UG-Novelle: Geringe Verbesserungen nach Begutachtung
25. Februar 2021 von auge/ug
Karin Stanger, Bundesvorständin AUGE/UG
Es gab viel Kritik zur UG-Novelle. 591 kritische Stellungnahmen gingen auf der Ministeriumsseite ein.
Offenbar hat der Protest Wirkung gezeigt, denn im neu vorgelegten Entwurf von Bundesminister Heinz Faßmann und Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger finden sich geringe Verbesserungen wieder. Diese bleiben allerdings unzureichend um die Tendenz in Richtung Neoliberalisierung der Universitäten aufzuhalten.
Mindeststudienleitung bleibt
Studierende müssen ab dem Wintersemester 2022/2023 eine bestimmte ECTS-Anzahl nachweisen, ansonsten droht die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation bei Nichterreichen einer willkürlich festgelegten Mindeststudienleistung widerspricht leitenden Grundprinzipien der Hochschule – etwa der Chancengleichheit, der Freiheit von Lehre und Wissenschaft sowie der Vereinbarkeit von Studium, Erwerbstätigkeit und Betreuungspflichten. Die Verringerung der Mindeststudienleistung auf nunmehr 16 statt ursprünglich 24 ECTS ist eine der wichtigste Veränderung nach der Begutachtungsfrist der UG Novelle. Auch die Sperre bei nicht-Erreichen dieser Leistung wurde von 10 auf nun 2 Jahre reduziert. Anders als bisher geplant sind die Unis auch weiter verpflichtet, drei Prüfungstermine pro Semester anzubieten. Im Begutachtungsentwurf wären auch nur zwei Prüfungstermine zulässig gewesen. Trotzdem gehen die Veränderungen nicht weit genug. Jeder ETCS-Punkt in der Mindeststudienleistung ist einer zu viel. Der Fokus einer UG-Novelle sollte auf der Verbesserung der Studierbarkeit liegen, nicht darauf den Druck auf die Studierenden weiter zu erhöhen.
Wissenschaftliches Arbeiten – „Lex Aschbacher“
Die Plagiatsaffäre um Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher hinterließ Spuren im Regelwerk: Nach den Unis wird auch Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatunis explizit ins Gesetz geschrieben, dass sie die „gute wissenschaftliche Praxis und akademische Integrität“ sicherstellen müssen. Außerdem wird die geplante Verjährung von Plagiaten nach 30 Jahren fallengelassen.
Demokratie an der Uni
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die Senate auch weiterhin bei der ersten Wiederbestellung der Rektor:innen mitbestimmen. Gemäß dem Begutachtungsentwurf wäre dies in Zukunft ausschließlich dem Universitätsrat vorbehalten gewesen, indem weder Studierende noch die Arbeitnehmer:innen-Vertretung eine Stimme haben. Anders als bisher soll es für die Wiederbestellung amtierender Rektor:innen aber nicht einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Senat und Universitätsrat bedürfen, sondern jeweils nur eine einfache Mehrheit. Was trotz erster Entschärfung der geplanten UG-Novelle weiterhin fehlt, ist die dringend notwendige Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen-Vertretung und der Hochschüler:innenschaft im Universitätsrat.
Fallen gelassen wurde auch die geplante Einführung einer Altersbeschränkung von 70 Jahren für Rektoren. Stattdessen kommt eine Begrenzung ihrer Amtszeit auf drei Funktionsperioden. In den Senaten wird eine Grenze von vier Funktionsperioden eingeführt.
Der Wert der Wissenschaft
In Zeiten wie diesen, in denen wir jeden Tag in den Medien Wissenschafter:innen hören, um uns zu informieren, wie wir die (Covid19)-Krise bekämpfen können, würde man meinen der Wert der Wissenschaft sei gestiegen. Jedoch finden sich in der UG-Novelle für Jungwissenschafter:innen keine großen Verbesserungen.
Neu geregelt, anstatt abgeschafft, wird der umstrittene Paragraf 9 – also die im Universitätsgesetz zulässige mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. Wie bisher dürfen befristete Arbeitsverhältnisse höchstens auf sechs Jahre abgeschlossen werden. Anschließend darf höchstens zweimal verlängert bzw. ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden. Die Höchstdauer aller befristeten Verträge zusammen darf aber insgesamt acht Jahre nicht übersteigen.
Die ursprünglich Überlegung, Expert:innen von außen für die Wissenschaft zu gewinnen, ist ein neoliberales Modell geworden, das qualifizierte Akademiker:innen und Jungwissenschafter:innen als Verschubmasse benutzt, um den Universitätsbetrieb am Laufen zu halten. Für die Arbeitnehmer:innen erschwert das soziale Bindungen, sowie Familienplanung und birgt die Unsicherheit, ob man den in den nächsten Jahren Einkommen haben wird. Die Problematik bleibt also, dass Jungwissenschafter:innen wenig Perspektive haben und keine fixe Anstellung bekommen.