Corona Update Teil 16


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Der Sommer ist vorbei, und pünktlich zu Schulbeginn sind die Zahlen weiter gestiegen. Die erste Krankheitswelle ist vorbei, jeder kennt mittlerweile jemanden der/die Testerfahrungen gemacht hat.
Menschen die es sich finanziell und auch so leisten können, lassen sich privat testen, welche mit geringeren finanziellen Möglichkeiten, oder sonstigem Zwang den offiziellen Weg über 1450 einzuschlagen, kennen die zermürbenden Zeiten zwischen Erstanruf, Testung und Ergebnis.
Immer wieder hören wir, die berichteten Erlebnisse langer Wartezeiten wären nur Einzelfälle, die Einzelfälle sind es jedoch die wir um uns herum erleben. Und zu befürchten ist, dass Menschen in prekären Situationen überhaupt davor zurück schrecken Symptome zu melden.

Die Ampel soll uns Orientierung bringen, hätte es in der geplanten Form wohl auch getan, aber nach Ungerechtigkeitsverstimmungen der Länder, wurde alles wieder verändert. Nach anfänglichen Chaoszuständen in den Schulen, hat sich zumindest dort die Situation etwas entspannt und die Kinder nehmen es sowieso gelassen. Die Empfehlungen lauten, dort wo möglich die Arbeit wieder ins Homeoffice zu verlagern, die Maskenpflicht gilt im Handel, in der Gastronomie und überall dort in geschlossenen Räumen, wo noch kein fixer Sitzplatz eingenommen wurde. Auf Auslandsreisen soll, wenn nicht unbedingt notwendig, verzichtet werden und privat sollen wir uns so gut wie möglich einschränken.

Corona und Homeoffice

Nachdem die Empfehlung lautet, wieder vermehrt auf Homeoffice umzustellen, ist das Thema wieder mehr in den Fokus gerückt. Ministerien Aschbacher hat voller Enthusiasmus angekündigt, dass bis März 2021 Regelungen ausgearbeitet sein sollen und die Sozialpartner Verhandlungen aufgenommen haben. Dabei ist grundsätzlich folgendes auseinander zu halten: es ist zu begrüßen, wenn es die Arbeitsministerin auf ihre Agenda schreibt, Rahmenbedingungen für Homeoffice zu erarbeiten. Diese Rahmenbedingungen kommen jedoch für die coronabedingte Arbeit zu Hause zu spät. Für die jetzt notwendige Form des Homeoffice ist es dringend notwendig zumindest für ein Minimum an Rechtssicherheit zu sorgen und den Unfallversicherungsschutz auszudehnen.Betriebsrät*innen ist derzeit anzuraten Betriebsvereinbarungen nur befristet abzuschließen und nur auf die jetzige Situation anzupassen und sich für die darüber hinaus gehenden Regelungen zum mobilen Arbeiten Zeit zu lassen.

Corona und Betreuung

Die Möglichkeit Sonderbetreuungszeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren wurde bis 28.02.2021 verlängert. Von 1.10.2020 – 28.02.2021 können weitere 3 Wochen an Sonderbetreuungszeit vereinbart werden und dafür gibt es einen Anspruch auf Vergütung der Hälfte des Entgelts. Berücksichtigt werden dabei auch Schulschließungen infolge von Ferien oder schulfreier Tage. Darüber hinaus kann weiterhin bei Bedarf Pflegefreistellung genommen werden bzw. ein persönlicher Verhinderungsgrund vorliegen.

Corona und Veranstaltungen

Veranstaltungen sind mittlerweile grundsätzlich wieder an strengere Vorgaben gebunden. Die zulässigen Höchstzahlen wurden herabgesetzt und die Maskenpflicht erhöht. Ausnahmen gibt es für sich aus dem Arbeitsverfassungsgesetz ergebende Zusammenkünfte, sowie Erleichterungen bei Zusammenkünften zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Corona und Arbeitsmarkt

Die Situation am Arbeitsmarkt ist weiterhin angespannt, vor allem bei Jugendlichen Arbeitslosen bis 25 und bei den Älteren. Die Verschärfung ist sicher auch Corona bedingt, jedoch nicht ausschließlich darin begründet. Auch durch die Transformation am Arbeitsmarkt und durch den notwendigen Strukturwandel ergeben sich schon lang bekannte Schwierigkeiten für manche Branchen. Dieser Transformationsprozess wurde lange ignoriert, im Sinne von Augen zu und durch und die Kosten sollen die anderen tragen, wurde starr versucht an Bedingungen festzuhalten. Wie uns die jüngsten Beispiele wieder gnadenlos vor Augen führen, ist die Profitgier von Konzernen ungebrochen. Zuerst wurde Kurzarbeitsförderung kassiert, nicht weil die Unternehmen knapp vor dem Ruin standen, sondern weil es kurzfristig Ausfälle gab. Die Konzerne schreiben Gewinne, Dividenden und Boni werden ausgezahlt, aber nach der Devise warum Geld und Förderungen nicht nehmen, wenn sie einem angeboten werden, wurde kassiert. Auch auf Vertragstreue kann man sich nicht verlassen und leider wird es weiterhin schändlich unterlassen staatliche Gelder und Förderungen an bestimmte Bedingung zu knüpfen. Während Klein- und Mittelunternehmer, Kulturschaffende….. ihre Existenz verlieren, sichern sich große Konzerne Renditen in den nächsten Jahren.

Dies ist nicht hinzunehmen, dringend braucht es die Verknüpfung von staatlichen Geldern an die Erfüllung von Bedingungen wie den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Einhaltung von Sozial-, Umwelt- und Gleichstellungsstandards. Außerdem eine verpflichtende Einbindung von Betriebsrät*innen bei dermaßen schwerwiegenden Unternehmensentscheidungen, verbunden mit einem Vetorecht bei Managemententscheidungen die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.

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