Corona Update Teil 7


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

von Vera Koller, Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen und Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG

Seit letzten Freitag wissen wir ungefähr, wie es mit den Schulen weitergehen wird. Bei den Kindergärten bleibt es ungenau. Von Plänen auch dort die Kinder nur tageweise kommen zu lassen, ist zu hören. Sportstätten dürfen ab Mai teilweise wieder aufmachen, der Umgang mit dem Kunst- und Kulturbereich lässt viele Fragen offen.
Insgesamt wird auf das Tragen von Masken und den ein Meter Sicherheitsabstand verwiesen.
Die Corona-App wird überarbeitet und soll dann freiwillig angewendet werden.

Corona und Kinderbetreuung

Ab Anfang Mai beginnen die Abschlussklassen mit den Schulen, ab Mitte Mai folgen die Volksschulen und Unterstufen und mit Anfang Juni die Oberstufe. Sofern die Zahlen so bleiben. Wie schon befürchtet sollen die SchülerInnen an den einzelnen Tagen abwechselnd ihre Klassen besuchen. Im Wochenwechsel Mo, Di, und Mi für die einen und Do, Fr für die anderen. Worauf sich Eltern genau einstellen müssen, bleibt leider wieder sehr unklar. Wie ist es mit Geschwisterkindern? Wird darauf geachtet werden, dass diese im Gleichklang die Schulen besuchen können? Dies würde an 2 – 3 Tagen pro Woche für Entlastung in so manchen Familien sorgen. Wie sind die Hausübungstage zu verstehen. Minister Fassmann erklärte, Kinder, welche nicht zu Hause bleiben können, werden dann in den Turnsälen der Schulen betreut. Wie sich Eltern und Kinder dies vorstellen können, bleibt er schuldig.
Klar ist, gewünscht wird, dass die Kinder die Hausübungstage weiterhin zu Hause verbringen sollen. Wie dies Mami und Papi mit ihren arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vereinbaren sollen, wird nicht ausgeführt.

Auch nicht ausgeführt wird, wann der Plan der Kindereinteilung stehen soll. Eltern und Arbeitgeber hätten jedoch ein dringendes Interesse daran, zu erfahren, wann ihre Kinder betreut sind.
Auch die Ankündigung an den Fenstertagen zu unterrichten, bestärkt einmal mehr die Ansicht, dass Eltern, Kinder und LehrerInnen sich seit längeren in den Ferien befinden. Dabei ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass es nach der längeren Schulpause mehr Zeiträume gibt, in denen Unterricht stattfindet. Vor allem Kinder mit Nachholbedarf würden davon profitieren. In geplante Freizeiten einzugreifen, muss vermieden werden. Auch LehrerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass Vereinbarungen halten und Familien haben vielleicht schon etwas geplant. Dabei geht es nicht um Freizeit für die LehrerInnen die, wie vielleicht der Eindruck entstehen könnte, wieder einmal nichts arbeiten wollen. Sondern darum, dass mit der Rechtfertigung der Krise in schon getroffenen Vereinbarungen eingegriffen wird. Wo dies nicht unbedingt notwendig ist, darf dies nicht zugelassen werden.
Generell ist es dringend notwendig genau zu beobachten, ob Eingriffe in zustehende Rechte notwendig sind oder nicht doch auch andere Möglichkeiten zum Ziel führen.

Am ärgerlichsten ist der Umgang der Regierung mit den Kindergärten. In Abwälzung von Verantwortung wird behauptet die Kindergärten wären immer allen offen gestanden und daher gebe es keinen Anpassungsbedarf. Richtig ist, im dementsprechenden Erlass an die Landeshauptleute vom März 2020 wurde darauf hingewiesen, dass das Betreuungsangebot aufrecht bleiben soll. Gleichzeitig wird darin auf Einschränkungen im Bezug auf Kindergärten hingewiesen. Dezidiert sollen möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden. Die Betreuungsangebote sollen, insbesondere für Kinder deren Eltern beruflich unabkömmlich sind bzw. keine Möglichkeit der Betreuung zu Hause haben, aufrecht bleiben. Auch in der Verlängerung dieses Erlasses von Anfang April, wird noch einmal betont, dass möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden sollen. Erst mit Neufassung des Erlasses am 24.April 2020 wurde die Formulierung in: es ist unterstützend, wenn die Kinder zu Hause betreut werden, geändert.
Bei diesen Formulierungen im Nachhinein zu behaupten, die Kindergartenproblematik sei eine der Länder, ist verantwortungslos.

Corona und Familien:

Schon länger mehren sich die Stimmen, dass die Kommunikation der Regierung zu Erlaubtem und Verbotenem äußerst fraglich ist. Nirgendwo in den Verordnungen der Ausgangsbeschränkungen gibt es Hinweise darauf, dass private Treffen nicht gestattet wären. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen gibt es daher kein Verbot solcher Treffen. Trotzdem wurde über Wochen von der Regierung suggeriert, dem wäre so. Sogar schriftlich gab es diese Information auf der Seite des Ministeriums nachzulesen.
Mit Anfang Mai „dürfen“ wir auch die erweiterte Familie wiedersehen, teilte uns Kanzler Kurz Ende letzter Woche mit. Die Begriffe der Stammfamilie und erweiterten Familie die immer wieder verwendet werden, vermitteln uns ein klares Bild wie Familie im Sinne des Herrn Bundeskanzler auszusehen hat. Dass es Familien und zusammenlebende Personen in unterschiedlichsten Varianten gibt, ist bei manchen, VertreterInnen der Regierung noch nicht angekommen.

Generell entsteht in der vorherrschenden Kommunikation eher der Eindruck, dass uns gleichzeitig mit den Notwendigkeiten der Krise auch das traditionelle, konservative Familienbild eingebläut werden soll.

Corona und Urlaubsabbau

Der Urlaubsverbrauch ist grundsätzlich immer an eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gebunden.

Wieder entbrannt ist die Diskussion über die Möglichkeit der einseitigen Urlaubsanordnung. In mehren Medienberichten wurde darauf hingewiesen, dass die Regierung eine Regelung zur einseitigen Anordnung des Urlaubes geschaffen hätte.

Diese Regelung gibt es schon länger, ich habe auch schon darüber geschrieben. (  Corona Maßnahmen der Regierung – Update Teil 3) Es handelt sich dabei um den §1155 Abs 3 und 4 ABGB.

(3) Maßnahmen auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. Nr. 12/2020, die zum Verbot oder zu Einschränkungen des Betretens von Betrieben führen, gelten als Umstände im Sinne des Abs. 1. Arbeitnehmer, deren Dienstleistungen aufgrund solcher Maßnahmen nicht zustande kommen, sind verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu verbrauchen.
(4) Für den Verbrauch gemäß Abs. 3 gilt:

1. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Urlaubsjahr müssen nur im Ausmaß von bis zu 2 Wochen verbraucht werden.
2. Von der Verbrauchspflicht sind weiters ausgenommen solche Zeitguthaben, die auf der durch kollektive Rechtsquellen geregelten Umwandlung von Geldansprüchen beruhen.

3. Insgesamt müssen nicht mehr als 8 Wochen an Urlaubs- und Zeitguthaben verbraucht werden.

Sinn dieser Regelung war es grundsätzlich die Entgeltfortzahlungsverpflichtung der Arbeitgeber in Betrieben die durch das Betretungsverbot betroffen sind klarzustellen. Dh. nur in diesen Betrieben kommt diese Regelung zur Anwendung. Und dann auch nur im Maximalausmaß von Verbrauch von Alturlaub und max. 2 Wochen aus dem laufenden Jahr und insgesamt nicht mehr als 8 Wochen.

Generell muss man allerdings, auch ohne diese Regelung davon ausgehen, dass Beschäftigte im Rahmen ihrer Treuepflicht verpflichtet sein können Urlaub und Zeitguthaben zu verbrauchen. In Situationen in denen es meinem Arbeitgeber schlecht geht, muss ich ihm bei Vereinbarungen auch entgegenkommen. BetriebsrätInnen ist zu raten, die jeweilige betriebliche Situation genau zu prüfen, inwieweit liegt ein Betretungsverbot vor, inwieweit ist der Betrieb wirtschaftlich beeinträchtigt und dementsprechend ihre Beratung anzupassen.

Kunst und Kultur

Das versuchte Umlegen der Vorgaben für die Supermärkte mit dem notwendigen Einhalten von 20m² pro Person hat einmal mehr gezeigt, dass es an der grundsätzlichen Kenntnis des Funktionieren des Kulturbereichs mangelt. Nicht ohne Grund haben diese Überlegungen daher zu großer Empörung geführt. Nicht nur, dass unsere Kulturszene wohl am längsten von den einschneidenden Maßnahmen betroffen sein wird, gibt es bis jetzt auch wenig sinnvolle Überlegungen wie ein rauffahren der Kultur sinnvoll stattfinden kann.

In einem Bereich in dem generell viele Menschen unter prekären Bedingungen ohne große Absicherung tätig sind, geht es dabei wirklich ums nackte Überleben. Viel zu langsam gibt es Unterstützung finanzieller Natur und auch ein klares Bekenntnis zur Erhaltung der vielfältigen österreichischen Kulturlandschaft fehlt.

Auch bei den Bundesmuseen zeigt sich einmal mehr, wie problematisch das Abhängig sein vom Verkauf von Eintrittskarten sein kann. Klar ist mittlerweile, trotz der Möglichkeit im Mai aufzusperren, werden diese oft nicht genützt. Bei Umsatzeinbußen durch nicht vorhandene Touristen und dem Eintrittskartenverkauf ist dies einfach nicht rentabel. Beim Aufsperren wäre daher zu befürchten, dass die ohnedies spärlich vorhandene Ressourcen weiter reduziert werden.
Es braucht daher dringend ein klares Bekenntnis zur ausreichenden Basisabdeckung, damit nicht noch mehr Kulturarbeiter*innen in existentielle Not geraten.

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