Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (I): Industriellenvereinigung trifft Stammtisch …

Was kommt raus, wenn sich die Industriellenvereinigung mit dem Stammtisch zusammentut? Richtig, ein FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm. Ein Wünsch-Dir-Was der Industrie gepaart mit Ressentiments und Bösartigkeiten, ordentlich ausländerInnenfeindlich aufgeladen.

Es ist wie es ist: eine rechtskonservative Regierung macht rechtskonservative Politik. Und die hat nun mal für ArbeitnehmerInnen, Arme und Armutsgefährdete nicht viel übrig. Mag es auch in etlichen Punkten noch recht vage sein, „ziemlich harmlos“ – wie Die Presse schreibt – ist es sicher nicht. Vielmehr ist es in für ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften so wichtigen und zentralen Punkten, wie Arbeit, Arbeitsmarkt, Soziales, aber auch in der Steuerpolitik sehr konkret. Und bedrohlich, wie eine erste Analyse zeigt.

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Arbeit: Willkommen im 12-Stunden-Arbeitstag!

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Hier fällt zuallererst auf, dass das heiß diskutierte Thema Arbeitszeiten gar nicht im Kapitel „Arbeit“, sondern unter „Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung“ abgehandelt wird. Liest man den Einleitungssatz, weiß man auch warum: „Gesetzliche Arbeitsrechtsbestimmungen, insbesondere Arbeitszeitgesetze, sind ein wesentlicher Faktor für Standort und Arbeitsplätze.“ Nein, sind sie nicht. Arbeitszeitgesetze sind zuallererst Instrumente zur Humanisierung der Arbeitswelt. S500ie schränken die Verfügungsgewalt der UnternehmerInnen über die Arbeitskraft und deren „BesitzerInnen“ ein. Zur Sicherung von Gesundheit, Freizeit, Erholungszeit und Lebensqualität, um  Zeit für Familie, Sorgearbeit, gesellschaftliches Engagement zu haben. Arbeitszeitgesetze schützen diejenigen, die ökonomisch schwächer sind und die nichts zu verkaufen haben, außer eben ihre Arbeitskraft. Arbeit ist eben keine Ware wie jede andere – hinter ihr stehen Menschen mit all ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen, Schicksalen, Eigenheiten und Problemlagen. Darum, genau darum haben wir Arbeitszeitgesetze, mühsam, oft genug blutig erkämpft. Egal ob es sich um den 8-Stunden-Arbeitstag oder die 40-Stunden-Woche handelt.
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All das interessiert FPÖ und ÖVP nicht. Sie flexibilisiert und „entbürokratisiert“ einmal mehr die ohnehin schon sehr flexiblen Arbeitszeitregelungen in Österreich. Was unter Flexibilisierung und Entbürokratisierung gemeint ist? Vor allem die Ausdehnung von Höchstarbeitszeiten.

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  • 12-Stunden-Arbeitstag: Die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze soll von derzeit generell 10 auf 12 Stunden erhöht werden. 12 Stunden waren auch bislang möglich – allerdings unter der Voraussetzung eines erhöhten Arbeitsbedarfs, der Gefahr eines unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Schadens für das Unternehmen und – falls kein Betriebsrat vorhanden – gegen Vorliegen einer arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung. In Betrieben mit Betriebsrat musste bei erhöhtem Arbeitsbedarf eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Das soll künftig wegfallen, der Zugang zur Höchstarbeitszeit von 12 Stunden wird  deutlich erleichtert, generell möglich, der Ausnahmecharakter geht verloren. Selbiges gilt für 60-Stunden-Woche. Auf 12 Stunden angehoben werden soll auch die Arbeitszeithöchstgrenze bei Gleitzeit – wie schon unter rot-schwarz geplant.

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  • Besonderer Bedeutung kommt die von schwarz-blau geplante „Stärkung der Betriebsebene“ bei Arbeitszeitfragen. Ziel ist ein „weniger restriktiver“ Gesetzesrahmen aber insbesondere wohl auch die Schwächung der kollektivvertraglichen Ebene. Arbeitszeitregelungen sollen künftig dort verhandelt werden, wo die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen am schwächsten ist – im Betrieb. Mit etwas Glück gibt es noch einen relativ starken Betriebsrat vor Ort, mit etwas Pech gar keinen. Dann darf jede/r ArbeitnehmerIn selbst sein/ihr Arbeitszeitflexi-Paket mit dem/der Vorgesetzten ausverhandeln. Auch wenn ÖVP und FPÖ beteuern, „kollektivvertragliche Regelungen“ blieben unberührt und ebenso das „Regelungsregime der Zuschläge“, darf dieses Versprechen getrost bezweifelt werden. Welchen Sinn hätte die ganze Übung mit Anhebung der Höchstarbeitszeiten denn sonst? Verbetrieblicht werden könnten z.B. auch Durchrechnungszeiträume, innerhalb derer Zuschläge schlagend werden. Die Wirtschaft hätte am liebsten Durchrechnungszeiträume von bis zu zwei Jahren, oder – wie ebenfalls im Regierungsprogramm verankert – die Möglichkeit Zeitguthaben über Jahre hinweg mitzunehmen. Über derartig lange Zeiträume fallen dann gar keine Zuschläge mehr an. Gearbeitet werden soll, wenn es Aufträge gibt. Abgebaut werden die Überstunden, wenn es weniger Arbeit gibt, und der/die ChefIn will.  Das Angenehme für die Unternehmen: es fallen keine teuren Überstundenzuschläge an, das „unternehmerische Risiko“ wird auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt. Die verlieren Zeitautonomie und Einkommen. Von „Freiwilligkeit“ betreffend des 12-Stunden-Tags, wie von den Regierungsparteien bei den Verhandlungen noch versprochen,  ist im Programm keine Rede mehr. Die Praxis wird zeigen, wie sich die Flexibilisierung auswirken wird. Dass Arbeitszeiten kürzer oder Einkommen höher werden, darf allerdings bezweifelt werden.

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  • Ebenfalls ein Maßnahme zur Ausweitung von Arbeitszeiten stellt die Möglichkeit dar, auf Betriebsebene vier mal jährlich Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zu schaffen.

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  • Für Beschäftigte im Tourismus und in der Gastronomie ist  die Verkürzung der täglichen Ruhezeit bei geteilten Diensten (Z.B. Vormittagsdienst, drei Stunden Pause, anschließend Nachmittagsdienst) von 11 auf 8 Stunden eine besonders drastische Maßnahme, die klar zulasten von Erholungsphasen und Gesundheit geht. Unter Berücksichtigung von Wegzeiten, notwendiger Hausarbeit, Körperpflege etc. reduziert sich die Schlafzeit auf unter 6 Stunden. Mittel- bis langfristig eine schwere gesundheitliche Belastung. Die Attraktivität von Beschäftigungsverhältnissen im Tourismus wird durch derartige Maßnahmen nicht erhöht. Und das ausgerechnet in einer Branche, die aufgrund belastender Arbeits- und schlechter Einkommensbedingungen bereits jetzt unter Arbeitskräftemangel leidet.

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  • Zuletzt sollen auch noch jene Personengruppen, die erst gar nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen – dzt. sind das leitende Angestellte –  im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgeweitet werden. Hier macht sich schon die schwarz-blau eigene Ablehnung des sog. „Golden Plating“ – der restriktiveren, oft aus umwelt- oder sozialpolitischen Gründen besseren, nationalstaatlichen Umsetzung von EU-Richtlinien, als unbedingt erforderlich – bemerkbar. Nur noch EU-Mindeststandards sollen umgesetzt werden – insbesondere auch, wenn es um arbeits- und sozialpolitische Regelungen geht.

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In ihren Forderungen nach einer Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik, der generellen Anhebung der Arbeitszeithöchstgrenze auf 12 Stunden täglich/60 Stunden wöchentlich hat sich die Industriellenvereinigung voll durchgesetzt. ArbeitnehmerInnenrechte haben sich voll und ganz der kapitalistischen Verwertungs- und Standortlogik zu unterwerfen, nicht der Ausgleich von ökonomischen Machtverhältnissen zugunsten der Schwächeren steht im Mittelpunkt, nicht der Schutz der körperlichen und psychischen Unversehrtheit, sondern die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit  – ein hoch ideologischer Begriff – und betriebliche Interessen. Die geplanten flexibleren Arbeitszeitregelungen sind nur ein Beispiel dafür, wohin die Reise unter schwarz-blau geht. Grundsätze – wie eben jener, dass das Arbeitsrecht ein Machtgleichgewicht zwischen ökonomisch Starken und ökonomisch Schwachen herstellt –  werden in Frage gestellt.

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Arbeitsmarkt: Hartz IV auf österreichisch

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Diese schwarz-blaue Grundausrichtung findet sich auch in den Arbeitsmarktplänen wird. Hier führt der Weg schnurstracks in Richtung Hartz IV. Gepflastert mit Verschlechterungen, schärferen Sanktionen und massiven Leistungskürzungen einerseits, und einer weitgehenden Umlenkung von Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Richtung Unternehmenssektor andererseits. Die Pläne zu einer Reform des Arbeitslosengeldes sind jedenfalls alarmierend und stellen tatsächlich einen radikalen Systembruch dar:

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  • Das Arbeitslosengeld NEU soll künftig „degressiv“ gestaltet sein – mit Bezugsdauer soll die Höhe des Arbeitslosengelds sinken. Der Hinweis auf die „Integration der Notstandshilfe“ in das System des Arbeitslosengelds NEU kann nur als gefährliche Drohung verstanden werden – kann diese Integration doch nur bedeuten, dass die Notstandshilfe entweder zeitlich befristet, oder überhaupt abgeschafft werden soll! Dann bleibt  nur noch die deutlich gekürzte und verschärfte Mindestsicherung zum Überleben – mit dem entsprechenden Zwang zur Vermögensverwertung, vom Sparbuch bis zur Eigentumswohnung. Und das unter restriktiveren Bestimmungen als bisher,  verbunden mit einer Arbeitspflicht! Hartz IV auf österreichisch, aber wohl mit den gleichen Folgen wie bei unserem nördlichen Nachbarn: steigende Armut und Perspektivenlosigkeit, ein rasant anwachsender Niedriglohnsektor mit prekären, nicht entsprechend sozial abgesicherten Jobs, Stigmatisierung.

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  • Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes soll von der Beitragsdauer abhängen. Das gilt in gewisser Hinsicht bereits jetzt. Im Zusammenhang mit dem degressiv gestalteten Arbeitslosengeld NEU drohen allerdings Betroffene rascher in der Mindestsicherung zu landen – ist die Bezugsdauer doch zeitlich begrenzt und die „Notstandshilfe“ ins Arbeitlosengeld integriert. Insbesondere junge ArbeitnehmerInnen, ArbeiterInnen, schlecht qualifizierte mit kürzeren Beitragszeiten bzw. häufigeren Phasen von unterjähriger Arbeitslosigkeit wären besonders stark von diesen Änderungen betroffen. Das Risiko überhaupt aus sämtlichen sozialen Sicherungssystemen herauszufallen wird dramatisch steigen. Langzeitarbeitslose Menschen drohen jede Form von finanzieller Unterstützung zu verlieren, unterstützt werden sie nur dann, wenn sie de facto nichts mehr haben oder sie in einem „armen“ Haushalt leben. Dann droht sich diese Armut allerdings zu verfestigen – wie Erfahrungen aus Deutschland zeigen.

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  • Arbeitslose AusländerInnen sollen ohnehin möglichst rasch aus dem Leistungsbezug und am besten auch gleich aus Österreich verschwinden. Ganz Forderung der FPÖ soll die „Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen“ in anderen EU-Ländern oder Drittstaaten „forciert“ werden. Arbeitslose MigrantInnen sollen also, wenn möglich abgeschoben werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob nach Ausschöpfen des Arbeitslosenanspruchs AusländerInnen in die „sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes“ befördert werden können. Nun kann sich jede/r ausrechnen, wie sehr  ausländische ArbeitnehmerInnen wohl ihre Rechte wahrnehmen werden, wenn sie – und damit wohl auch ihre Angehörigen –  im Falle von Arbeitslosigkeit von Abschiebung in ihre Heimatstaaten und/oder von Verelendung bedroht sind. Wenn es allerdings eine ArbeitnehmerInnengruppe gibt, die aus Angst vor Existenzverlust bereit ist, so gut wie alle Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, geraten alle ArbeitnehmerInnen, deren Rechte  und deren Einkommen unter Druck. Einmal mehr zeigt sich, wie eine Spaltung des Arbeitsmarktes nach Herkunft tatsächlich alle trifft und die Entrechtung nicht bei der entrechteten Gruppe endet!

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  • Dafür sollen mehr „Anreize“ für eine Arbeitsaufnahme geschaffen werden – der Druck auf Arbeitssuchende wird also erhöht, Berufs- und Einkommensschutz drohen weiter aufgeweicht – im Regierungsprogramm steht „überprüft“ – zu werden. Zumutbare Wegzeiten sollen für Teilzeitjobs auf zwei Stunden (bislang 1,5 Stunden), für Vollzeitjobs auf 2,5 Stunden (bislang zwei Stunden) ausgedehnt werden.

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  • Damit die „Anreize“ auch wirklich wirken, soll das Sanktionsregime verschärft werden – beim Arbeitslosengeld, wie auch bei der Mindestsicherung. Sperren des Arbeitslosengeldes will die künftige Regierung häufiger verhängen, die Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld durch Krankenstände (Ausnahme Krankenhausaufenthalt) soll verunmöglicht werden. Ebenso zeitlich beschränkt werden soll die Möglichkeit, neben dem Arbeitslosengeld einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen, um ein „Verharren im Leistungsbezug hintanzuhalten“. Arbeitssuchende sollen möglichst rasch und unter Sanktionsdruck dem Arbeitsmarkt zugeführt werden.

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  • Aus-, Fort- und Weiterbildung soll künftig stärker „betriebsnahe“ erfolgen, Mittel des AMS, die bislang in überbetriebliche Schulungen und Kursmaßnahmen oder Maßnahmen wie die Aktion 20.000 fließen für Unternehmen frei gemacht werden. Schulungen sollen verstärkt auf „konkrete“ Arbeitsplätze in den einzelnen Betrieben hin erfolgen. Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik drohen so zunehmend zur reinen Unternehmensförderung zu verkommen. Nicht weniger problematisch stellt sich die Passage dar, wonach die arbeitsmarktpolitischen Ziele“ hinsichtlich ihrer Effektivität überarbeitet werden soll. Dies gilt insbesondere für das Ziel, wonach die Hälfte der AMS-Fördermittel für Frauen eingesetzt werden sollen.

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Mit den von der Regierung geplanten Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich droht nicht nur Hartz IV in Österreich. Es werden einmal mehr die Arbeitslosen für Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht, und ihnen unterstellt, es sich „in der Arbeitslosen“ gemütlich eingerichtet zu haben, weshalb es auch mehr Druck auf die Betroffenen brauche. Der „Stammtisch“ trifft hier auf die Interessen der Industrie. Darum die Verschärfung von Sanktionen und der radikale Umbau in Richtung Hartz IV, ergänzt und erweitert um Arbeitspflicht.
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Nicht die nachhaltige Qualifizierung, Weiterbildung, das Schaffen von mittel- bis langfristigen Beschäftigungsperspektiven sowie zielgerichtete Maßnahmen für spezifische Betroffenengruppen – wie Langzeit- oder älteren Arbeitslosen – stehen im Zentrum aktiver Arbeitsmarktpolitik. Nein, diese soll weitgehend zu einem Mittel der Unternehmensförderung umgestaltet werden. Der abgeschwächte Berufs- und Einkommensschutz stellt auch sicher, dass ausreichend ArbeitnehmerInnen für entsprechend angebotene und subventionierte Jobs zur Verfügung stehen. Damit wird eine industrielle Reservearmee geschaffen, die als MigrantInnen drohender permanenter Entrechtung bei Existenz- und Aufenthaltsverlust ausgesetzt ist, als „Einheimische“ von Qualifizierungs- und Einkommensverlust bedroht ist. Die ohnehin bereits aufgeweichten Schutzfunktionen der Arbeitslosenversicherung – wie Sicherung guter Arbeitsbedingungen, Schutz von Qualifikation und Einkommen, Schutz des Arbeitsrecht und Schutz vor Armut – drohen so auf dramatische Art und Weise endgültig verloren zu gehen.

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Links zu ausführlichen Analysen des schwarz-blauen Regierungsprogramms:

Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (II): Autoritärer Neoliberalismus, Analyse des Regierungsprogramms hinsichtlich AK, Gewerkschaften, Belegschaftsvertretungen auf unserem Verteilungsblog

Schwarz-Blaues Regierungsprogramm (III): Wer hat, dem wird gegeben, Analyse des Regierungsprogramms zu Wirtschafts- und Steuerpolitik auf unserem Verteilungsblog

reflektive.at – Blog ehemaliger grüner ParlamentsmitarbeiterInnen mit umfassenden Analysen des Regierungsprogramms zu Mindestsicherung, Frauenpolitik, Arbeitslosenversicherung …

ÖGB – Ersteinschätzung des Regierungsprogramms

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