Erfreuliches aus EUropa: EU-Parlament stärkt Sozialwirtschaft und solidarische Ökonomie


Nun, selten gibt es „aus EUropa“ Positives zu berichten. Umso erfreulicher stellt sich die am 13. März 2012 erfolgte Annahme eines von Sven Giegold (Grüner EU-Mandatar) verfassten Initiativberichts zum Statut für Europäische Genossenschaften (SCE) im Europäischen Parlament dar. Ziel des Berichts: die Stärkung des Genossenschaftswesens, der solidarischen Ökonomie und der Sozialwirtschaft in Europa. Angesichts einer konservativ-liberalen Mehrheit umso erstaunlicher.

Von der wirtschaftlichen Bedeutung des Genossenschaftswesen …

Im Bericht werden Genossenschaften „als wichtige Pfeiler der europäischen Wirtschaft und Hauptantrieb für soziale Innovation“ bezeichnet. Mit 160.000 Genossenschaften, rund 120 Mio. Genossenschaftsmitgliedern (rund ein Viertel der europäischen Bevölkerung!) und 5,4 Millionen Beschäftigten ist der Genossenschaftssektor tatsächlich nicht zu unterschätzten. Und: er hat sich gerade auch in Krisenzeiten bewährt, wie im Bericht festgehalten wird.

So hätten sich – so Giegold – Genossenschaften als Unternehmen „robuster“ und hinsichtlich der Beschäftigung als stabiler erwiesen. Auch im Bericht an das EU-Parlament wird festgehalten, dass sie

„… dank ihres genossenschaftlichen Unternehmensmodells während der Krise eine Steigerung ihrer Umsatz- und Wachstumszahlen verzeichnen konnten und in geringerem Maße von Insolvenzen und Entlassungen betroffen waren; … dass Genossenschaften zudem qualitativ hochwertige, integrative und krisensichere Arbeitsplätze schaffen und oftmals eine hohe Beschäftigungsrate von Frauen und Zuwanderern aufweisen …. und dass sie zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Regionen beitragen, indem sie lokale Arbeitsplätze schaffen, die nicht verlagert werden können … dass Genossenschaften als ein erfolgreicher und zeitgemäßer Ansatz der Sozialwirtschaft erachtet werden können und dass sie dazu beitragen können, sichere berufliche Perspektiven zu schaffen und Arbeitnehmern eine flexible Lebensplanung an ihrem Herkunftsort zu ermöglichen, insbesondere in ländlichen Gebieten.“

… und ihrem möglichen „emanzipatorischen“ Charakter

Nun, das Genossenschaftswesen ist vielfältig und reicht von Raiffeisen- und Volksbanken (die mit dem alten Genossenschaftsgedanken nur mehr bedingt zu tun haben) über Konsumgenossenschaften bis hin zu Produktionsgenossenschaften, zu demokratische organisierten Betrieben in „ArbeiterInnenselbstverwaltung“ (besonders prominent hier etwa die Kooperative Mondragon im Baskenland mit inzwischen über 100.000 Beschäftigten weltweit in den Bereichen Industrie, Wissenschaft und Finanzen tätig). Genossenschaften sind keineswegs zwingend „fortschrittlich“, geschweige den „emanzipatorisch“ im Sinne einer Befreiung von ökonomischen und gesellschaftlichen Zwängen.

In ihrer Konstruktion und ihrem Zweck (Förderung der Mitglieder, Identitätsprinzip – Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Kunden bzw. Beschäftigte) bietet die Genossenschaft allerdings eine durchaus taugliche und naheliegende Unternehmensform für „emanzipatorisches“ bzw. solidarisches Wirtschaften, suchen Genossenschaften doch – wie es im Bericht ans EU-Parlament heißt – vielfach „… gleichermaßen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen“ und arbeiten darauf hin,

„… sowohl den Nutzen für die Mitglieder zu mehren und deren Existenzgrundlage im Rahmen einer langfristigen und nachhaltigen Geschäftspolitik zu sichern, als auch das Wohl von Kunden, Mitarbeitern und Mitgliedern in der gesamten Region in den Mittelpunkt der Geschäftsstrategie zu stellen.“

EU Parlament für Förderung des genossenschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Sektors!

Uneingeschränkte Anerkennung und Unterstützung von Genossenschaften und andere sozialwirtschaftliche Unternehmen als „Teil des Europäischen Sozialmodells und des Binnenmarkts“ wird den Genossenschaften im Rahmen grundlegender Dokumente und in den Verfassungen einiger Mitgliedsstaaten entgegengebracht, heißt es im Bericht. Allerdings gilt auch hier, dass „Papier geduldig ist“. Das Parlament fordert im Bericht mehr, will die Beschäftigung in Genossenschaften erhöhen und Genossenschaften wie Sozialwirtschaft stärken.

Das Entwicklungspotential von Genossenschaften konnte bislang noch nicht voll genutzt werden. Das EU-Parlament weist darauf hin, „… dass Verbesserungen innerhalb der Kommission im Hinblick auf die Organisation und die Ressourcen für die Sozialwirtschaft dringend notwendig sind.“ Unter anderem erinnert das Parlament daran, dass sich die EU-Kommission dazu verpflichtet hätte, „maßgeschneiderte Bildungsprogramme und die Aufnahme spezieller Hinweise auf Genossenschaften in die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Finanzinstrumente“ umzusetzen.

Maßnahmen der EU müssten „in sämtlichen Bereichen“ den „Besonderheiten von Unternehmen der Sozialwirtschaft und dem von ihnen erbrachten Mehrwert Rechnung tragen“, so auch „… genossenschaftlichen Unternehmen, etwa durch die entsprechende Anpassung der Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, der staatlichen Beihilfen und der Finanzmarktregulierung.“

Hier geht es um nicht weniger, als die Bevorzugung genossenschaftlicher bzw. sozialwirtschaftlicher Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen bzw. staatlichen Beihilfen gegenüber traditionell „autoritär“ strukturierten Unternehmen. Würde das umgesetzt, könnte damit ein wesentlicher, um nicht zu sagen zentraler Schritt in Richtung Ausbau bzw. Förderung des „solidarischen Wirtschaftssektors“ gesetzt werden!

Denn: die Mitgliedsstaaten werden zusätzlich aufgefordert – und das erscheint gerade hinsichtlich des Ausbaus genossenschaftlicher bzw. selbstverwalteter Strukturen in der Wirtschaft besonders bemerkenswert – „… günstigere Bedingungen für Genossenschaften zum Beispiel beim Zugang zu Darlehen und bei der Besteuerung zu schaffen.“ Das EU-Parlament fordert damit unmissverständlich die – auch nationalstaatliche – Begünstigung solidarischer Wirtschaftsformen durch die öffentliche Hand!


Unterstützung von „ArbeiterInnenselbstverwaltung“

Besondere Unterstützung und Wertschätzung soll dabei – und das ist nun tatsächlich überraschend und besonders erfreulich – Unternehmen in „ArbeiterInnenselbstverwaltung“ zuteil werden. Das EU-Parlament unterstützt ausdrücklich

„… Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung und Mitarbeiterschulung, sowie darüber hinaus die Gewährung von Finanzmitteln für Genossenschaften, vor allem bei der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer oder Kunden, die als Möglichkeit für die Rettung von Unternehmen in Zeiten der Krise und für die Übertragung von Familienbetrieben oftmals unterschätzt wird.“

Mit diesem EU-Parlamentsbeschluss bekommt die Diskussion um Formen „solidarischer Ökonomie“ in Europa eine neue Qualität – bei aller Skepsis hinsichtlich der Umsetzung.

In unseren Positionen bestärkt

Wir sehen uns jedenfalls durch diesen erfreulichen Parlamentsbeschluss einmal mehr in unseren Forderungen unterstützt. Wir werden uns dahingehend weiter dafür einsetzen, dass (aus dem AUGE/UG Programm zur AK-Wahl 2009) …

  • … im Rahmen von Konkursverfahren Betriebsübernahmen und die Weiterführung des Betriebs durch die Beschäftigten selbst ermöglicht und gefördert, sowie in der Gründungs- bzw. Übernahmephase professionell begleitet werden
  • Wirtschaftsförderungsinstrumente bzw. -einrichtungen wie etwa das „AWS-Austrian Wirtschaftsservice“, die österreichische Förderbank für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, verstärkt dafür genutzt werden, um genossenschaftlich organisierte Betriebe in Selbstverwaltung entsprechend finanziell über vergünstigte bzw. geförderte Kredite zu unterstützen.

Im Rahmen öffentlicher Auftrags- und Subventionsvergabe sehen wir uns einmal mehr in unserer Überzeugung bestärkt, dass mit öffentlichen Aufträgen auch aktiv „emanzipatorisches “, an sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit orientiertes Wirtschaften gefördert werden kann – sondern geradezu muss. In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass ..

  • … die öffentliche Auftrags- und Subventionsvergabe stärker als politisches Instrument zur Förderung gesellschaftlich begrüßenswerter Entwicklungen eingesetzt wird: innerbetriebliche Frauenförderpläne sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards sollen Voraussetzungen für öffentliche Aufträge bzw. Subventionen werden.
  • … in einem ersten Schritt Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) , mittelfristig alle Unternehmen mit mehr als 10 MitarbeiterInnen verpflichtet werden, an gesetzlich  standardisierte,  veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu erstellen.Wirtschaftsförderung und öffentliche Auftragsvergabe soll damit für die Öffentlichkeit weitestgehend transparent und nachvollziehbar an positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen gekoppelt werden.
  • … für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben, jedenfalls die Verpflichtung besteht, Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu erstellen.

Links: Sven Giegold: Europäisches Parlament stärkt soziale und solidarisch Ökonomie

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