PRO GE – Umfrage: 96 % der PRO GE BetriebsrätInnen für Arbeitszeitverkürzung!

Arbeitszeitverkürzung wird Thema bei Herbstlohnrunde
Im Rahmen der Arbeitszeitkonferenz der PRO GE – der Produktionsgewerkschaft die MetallerInnen, TextilarbeiterInnen, ChemiearbeiterInnen und den Bereich Agrar-Nahrung-Genuss organisiert – diskutierten und referierten ExpertInnen über wirtschaftspolitische, gesundheitliche und gesellschaftliche Aspekte von Arbeitszeitverkürzung.
An der Konferenz mit 300 TeilnehmerInnen wurden auch die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Arbeitszeitverkürzung präsentiert. 900 Fragebögen wurden ausgewertet, das Ergebnis ist eindeutig: 96 % der BetriebsrätInnen unterstützen die Forderung der Produktionsgewerkschaft nach einer Arbeitszeitverkürzung. Mehr zur Konferenz hier auf der Homepage der PRO GE.

Arbeitszeitverkürzung Thema bei KV-Verhandlungen im Herbst



Am 9. Juni hat der Bundesvorstand der PRO-GE einen entsprechenden Beschluss gefällt, in dem die Verkürzung der kollektivvertraglichen Arbeitszeit gefordert wird – u.a. zur Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Der Beschluss des Bundesvorstandes der PRO-GE vom 9. Juni lautet:

Arbeit fair zu verteilen, um Beschäftigung zu sichern und zu schaffen, die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu fördern, die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen bei der Gestaltung der Arbeitszeit auszubauen und für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen.
Der Sicherung vorhandener und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze wird von der PRO-GE in der künftigen Kollektivvertragsarbeit besondere Priorität eingeräumt. Als Maßnahmen hierfür strebt die Gewerkschaft unter anderem die Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit an.
Darüber hinaus fordert die PRO-GE, dass
– möglichst viele überlassene ArbeitnehmerInnen in Stammarbeitsverhältnisse übernommen werden;
– die tatsächliche Arbeitszeit verringert wird, indem Überstunden für die Arbeitgeber unattraktiver und damit weniger werden;
– durch Generalkollektivvertrag oder Gesetzesänderung für all jene ArbeitnehmerInnen, die immer noch eine 40-stündige Normalarbeitszeit haben, ebenfalls eine Arbeitszeitverkürzung erfolgt;

Mehr zum Bundesvorstandbeschluss hier.

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