Die Gewerkschaft und den Betriebsrat mit Feminismus fluten!


Ein paar gute Gründe, warum eins sich als Feministin gewerkschaftlich organisieren sollte. Von Viktoria Spielmann

Die Gewerkschaft wird oft als Männerdomäne gesehen, in der Sexismus ein weit verbreitetes Phänomen ist. Diese Annahme trifft auch leider des öfteren zu, dennoch gibt es genug Gründe sich dort zu engagieren, denn wir dürfen das Feld nicht allein den Männern überlassen und wir müssen mehr werden, damit sich was ändert. Ein Plädoyer für feministische Beteiligung an der Gewerkschaft.

Feministische Vertretung und weibliche Repräsentation

Die Frauen werden erst ihre Emanzipation erlangen, wenn sie selbst aus eigener Kraft darum kämpfen.“ (Adelheid Popp)

Auch wenn ich nicht glaube, dass ausschließlich von Sexismus Betroffene andere von Sexismus Betroffene gut vertreten könnten (ansonsten wäre ja keine Form der Solidarität möglich), ist es ja doch seit Anbeginn der Frauen*bewegung so, dass vor allem Frauen* die Gleichstellung der Geschlechter als Thema vorangetrieben und erkämpft haben. Wie so oft, werden Lebensrealitäten von benachteiligten Gruppen nur selten auf die gewerkschaftliche oder betriebsrätliche Agenda genommen, wenn sie nicht lautstark eingefordert und eingebracht werden. Gerade deshalb ist es wichtig Arbeitsrealitäten von Frauen*, die sich in ihren Problemstellungen oftmals von Realitäten von arbeitenden Männern unterscheiden – und im weiteren Text noch konkreter behandelt werden – sichtbar zu machen. So wie fast überall wird die gesellschaftliche Struktur aufgrund der Geschlechterverhältnisse negiert oder ignoriert. Hier haben Gewerkschafterinnen – wie Käthe Leichter oder Marie Jahoda – wichtige Arbeit geleistet und gezeigt, dass Gewerkschaftsarbeit immer auch Frauenpolitik bedeutet.

Unequal Pay

Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit muss nach wie vor als oberstes gewerkschaftliches Prinzip gelten.“ (Käthe Leichter)

So alt wie Arbeitskämpfe und Frauen*bewegung sind, so alt ist die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Mittlerweile geht die Forderung noch weiter, weil sie neben der Lohndiskriminierung von Frauen* auch auf die unterschiedliche Bewertung von Arbeitsbereichen, in denen mehrheitlich Frauen* arbeiten, hinweist. Daher lautet die heutige Forderung „Gleicher Lohn für gleichWERTIGE Arbeit!“ Auch wenn sich natürlich über die Jahrzehnte einiges in dem Bereich getan hat, gibt es immer noch teils massive Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen*. Die Lohnsteuerdaten zeigen, dass unselbstständig beschäftigte Frauen 2015 durchschnittlich um 38,4% (20.334 Euro Bruttojahreseinkommen) weniger verdienen als Männer (33.012 Euro Bruttojahreseinkommen). Wenn man den Vergleich der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten betrachtet, dann lagen die Bruttojahreseinkommen der Frauen noch immer um 17,3% unter jenen der Männer. Seit 2011 gibt es das wirksame Instrument der Einkommensberichte, die Unternehmen erstellen müssen, um für mehr Einkommenstransparenz im Unternehmen zu sorgen. Auch der Bund muss seit 1. März 2011 jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmer_innen des Bundes erstellen. Gerade hier kann man als Betriebsrätin_rat/Personalvertreter_in gut ansetzen und die Lohndiskriminierung im eigenen Unternehmen bekämpfen. Auch hier zeigt die Praxis, dass vor allem Frauen*, die selber von Lohndiskriminierung betroffen sind, die Treiberinnen der Gleichstellung sind.

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz

Sexismus ist ein Werkzeug, mit dem Männer ihre Macht sichern.“ (Charlotte Diehl)

Die aktuelle Online- Kampagne #MeToo hat mMn sehr gut aufgezeigt, was viele engagierte Gewerkschafterinnen schon lang aus der Praxis kennen und als massives Problem von weiblichen Beschäftigten gilt: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Ausnahme, sondern leider tägliche Norm. Obwohl sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz laut Gleichbehandlungsgesetz verboten ist, kommt das Phänomen leider immer noch sehr oft vor. So sind 2016 rund 3.000 Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft eingelangt – 213 davon wegen sexueller Belästigung. Eine klare Haltung des Unternehmens gegenüber sexueller Belästigung ist unumgänglich zur Prävention von sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Wie so oft, können auch hier engagierte Betriebsrät_innen viel zur Prävention und Bekämpfung von sexueller Belästigung einbringen und die Unternehmenskultur verändern.

Mehr zu dem Thema kann man in meinem Beitrag am Blog Arbeit- Wirtschaft nachlesen: https://www.awblog.at/sexuelle-belaestigung-ein-tabu-ueber-das-gesprochen-werden-muss/?highlight=sexuelle+bel%C3%A4stigung

Arbeitszeiten sind nicht geschlechtslos!

„In der Theorie sind die Genossinnen schon gleichberechtigt, in der Praxis aber hängt der Philisterzopf den männlichen Genossen noch ebenso im Nacken wie dem ersten besten Spießbürger.“ (Clara Zetkin)

Diskussionen rund um die Arbeitszeit werden meist ohne die Geschlechterperspektive verhandelt, wobei es gerade dort auf der Hand liegt: Fast jede zweite Frau in Österreich arbeitet in Teilzeitbeschäftigung und verkürzt ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich aufgrund der immer noch gesellschaftlich akzeptierten Arbeitsteilung der Geschlechter. Neben der Erwerbsarbeit leisten Frauen den Löwenanteil der unbezahlten Reproduktionsarbeit (Haus- und Sorgearbeit). Das wiederum wirkt sich auf das Lebenseinkommen, die finanzielle Absicherung und vor allem auf die Pensionen aus. Auch hier können Betriebsrät_innen bei Kollektivvertrags- Verhandlungen oder bei Betriebsvereinbarungen entsprechende Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitszeit einbringen. Sei es durch generelle Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung, oder durch Regelungen zu Gleit- und Telearbeit.

Unvereinbarkeit von Familie und Arbeit

„Der Platz der Frau in der Gesellschaft ist immer der, den der Mann ihr zuweist.“ (Simone de Beauvoir)

Seit Jahrzehnten dasselbe Drama: Staat und Politik wollen auf der einen Seite, dass die Frauen*beschäftigung ansteigt. Auf der anderen Seite spart sie genau bei den Rahmenbedingungen, die die Erwerbstätigkeit erst ermöglichen könnte. Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Arbeit ist zwar nicht nur ein Thema das Frauen* betrifft, dennoch halten sich stereotype Geschlechterrollen in der Gesellschaft noch immer sehr hartnäckig und schreiben Frauen* die Betreuungsrolle zu. Die Kinderbetreuungssituation in Österreich ist zwar nicht nur eist im europäischen Vergleich zwar sicher nicht die schlechteste, aber sie könnte auch wesentlich besser sein. Gerade was Leistbarkeit, die regionalen Gegebenheiten (massives Stadt- Land- Gefälle), die Öffnungszeiten und fehlende Kinderbetreuungsstellen für unter- Dreijährige Kinder anbelangt. Laut der Kinderheimstatistik der Statistik haben 2016 nur die Hälfte der Krippen und Kleinkindbetreuungseinrichtungen bis mindestens 17.00 Uhr geöffnet. Bei den Kindergärten sperrt mehr als ein Fünftel vor 14.00 Uhr zu, während jeder Dritte bis mindestens 17.00 Uhr geöffnet hat. Es gibt Unternehmen, die selbst Kinderbetreuung für ihre Beschäftigten anbieten oder die Beschäftigten durch andere Maßnahmen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Auch hier sind Betriebsrät_innen oft wichtige Impulsgeber_innen.

Die Moral von der Geschicht‘: Es macht einen großen Unterschied, ob es Feministinnen in der Gewerkschaft gibt oder nicht!

Frauen, lasst euch nicht repräsentieren. Repräsentiert euch selbst! Begehrt auf – im Betrieb, in der Gesellschaft und in der Öffentlichkeit!

PS: Und unterschreibt das Frauen*volksbegehren, denn es enthält wichtige feministische gewerkschaftliche Forderungen!

Viktoria Spielmann ist Mitglied des AUGE/UG Wien Landesvorstands und des AUGE/UG-Bundesvorstands. Sie arbeitet im arbeitsmarktpolitischen Bereich und ist feministische Aktivistin.

Dein Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.