Österreichisches Regierungsprogramm bleibt 2017 frauenfeindlich

TTIP_und_CETA_stoppen_20160917Die österreichische Bundesregierung, die sich aus SPÖ und ÖVP zusammensetzt, hat sich Anfang des Jahres 2017 auf ein Arbeitsprogramm geeinigt. Die großartigen Versprechungen des neuen Bundeskanzlers Kern (SP)  zerplatzen wie Seifenblasen, denn aus feministischer Sicht bleibt das Regierungsprogramm frauenfeindlich.
Von Veronika Reininger, freiberufliche Journalistin

Die Bundesregierung beschließt als Frauenförderungsmaßnahme eine verpflichtende Frauenquote von dreißig Prozent in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen und von Unternehmen mit mehr als tausend MitarbeiterInnen, ab Jänner 2018 umzusetzen. Das bedeutet aus feministischer Sicht nicht viel: Einerseits sollte eine verpflichtende Frauenquote paritätisch, also mindestens fünfzig Prozent sein, andererseits hilft eine solche Frauenfördermaßnahme in Aufsichtsräten nur rund einem Prozent der Frauen.

Der Großteil der Frauen ist durch die Maßnahmen des Regierungsprogramms finanziell und sozial mehrfach belastet, von massiven Einsparungen und Kürzungen bedroht und diskriminiert. Die Maßnahmen der Regierung in der Migration richten sich vorwiegend gegen weibliche Migrantinnen. Familiennachzug wird erschwert, was Frauen betrifft, weil meistens die Männer als erste den gefährlichen Fluchtweg beschritten haben. Anstatt den weiblichen Migrantinnen mehr Selbständigkeit und finanzielle Unabhängigkeit zu bieten, wird nur die Vollverschleierung für muslimische Frauen verboten. Solche rassistischen Zwangsmaßnahmen helfen Frauen nicht, sich von den unterdrückenden patriarchalen Strukturen und Bekleidungen zu befreien. Aus feministischer Sicht ist es notwendig, dass Frauen sich selbst von diesen Strukturen und Bekleidungen – ohne Zwangsmaßnahmen – aus jeder frauenfeindlichen Religion und patriarchaler Struktur befreien.

Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Regierung beschließt, den Mindestlohn in der Höhe von 1.500 Euro umzusetzen. Aber die Lohnnebenkosten zu senken, die zur Finanzierung des Pensions- und Gesundheitssystems beitragen, wirkt sich negativ auf die Frauen aus: Die Kürzung der Lohnnebenkosten bedeutet nicht nur eine indirekte Lohnkürzung, sondern zusätzliche ehrenamtliche Pflegearbeit zu Hause. Beispielsweise wenn durch die gekürzten Lohnnebenkosten Menschen nach einer Krankheit oder Operation früher aus dem Krankenhaus entlassen werden, dann leisten vor allem die Frauen diese Pflegearbeit zu Hause. Auch im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Pflege- und Sozialbereich, wo vorwiegend Frauen tätig sind, soll massiv gekürzt werden, um diverse Maßnahmen der Bundesregierung zu finanzieren. Mit der Ausgliederung und Privatisierung des Öffentlichen Bereichs droht auch hier die Gehaltsschere wieder weiter auseinanderzuklaffen – zu Lasten der Frauen. Unter der kalten Progression ist die Steuermehrbelastung zu verstehen, wenn Einkommenssteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden. Anstatt die Gehälter genauso wie Mieten und Gebühren einem jährlichen Preisindex anzupassen, um einen Lohnverlust zu vermeiden, beschließt die Bundesregierung nur einen achtzig prozentigen automatischen Ausgleich der kalten Progression bei den unteren Einkommensgruppen, was Frauen belastet, weil sie zu den Niedrigverdienerinnen zählen.

Der von der Bundesregierung erwünschte Zwölf-Stunden-Arbeitstag gilt als Hohn gegenüber dem erkämpften Acht-Stunden-Arbeitstag der Arbeiterinnenbewegung. Anstelle einer weiteren gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung zuzustimmen, hat sich die Bundesregierung auf den flexiblen Zwölf-Arbeitsstundentag geeinigt. Das ist – genauso wie die sogenannte Arbeitszeitflexibilisierung, die Mobilitätsprämie am Arbeitsplatz und die Ausweitung der Zumutbarkeitsregeln – eine weitere Maßnahme im Regierungsprogramm , die besonders Frauen mit Kindern belasten. Es sind vorwiegend Frauen, die Job mit der Kinderbetreuung vereinbaren müssen und in vielen Teilen Österreichs immer noch keine ausreichende Kinderbetreuung mit entsprechend langer Öffnungszeit angeboten bekommen.
Eine Mobilitätsprämie soll als sogenannte Entfernungsbeihilfe für Langzeitarbeitslose angeboten werden, und die Ausweitung der Zumutbarkeitsregeln bedeutet, dass alle Arbeitslosen verpflichtet werden Jobs mit mindestens zwanzig – statt bisher sechzehn – Wochenarbeitsstunden anzunehmen, sonst würden ihnen das Arbeitslosengeld und die Mindestsicherung gestrichen werden. Das zeigt: Der gemeinsame Kampf für eine solidarisch feministische Gesellschaft in Österreich muss zur Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit weiter gehen.

Kommentar zu „Österreichisches Regierungsprogramm bleibt 2017 frauenfeindlich“

  1. Fritz Zeilinger sagt:

    Die folgende Analyse halte ich für unrichtig:
    „Anstatt die Gehälter genauso wie Mieten und Gebühren einem jährlichen Preisindex anzupassen, um einen Lohnverlust zu vermeiden, beschließt die Bundesregierung nur einen achtzig prozentigen automatischen Ausgleich der kalten Progression bei den unteren Einkommensgruppen, was Frauen belastet, weil sie zu den Niedrigverdienerinnen zählen.“

    Richtig wäre: Der Ausgleich der kalten Progression zu 100% bei den unteren Einkommensgruppen stellt die sich darin mehrheitlich befindlichen Frauen prozentuell relativ besser als die Männer in den höheren Einkommensgruppen. Die 80% ergeben sich als Durchschnitt über alle Einkommensgruppen, weil der Ausgleich prozentuell umso geringer wird je höher das Einkommen ist.
    Weiters wäre eine automatische Anpassung der Gehälter an einen Preisindex insgesamt ein großer Nachteil für die Beschäftigten, da es in den meisten KV-Verhandlungen gelingt, mehr als die Inflationsabgeltung zu erreichen.

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