Erfolgreiche AUGE/UG-Initiativen: Auch Arbeiterkammern fordern „Sozialmilliarde“
1. Juni 2010 von adminalternative
Breite Zustimmung fand der AUGE/UG Antrag „Her mit der Sozialmilliarde – Für ein Konjunkturpaket Pflege, Betreuung und soziale Dienste“ in den ArbeitnehmerInnenparlamenten der österreichischen Arbeiterkammern. Dieser Antrag wurde von den AUGE/UG-Gruppierungen Wien, Tirol, Salzburg, Niederösterreich und Vorarlberg in die Länderarbeiterkammern eingebracht, am 16. Juni auch in die Bundesarbeitskammer. Damit fordern nun – neben den Gewerkschaften – auch zahlreiche Arbeiterkammern offiziell eine „Sozialmilliarde“. Lediglich in der ÖAAB dominierten AK Tirol fand der Antrag – im Gegensatz zur ebenfalls ÖAAB-dominierten AK Vorarlberg – vorerst keine Zustimmung, sondern wurde den entsprechenden Ausschüssen zugewiesen.
Im Antrag der AUGE/UG finden sich auch die zentralen Forderungen des Sozialgipfels, die somit ebenfalls von einer breiten Mehrheit der AK-Vollversammlungen unterstützt werden. Nämlich:
• verbindliche Vorgaben von mittelfristigen Rahmenverträgen zur Erhöhung der Planungs- und Bestandssicherheit von sozialwirtschaftlichen Unternehmen (mittelfristige Finanzierungsvereinbarungen)
• die Angleichung der Standards durch Art. 15a B-VG Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung auch für das AMS
• Gleichartige Sozialplanungsstandards in den Bundesländern, Gemeinden und AMS
• verpflichtende Mindestpersonalschlüssel, Betreuungsschlüssel und maximale Fallzahlen, abgestimmt auf einfachgesetzliche Qualitätsvorgaben
• die Bindungswirkung der Fördergeber an den BAGS-KV
• die Herausnahme der sozialen Dienstleistungen gemeinnütziger Erbringer aus dem Vergaberecht
• die deutliche finanzielle Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe
Der AUGE/UG Antrag sowie die Begründung im vollen Wortlaut (in der Wiener Version):
Antrag 5 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 153. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 28. April 2010.
Her mit der Sozialmilliarde – Für ein Konjunkturpaket Pflege, Betreuung und soziale Dienste.
Die Sozialwirtschaft ist mit 6.000 Unternehmen, rund 140.000 Beschäftigten (240.000 insgesamt im Sozial-, Gesundheits- und Veterinärwesen) und einem Umsatz von 4 Mrd. Euro (ohne Spendenaufkommen) eine bedeutende volkswirtschaftliche Größe. Der Bereich der Sozialwirtschaft stellt dabei nicht nur die für einen funktionierenden Sozialstaat unabdingbare soziale Infrastruktur im Bereich der Care-/Sorgearbeit – von Behindertenbetreuung über Pflege bis zu Sozialarbeit und Kinderbetreuung – zur Verfügung, sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zu gesellschaftlichem Wohlstand und sozialem Zusammenhalt. So hat etwa die britische „new economics foundation“ errechnet, dass jedes bezahlte Pfund an Einkommen für Kinderbetreuung den gesellschaftlichen Wohlstand um 9,50 Pfund erhöht. Ohne soziale Infrastruktur, ohne Carearbeit wäre die Erwerbsbeteiligung breiter Bevölkerungsgruppen und damit die Generierung von eigenem Einkommen, Chancen und gesellschaftlicher Teilhabe – vor allem für Frauen – erst gar nicht möglich.
Im Sozial- und Gesundheitssektor liegen hohe Beschäftigungspotentiale – sowohl im Bereich der privaten als auch kommunalen Dienste. Massive Versorgungsdefizite bestehen bei der Kinderbetreuung, der Jugend- und Schulsozialarbeit, im Bereich Integration, in der Pflege und im Bereich betreutes und betreubares Wohnen.
Beschäftigungszuwächse im Sozialbereich gehen bislang allerdings fast ausschließlich auf atypische Arbeit zurück. Der Sozialbereich gilt als Niedriglohnsektor (Einkommensmedian: 18.706 Euro/Jahr, unteres Drittel im Branchenvergleich, Sozialbereich liegt 20 % unter dem Durchschnitt sämtlicher Bruttobezüge) mit hoher physischer und psychischer Belastung der Beschäftigten und schlechten Arbeits- und Einkommensbedingungen, was sich in hoher Fluktuation – vor allem im Altenpflegebereich, steigenden Burn-Out-Raten, hoher Arbeitsdichte, überdurchschnittlich hohen Teilzeitquoten, langen Verweildauern im Grundgehalt und einem hohen Ausmaß an unbezahlter Arbeit ausdrückt. Die Relation zwischen Qualifikationsanforderungen einerseits und Bruttoeinkommen andererseits haben sich im Sozialbereich gegenüber dem „For Profit Bereich“ verschlechtert.
Zurückzuführen sind diese Entwicklungen vor allem auf die zunehmende Verabschiedung der öffentlichen Hand aus der Finanzierung bzw. Erbringung sozialer Dienste: Normkostensätze sind in der Regel nicht kostendeckend, Finanzierungsverträge sind meist kurzfristig angelegt und ermöglichen keine mittel- bis langfristige Personal- und Bestandsplanung, hinsichtlich der Personalkostenkalkulation gibt es keine „Bindungswirkung“ des BAGS, es fehlt auf praktisch allen Ebenen – insbesondere bei den Ländern – eine umfassende Sozialplanung. Steigende Eigenleistungen der zu betreuenden KlientInnen verunmöglichen teilweise die Inanspruchnahme sozialer Dienste und befördern einmal mehr Atypisierungprozesse der Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Sozialwirtschaft.
Im kommunalen Sozial- und Gesundheitsbereich stellt sich die Situation nicht wesentlich anders dar: auch hier sind die Beschäftigten mit hoher Arbeitsverdichtung, akutem Personalmangel und steigendem Arbeitsdruck konfrontiert. Zusätzlich verabschieden sich die Kommunen zusehends aus der Erbringung sozialer Dienstleistungen, gliedern diese aus oder überlassen privaten Anbietern die Leistungserbringung ohne diese ausreichend finanziell zu dotieren, was wieder eine Atypisierung und Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse zur Folge hat.
Seitens der Gewerkschaften wird bereits seit längerer Zeit eine Sozialmilliarde für den Ausbau sozialer Infrastruktur, zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im Sozialbereich und als beschäftigungswirksame Konjunkturmaßnahme gefordert. Die geforderte Sozialmilliardeenquete im Parlament hat allerdings immer noch nicht stattgefunden. Vielmehr drohen Einsparungen im Arbeits- und Sozialbereich – auf Bundes- wie Länder- und Gemeindebene – den wirtschafts- wie sozialpolitisch so wichtigen sozialwirtschaftlichen Sektor und damit die Beschäftigten und die Qualität sozialer Dienste einmal mehr unter zusätzlichen Druck zu setzen.
Es wurde bereits zu lange zugewartet. Die Beschäftigten im Sozialbereich sind am Limit. Weil soziale Arbeit nicht nur mehr wert ist, sondern vor allem auch einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert bringt, braucht es einen massiven Investitionsschub zum Ausbau privater und kommunaler sozialer und Gesundheitsdienste! Es braucht jetzt eine Sozialmillarde!
Die 153. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, eine Sozialmilliarde für den Ausbau und die qualitative Verbesserung kommunaler und privater sozialer Infrastruktur, zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im privaten und kommunalen Sozial- und Gesundheitsbereich sowie als besonders beschäftigungswirksame Konjunkturmaßnahme zu beschließen.
Die Arbeiterkammer Wien fordert gleichzeitig die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, umgehend in Verhandlungen zu treten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen zu verbessern. Diese beinhalten insbesondere:
• verbindliche Vorgaben von mittelfristigen Rahmenverträgen zur Erhöhung der Planungs- und Bestandssicherheit von sozialwirtschaftlichen Unternehmen (mittelfristige Finanzierungsvereinbarungen)
• Angleichung der Standards durch Art. 15a B-VG Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung auch für das AMS
• Gleichartige Sozialplanungsstandards in den Bundesländern, Gemeinden und AMS
• verpflichtende Mindestpersonalschlüssel, Betreuungsschlüssel und maximale Fallzahlen, abgestimmt auf einfachgesetzliche Qualitätsvorgaben
• Bindungswirkung der Fördergeber an den BAGS-KV
• Herausnahme der sozialen Dienstleistungen gemeinnütziger Erbringer aus dem Vergaberecht
• deutliche finanzielle Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe