Corona und Berufserkrankung

Nachdem Corona unter bestimmten Bedingungen als Berufskrankheit anerkannt ist, sollte grundsätzlich jede, auch als Verdacht bestehende Erkrankung an Corona, die in der Arbeit erfolgt sein könnte, gemeldet werden. Siehe folgenden Text aus dem ASVG: Anerkannt als Berufserkrankung ist in Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche […]

Zum Artikel ...

Gepostet in: Soziale Arbeit