Schwarz-Blaue Arbeitsmarktpolitik (II): Geplanter Totalumbau

Die schwarz-blauen Regierungspläne drohen nicht nur die soziale und rechtliche Lage von Arbeitslosen und ArbeitnehmerInnen zu verschlechtern. FPÖ und ÖVP planen ganz offensichtlich einen Totalumbau der Arbeitsmarktpolitik in Österreich.
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1. Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik

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In der aktiven Arbeitsmarktpolitik steht ein grundlegender Politikwechsel bevor. Dieser kann in aller Kürze auf „Mehr Geld für Unternehmen, weniger Geld für benachteiligte Gruppen“ zusammengefasst werden.
Diese Neuausrichtung hat  – mit dem Aussetzen der Aktion 20.000 + – einer Beschäftigungsinitiative für ältere und Langzeitarbeitslose im gemeinnützigen und kommunalen Bereich – bereits erste, ganz konkrete Formen angenommen. Qualifizierungsmaßnahmen sollen künftig „verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchgeführt“ werden, Schulungen auf einen unmittelbar konkreten Arbeitsplatz hin erfolgen.

Mittel- bis langfristig angelegte, dafür umso erfolgreichere und nachhaltig wirkende Qualifizierungsmaßnahmen wie das Fachkräftestipendium sollen dagegen auf ihre „arbeitsmarktpolitische Effizienz“ hin überprüft werden – was einem drohenden Ende gleich kommt. Im Mittelpunkt steht die möglichst rasche Vermittlung in Jobs, die „effektive Senkung“ der Arbeitslosigkeit, Qualität und Nachhaltigkeit rücken in den Hintergrund.
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Ebenfalls überarbeitet werden sollen die arbeitsmarktpolitischen Ziele – und damit auch in unmittelbarem Zusammenhang wohl die dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Hier drohen insbesondere frauenspezifische Arbeitsmarktprogramme sowie die Vereinbarung, für frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 50 % des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik einzusetzen, unter Druck zu geraten.
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2. Bei „uns“ beschäftigt, bei „euch“ arbeitslos?

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Arbeitslose aus EU- bzw. Dritt-Staaten will die neue Bundesregierung raschestmöglich los werden. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld-Bezug soll die Bewerbung ausländischer Arbeitsloser in ihren Heimatländern „forciert“ werden. Und, was die Bundesregierung ebenfalls prüfen lässt: ob es möglich ist, nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes MigrantInnen möglichst rasch in die sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslands „abzuschieben“. Sprachliche und fachliche Integration, bessere Qualifikation, Schulung von MigrantInnen – all das droht kein Ziel künftiger Arbeitsmarktpolitik mehr zu sein. Zum Arbeiten in Österreich gerade noch gut genug, als Sozialversicherte nicht mehr willkommen. Da soll dann möglichst rasch abgeschoben worden. Das, wohlgemerkt – obwohl Beiträge geleistet wurden und Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen! Ein Zugang, so zynisch wie kurzsichtig.
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Denn: je existenziell bedrohlicher ein Arbeitsplatzverlust ist, desto eher sind Beschäftigte bereit, schlechte Löhne, miese Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen Arbeitsrecht und Kollektivverträge hinzunehmen. Dass derartig verängstigte ArbeitnehmerInnen so manchem/r UnternehmerIn durchaus willkommen sind, kann getrost angenommen werden. Damit kommen allerdings die ArbeitnehmerInnen insgesamt in ihren Rechten unter Druck. Entrechtung und „Drangsalierung“ migrantischer ArbeitnehmerInnen nützen „österreichischen“ ArbeitnehmerInnen keineswegs. Ganz im Gegenteil. Mit ihren Plänen öffnet die Bundesregierung Dequalifizierung, Illegalisierung von Beschäftigungsverhältnissen und daraus resultierendem Lohndruck Tür und Tor. Aber vielleicht ist das auch durchaus gewollt …
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3. Drohende Kürzungen bei überbetrieblichen Lehrausbildungsplätzen

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Die überbetriebliche Lehrausbildung soll der betrieblichen Lehrlingsausbildung deutlich untergeordnet werden: sie sollen nicht als „Konkurrenz“ zur betrieblichen Ausbildung dienen und  v.a. der Vorbereitung für eine betriebliche Lehrstelle dienen. Überbetriebliche Lehrstellen sollen „auf das zwingend notwendige Ausmaß“ reduziert werden und insbesondere der raschen Vermittlung in betriebliche Lehrplätze dienen. Um einen „klaren Anreiz“ für die Aufnahme betrieblicher Lehrstellen zu setzen, sollen Lehrlingen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen zusätzlich Beihilfen gekürzt werden. Dafür soll die betriebliche Lehrausbildung seitens des AMS gefördert werden. Überhaupt soll die Lehrlingsförderung aus dem Insolvenzentgeltfonds ins AMS verlagert werden.
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Angesichts knapper werdender Mittel für das AMS – die Senkung der AMS-Beiträge für niedrige und mittlere Einkommensgruppe alleine kostet rund 140 Mio. Euro – bei gleichzeitigem Ausbau der Förderschiene für Betriebe ist es nur wenig verwunderlich, dass mangels Gegenfinanzierungsvorschlägen innerhalb des AMS massiv Mittel umgeschichtet werden bzw. die überbetriebliche Ausbildung eben nicht in gleichem Umfang fortgesetzt wird. Insbesondere für Wien, Niederösterreich und Burgenland hätte das fatale Folgen: Österreichweit befanden sich 2017 rund 8.590 Jugendliche – das sind 9 Prozent aller Lehrlinge – in überbetrieblichen Lehrwerkstätten. Die über betrieblichen Lehrwerkstätten garantierten damit vielen Jugendlichen eine Ausbildung, da schlichtweg zu wenig betriebliche Lehrstellen zur Verfügung stehen. Überbetriebliche Lehrwerkstätte helfen so mit, den seitens der Wirtschaft immer wieder bejammerten FacharbeiterInnenmangel zu beheben.
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Insgesamt ist die Zahl der Lehrlinge seit 2013 von knapp 118.000 auf rund 98.900 Personen m Jahr 2018 gesunken. Neben immer weniger werden Ausbildungsbetrieben stellen also auch über betriebliche Lehrwerkstätten sicher, dass so dringend benötigte FacharbeiterInnen ausgebildet werden. Insbesondere im Osten Österreichs – Wien, NÖ und Burgenland – besuchen mangels betrieblicher Lehrplätze überproportional viele Jugendliche überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen – in Wien etwa 23 Prozent, im Burgenland 18 Prozent aller Lehrlinge! Jugendliche dieser beiden Länder wären von den Kürzungen besonders betroffen und ihrer beruflichen Perspektiven beraubt, da nicht zu erwarten ist, dass in den nächsten Jahren die Masse an neuen betrieblichen Lehrstellen entstehen wird. (mehr Infos: siehe Lehrlingsprognose des Forschungsnetzwerks)
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Es stellt sich die Frage, von welcher Qualität diese Ausbildung künftig sein wird. Die Regierung will nämlich sowohl „bürokratische Hürden für Ausbildungsbetriebe“ abbauen – was auf weniger strenge Auflagen in Punkto Ausbildungsqualität und Umfang der Ausbildung schließen lässt – als auch Jugendvertrauensräte als betriebliche InteressenvertreterInnen von Lehrlingen abschaffen. Also ausgerechnet jene Institution, die auf die Qualität der Ausbildung, auf den adäquaten Einsatz von Lehrlingen in den Betrieben und auf die Wahrung der Rechte von Lehrlingen   achtet und diese ggf. auch einfordert. Statt einer qualitativ hochwertigeren Lehrlingsausbildung ist künftig noch stärker als heute zu erwarten, dass Lehrlinge als „billige“ Arbeitskräfte, großzügig gefördert in so manchem Betrieb eingesetzt werden, und eine profunde Ausbildung und Qualifikation auf der Strecke bleiben.
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4. Teilhabe- und Arbeitspflicht in der Mindestsicherung …

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Die degressive Gestaltung des Arbeitslosengeldes – also mit Bezugsdauer sinkendes Arbeitslosengeld – in Verbindung mit Abschaffung der Notstandshilfe wird die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen sprunghaft in die Höhe treiben. Die wird allerdings auch einer weitgehenden Reform unterzogen – wobei NÖ und OÖ Pate gestanden haben. Die Zielrichtungen  der „Reform“: Leistungskürzungen, Arbeitspflicht und drastische Kürzungen bei Asylberechtigten:
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  • Auf Bundesebene soll ein neues Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen werden das u.a. vorsehen soll, dass die Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem eingeschränkt und „verstärkte Arbeitsreize“ gesetzt werden sollen. Auch hier wird  – wie schon bei der Arbeitsmarktpolitik – einmal mehr in den Raum gestellt, dass Arbeitslose es sich im Sozialstaat ganz offensichtlich bequem einrichten wollen und es darum mehr Druck brauchen würde. Es wird suggeriert, dass die Hauptursachen für Flucht und Migration nach Österreich vor allem in der Höhe österreichischer Sozialleistungen zu finden seien – und würden diese nur gekürzt, es mit Migration und Flucht in die Alpenrepublik auch bald vorbei sei. Tatsächlich umgesetzt, nichts anderes als in Gesetzesform gegossene Ressentiments und Unterstellungen voller Zynismus und Verachtung gegenüber Armen, Arbeitslosen und Menschen auf der Flucht.

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  • Strengere Sanktionen und Kontrollen für MindestsicherungsbezieherInnen

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  • Die Deckelung der Mindestsicherung auf maximal 1.500 Euro im Monat, unabhängig von der Familiengröße und der Kinderzahl.

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  • Die Einführung einer grundsätzlichen Arbeits- und Teilhabepflicht. Diese hat‘s tatsächlich in sich: MindestsicherungsbezieherInnen sollen demnach künftig zu gemeinnütziger und/oder kommunaler Arbeit verpflichtet werden können, bei sonst drohender Streichung bzw. Kürzung der Mindestsicherung. In Niederösterreich führt diese „Arbeitspflicht“ schon dazu, dass eine Über-80jährige von der Gemeinde zum Arbeitsdienst „einberufen“ wurde – was zuletzt wieder rückgängig gemacht wurde, allerdings kein Einzelfall war. Laut AK NÖ wurden auch in anderen niederösterreichischen Gemeinden PensionistInnen und chronisch Kranken in Mindestsicherungsbezug mitgeteilt, dass sie sich für gemeinnützige Arbeiten bereit halten sollten.

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… und drohende Folgen für die ArbeitnehmerInnen

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Abseits von derartigen „Pannen“ ist eine Arbeitspflicht für Sozialhilfe-BezieherInnen gerade aus einer gewerkschaftlichen Perspektive klar abzulehnen:
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  • Sie ist vor allem einmal eine Repressalie, die in Wirklichkeit niemandem nützt, am wenigsten dem Betroffenen. Der erhält weder eine Perspektive auf einen anderen, besseren Job, noch Qualifizierungsmaßnahmen noch Bildung- oder Weiterbildung. Er erhält nur die Drohung, auch die Sozialhilfe zu verlieren, sollte er nicht bereit sein eine im angeordnete Arbeit zu leisten. Das befriedigt vielleicht jene, die gerne nach unten treten um sich selbst zu erhöhen, jene, die Armen und Ärmsten grundsätzlich alles und jedes neiden – was vermutlich auch der Sinn der Übung ist. Der Nutzen – individuell wie gesellschaftlich –  ist enden wollend. Die Demütigung und Erniedrigung der Betroffenen dafür umso größer.

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  • Es besteht die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse: Arbeitspflichtige werden ja nicht nach irgendwelchen Lohnschemata, Kollektivverträgen etc. bezahlt, sie erhalten nur BMS gegen Arbeit. Gemeinden, die unter besonderen Finanznöten leiden, könnten da auf die Idee kommen, doch weniger reguläre Gemeindebedienstete, dafür mehr BMS-BezieherInnen „einzustellen“ – bspw. für Reinigungs-, Pflege-, Gärtnereiarbeiten. Das kommt Gemeinden ungleich billiger, geht aber auf Kosten regulärer, sozial- und arbeitsrechtlich entsprechend abgesicherter Jobs.

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  • Dequalifizierungsrisiko und Qualitätsverlust: Es gab auch schon Ideen – nicht zuletzt aus dem ÖVP-nahen Umfeld – Langzeitarbeitslose und BMS-BezieherInnen in Pflege und Betreuung einzusetzen. Zuallererst: es ist schon eine besondere Chuzpe, wenn ausgerechnet der Sozialbereich immer wieder als Einsatzgebiete arbeitsverpflichteter BMS-BezieherInnen genannt wird. Es zeugt von Ahnungslosigkeit und mangelndem Respekt vor den Leistungen, Qualifikationen und Belastungen der Beschäftigten im Sozialbereich, in dem überproportional viele Frauen arbeiten.Im Sozialbereich würde mit der Verdrängung regulär beschäftigter PflegerInnen und BetreuerInnen nicht nur ein Dequalfizierungsrisko einhergehen, sondern auch ein Qualitätsverlust drohen. Pflege und Betreuung brauchen eine entsprechende Qualifikation und Eignung. Würden BMS-BezieherInnen und Langzeitarbeitslose verstärkt zur Arbeit im Pflege- und Betreuungsbereich verpflichtet, würde das Pflege- und Betreuungsberufe „entwerten“ und zu einer Verdrängung „teurer“, gut qualifizierter Beschäftigter führen.

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  • Druck auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse: Wenn Arbeitspflichtmaßnahmen eingeführt, der Vermittlungsdruck auf Arbeitslose erhöht und/oder Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft werden, erhöht das den Druck auf Einkommens- und Arbeitsbedingungen der regulär Beschäftigten und führt zu einem Ausbau des Niedriglohnsektors. Weil die Verweigerung eines Jobs, der nicht den erworbenen eigenen Qualifikationen entspricht oder deutliche Einkommensverluste mit sich bringt zu existenzgefährdenden Sperren oder Kürzungen führen würde und daher zwangsläufig angenommen werden muss. So besteht für ArbeitnehmerInnen mit Beschäftigung das Risiko, durch besser qualifizierte, aber billigere Arbeitssuchende ersetzt zu werden. Der Abbau von Zumutbarkeitsbestimmungen und der Ausbau von Sanktionsmechanismen geht daher steht zulasten der ArbeitnehmerInnen und schwächt deren Position in der Arbeitswelt – sowohl hinsichtlich Einkommen als auch Rechte und Arbeitsbedingungen.

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(Mehr zu den schwarz-blauen Mindestsicherungsplänen siehe Beitrag auf reflektive.at )
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Zusammengefasst …

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In kaum einem Politikfeld  ist seitens der schwarz-blauen Bundesregierung ein so tiefgreifender Umbau geplant, wie im Bereich der Arbeit und der Arbeitsmarktpolitik. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollen primär auf die Interessen der Unternehmen zugeschnitten werden, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden grundlegend umgebaut (wie z.B. die Abschaffung der Notstandshilfe), gekürzt und noch restriktiver gehandhabt als bisher. Die Entrechtung arbeitssuchender und armer Menschen schreitet voran. Unübersehbar auch die Tendenz in Richtung „Enthnisierung“ von Sozialversicherungsleistungen, die Schaffung eines Zwei-Klassen-Sozialsystems, getrennt nach „ÖsterreicherInnen“ und „MigrantInnen“. Begleitet sind diese Maßnahmen von Angriffen auf jene Interessenvertretungen und Institutionen in der Arbeitswelt, die noch am ehesten in der Lage sind, den Regierungsplänen Widerstand entgegenzusetzen – Arbeiterkammern, Betriebsräte, Jugendvertrauensräte und Gewerkschaften.
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Es geht der Regierung nicht darum, hier und da ein paar Schräubchen zu drehen – es geht um den Systemumbau. Dass dieser auch innerhalb des Regierungslagers nicht ganz friktionsfrei ablaufen dürfte und durchaus auch umstritten ist, haben nicht zuletzt die Diskussionen rund um die drohende  „Enteignung“ arbeitssuchender Menschen bei der Umsetzung der Regierungsvorhaben im Rahmen der Abschaffung der Notstandshilfe und deren Ersatz durch die BMS. Nicht zuletzt aus diesen Gründen – und der Landtagswahlen im Frühjahr 2018 – wurde die Konkretisierung der Arbeitsmarktreformen vorerst einmal auf Ende 2018 verschoben. Ob sich bis dahin Widersprüche weiter zuspitzen oder „planiert“ werden, wird zu sehen sein. Widerstand und Aufklärung zum Sinne der Gegenmobilisierung gilt es allerdings bereits jetzt zu leisten. Zum Abwarten besteht kein Grund.
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Teil I: Schwarz-Blaue Arbeitsmarktpolitik: Bösartigkeiten abseits von Hartz IV

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