöhten Heizkosten können sich dabei als Kostenfaktor herausstellen. Noch immer gibt es dazu keine Überlegungen der zuständigen Arbeitsministerin, der Verweis auf Verhandlungen der Sozialpartner ist dabei zu wenig. Wir fordern endlich gesetzliche Rahmenbedingung für das Homeoffice. Die Menschen immer noch im ungeregelten Nirvana zu lassen ist unverantwortlich.

Ausgangsbeschränkungen

Wieder einmal wurden rigorose Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Auf die Frage nach dem späten Zeitpunkt des Lockdowns erörtert uns Kanzler Kurz, dass wir, die Bevölkerung, früher nicht bereit dazu waren. In dieser Logik verantworten wir, die Bevölkerung, die Triage, wenn sie kommt.

Noch Mitte Oktober wurde uns allen erklärt, wir müssen nur ein bisschen aufpassen: „Corona Regeln beachten, Maske tragen, Händewaschen, Abstand halten und dann ist alles gut“ so war die Botschaft. Doch plötzlich, so lautet die Erzählung, stiegen unvorhersehbar Ende Oktober die Zahlen.

Dabei wussten wir schon im Sommer: Kaum werden wir uns wieder mehr in geschlossenen Räumen aufhalten, wird dies auch Auswirkungen auf den Anstieg der Infektionen haben. Contact Tracer wiesen schon seit längerer Zeit daraufhin, dass ihre Aufgabe nicht mehr bewältigbar ist, die Nachverfolgung der Ansteckungen nicht mehr möglich sei.
Dass die Situation sich so entwickeln würde, war durchaus absehbar. Vielleicht nicht in der Geschwindigkeit, aber doch.

Anstatt jedoch frühzeitig klare Handlungsanweisungen für mündige Bürger*innen zu geben, wurde uns vermittelt „alles ist gut“. Nur die großen Veranstaltungen und Familienfeste auslassen, vielleicht auf den einen oder anderen Besuch verzichten. Selbst im Lockdown Light wurde uns, sofern die maximale Anzahl nicht überschritten wurde, noch zugestanden uns jeden Tag mit einer anderen Familie aus einem anderen Haushalt zu treffen. Eigentlich fahrlässig!
Mit dem Endeffekt, dass jetzt nichts mehr anderes übrigbleibt, als alles komplett zurückzufahren.

Diese law and order Politik zwischen absoluter Strenge und laschen Vorgaben führt zu immer weniger Toleranz in der Bevölkerung. Obwohl dieses Mal genauer und langsamer gearbeitet wurde, dauerte es nach der Verkündung der Maßnahmen wieder nicht lang und es wurden die Reglungen unterschiedlich gedeutet, nachgeschärft usw. Diese Art der Kommunikation führt zu Verwirrung und lässt viele Fragezeichen zurück.

Verfassungsrechtlich rechtmäßig sind Einschränkungen dann, wenn sie im notwendigen Maß und evidenzbasierend sind. Evidenzbasierend wäre es schon vor längerem notwendig gewesen den Menschen anzuraten ihren Aktionsradius einzuschränken, vernünftigerweise auf 2-3 gleichbleibende Kontakte zu reduzieren. Mit der richtigen Kommunikation hätte es vielleicht funktioniert, den enormen Anstieg der Zahlen zu verhindern.
Stattdessen muss uns jetzt vorgeschrieben werden, uns nur noch mit Einzelnen zu treffen. Wer diese Einzelnen besonders nahestehenden Personen sind, ist im Einzelfall glaubhaft zu machen. Wie im Frühjahr werden wohl einige nicht rechtmäßige Strafen verteilt werden. Die Beeinspruchung obliegt dann wieder dem Einzelnen.

Geschlossen Schulen

Auch dazu gibt es zwei Erzählungen: noch immer wird von geschlossenen Schulen gesprochen. Diese sind jedoch nicht geschlossen, sondern es findet lediglich kein Unterricht statt. Dies ist für viele unverständlich. Warum, wenn Schulen geöffnet sind, kann dort nicht auch Unterricht stattfinden?

Der Grund dahinter scheint die Ausdünnung von Schüler*innen zu sein und wie im Frühjahr wird an die Eltern appelliert, ihre Kinder, wenn möglich zu Hause zu lassen. Es besteht wieder die vollkommen falsche Annahme Eltern könnten während der Homeoffice Tätigkeit ihre Kinder betreuen und auch wenn die Organisation und Vorbereitung des distance learning dieses Mal besser zu funktionieren scheint, stellt sich die Frage warum die Ausdünnung der Schüler*innen nicht wie im Mai, durch geteilte Klassen gemacht wurde.

Betreuung

Schon im Frühjahr haben wir immer wieder gefordert, dass ein Anspruch auf Betreuungszeit kommt. Allerdings ein echter Anspruch. Vollmundig wurde nun erklärt, dass die Sonderbetreuungszeit mit einem Rechtsanspruch ausgestattet wurde. Und dies ist auch insofern richtig, als bei einer Schließung von Betreuungseinrichtungen aufgrund von Infektionen bzw. Quarantäne keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Freistellung notwendig ist.

Während des ersten Lockdowns wurde die Sonderbetreuungszeit, trotz offener Schulen bzw. Kindergärten auch zur Abfederung der Betreuung, vereinbart. Schon immer war jedoch der rechtlichen Formulierung zu entnehmen, dass Sonderbetreuungszeit eigentlich nur bei Schließung der Betreuungseinrichtungen vereinbart werden kann. Dies hat sich durch die Neufassung leider auch nicht geändert. Darüber hinaus müssen wir jetzt zur Kenntnis nehmen, dass die gesetzliche Regelung jetzt, da es endlich einen Anspruch für die Arbeitnehmer*innen gibt, anscheinend eingeschränkter interpretiert wird.

Problematisch ist die Regelung auf einen Anspruch, eingeschränkt auf Schulschließungen oder Quarantäne Situationen, vor allem aufgrund der falsch stattfindenden Kommunikation. Eigentlich sollte den Eltern mitgeteilt werden, ihr habt keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit, denn wir sind der Meinung ihr sollt (bei jeglichem Bedarf) eure Kinder in die Schule schicken. Dies wird zwar gemacht, allerdings mit der unterschwelligen Ergänzung, wenn sie können, lassen sie ihr Kind zu Hause. Damit wird die Verantwortung in feiger Art und Weise auf die Eltern übertragen.

 

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