Homeoffice-Regeln sind fixiert


Vera Koller, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG und Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Endlich wird es gesetzliche Regelungen für das Homeoffice geben. Dass damit die Beschäftigten mehr Klarheit bekommen, ist sehr zu begrüßen. Trotzdem konnte sich die Gewerkschaft nicht mit all ihren Forderungen durchsetzen.

Laut der Sozialpartnereinigung und dem dazu gehörigen Ministerratsbeschluss vom 27.1.2021 wird Homeoffice weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen. Auch ein beiderseitiges Rücktrittsrecht aus wichtigen Gründen wird es geben. Wichtig ist, dass für die Vereinbarung von Homeoffice Schriftlichkeit vorgesehen ist. Damit ist schon ein großer Schritt in Richtung Klarheit und Verbindlichkeit getan. Auch die dauerhafte Ausweitung des Unfallversicherungsschutz auf das Arbeiten von zu Hause und die Klarstellung, dass sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeit-, Arbeitsruhe- und Dienstnehmerhaftpflichtgesetz anzuwenden sind, bringen ein mehr an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Leider konnte die Forderung nach einem erzwingbaren Betriebsvereinbarungstatbestand nicht realisiert werden. Es wird zwar möglich sein eine freiwillige, fakultative Betriebsvereinbarung im Betrieb abzuschließen, jedoch zeigt die Praxis, dass diese Tatbestände selten zur Anwendung kommen. Vor allem in schon problematischen Betrieben, dh in jenen in denen klare Regelungen ganz besonders wichtig wären, erkennen Arbeitgeber*innen oft die Sinnhaftigkeit diesbezüglicher Vereinbarungen nicht an. In Zeiten eines schon vorliegenden Auseinanderdriftens von Beschäftigten in „Privilegierte“ und „weniger Privilegierte“ ist zu befürchten, dass dieses größer wird.

Auch im Arbeitnehmer*innenschutz sind Probleme zu befürchten. Schon jetzt leiden die meisten im Homeoffice unter einer massiven Verschlechterung, wie Rückenschmerzen usw., weil die Arbeitsplätze zu Hause nicht ergonomisch ausgestaltet sind. Ob die vorgesehene Anhaltung der Arbeitgeber*innen zur Unterweisung der Arbeitnehmer*innen ausreichen wird, ist zu bezweifeln. Natürlich ist es nicht vorstellbar, dass Arbeitsinspektor*innen die eigenen vier Wände inspizieren. Allerdings braucht es seitens der Arbeitgeber*innen wohl mehr als ein Anhalten, zumindest eine Dokumentationsverpflichtung über ein geführtes Informationsgespräch und das verpflichtende nachweisliche Aushändigen von Materialien wäre wünschenswert gewesen.

Spannend bleibt, wie sich die Ausstattung mit Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber*innen entwickeln wird. Obwohl die Hardware Ausstattung mit Handy, Laptop usw. in den meisten Fällen schon gegeben ist, verhält es sich besonders beim Thema Internet anders. Ob viele Arbeitgeber*innen auf die Pauschalabgeltung zurückgreifen werden und welche Höhe dann angemessen ist, bleibt abzuwarten.

Klar ist, sollten Arbeitnehmer*innen in Zukunft dauerhaft vermehrt auf ihre eigenen Geräte und ihre eigene Infrastruktur zurückgreifen, könnte eines der wesentlichsten Elemente der echten Dienstnehmereigenschaft, nämlich das Arbeiten mit den Betriebsmitteln des Betriebes, verwaschener werden. Darüber hinaus ist es schade, dass anteilige Heizungskosten usw. nicht berücksichtigt wurden. Vor allem in Zusammensicht mit der Freiwilligkeit der Betriebsvereinbarung wird es einen diesbezüglichen Ersatz in Zukunft selten geben.

Zusammenfassend ist es mit der Sozialpartnervereinbarung durchaus gelungen, mehr Klarheit für die Beschäftigten zu bringen. Auch die Klarstellung, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Geräten nicht um einen Sachbezug handelt (welcher ansonsten zu Versteuern wäre) und die gelungene Absetzbarkeit der Pauschalen bringt deutliche Verbesserungen.

Zu befürchten bleibt jedoch, dass sich eine abgewogene Ausgestaltung von Homeoffice, mit guten Arbeitsplätzen zu Hause, einer korrekten Abgeltung von Mehrkosten usw. auf eher größere Betriebe beschränken wird, die finanziell gut ausgestattet sind und in denen betriebliche Sozialpartnerschaft kein Fremdwort ist. In vielen anderen Betrieben wird es zu einer Verlagerung von Verantwortung und Kosten zu den Beschäftigten kommen.

Ob dies insgesamt im Sinne der Arbeitnehmer*innen ist, bleibt abzuwarten.

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