Urteil zur 24 Stundenbetreuung in Deutschland und welche Auswirkungen es auf Österreich hat


Die 24 Stundenbetreuung war in Österreich viele Jahrzehnte auf illegale Beine gestellt. Erst ein Skandal 2006, bei dem der damalige Kanzler Wolfgang Schüssel zugeben musste, dass seine Schwiegermutter von einer illegal beschäftigten Pflegerin betreut wurde, führte zu einer schnell formulierten gesetzlichen Regelung. Schon damals war in den Analysen der gewählten Variante klar, dass damit nicht der Versuch unternommen wurden, die Rechtswidrigkeiten zu beenden und den 24-Stunden Betreuer*innen ihnen zustehenden Rechte zuzugestehen. Vielmehr wurde mit dieser Regelung etlichen illegalen Beschäftiger*innen eine leistbare Möglichkeit der legalen weiteren Ausbeutung geschaffen.
Viele Jahre fristeten die 24-Stunden Betreuer*innen und deren Arbeitsbedingungen ein Schattendasein und erst die Pandemie und ihre klar spürbare Systemrelevanz hat dem Thema wieder etwas Aufmerksamkeit gebracht.

Das nun in Deutschland ergangene Urteil (siehe: Mindestlohn für 24-Stunden-Betreuer*innen steht im Raum) bringt darüber hinaus noch etwas Bewegung in die Auseinandersetzung.

Auch in Österreich gibt es seit 2011 ein diesbezügliches Urteil, aus dem hervor geht, dass es sich bei der 24-Stundenbetreuung wohl fast immer um eine unselbständige Beschäftigung handelt .

Die gesetzliche Regelung seit 2007 sieht zwar explizit beide Varianten, die der Selbständigkeit und die der Unselbständigkeit, vor. Allerdings wird , in den meisten Fällen, die persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, die für das Vorliegen der Arbeitnehmer*innen Eigenschaft relevant ist, im Einzelfall derart überwiegen, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeschlossen ist.
Trotz dieses schon länger währenden Wissens, ist in Österreich bislang die große Klagewelle und der Kampf gegen die rechtswidrigen Bedingungen und Ausbeutung ausgeblieben. Zu groß ist die Hürde für Einzelne die Kosten eines Verfahrens finanzieren zu müssen, zu wenig Druck und Unterstützung war durch Mächtigere da.

In der zuständigen Gewerkschaft Vida wird die Thematik bei der Gewerkschaftsinitiative Vidaflex, 24-Stunden Betreuung Vidaflex, angesiedelt, die zwar eine Anlaufstelle bietet, jedoch das Unterstützungsangebot eher drauf ausrichtet die Beratung Selbständiger zu übernehmen.
Der eigentlich notwendige Ansatz die Umgehung von Arbeitnehmer*innenverhältnissen zu beenden, müsste viel offensiver betrieben werden. Auch das Erreichen der Betroffenen kann dabei eine große Hürde sein. Vielleicht ist es in Zusammenarbeit mit dem aus der Basis entstandenen Verein IG24 – Verband zur Förderung der Interessen der 24-Stunden-Betreuer_innen endlich möglich für die systemrelevanten 24-Stunden Betreuer*innen rechtskonforme und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Immer wieder setzt sich die AUGE/UG in ihrer Arbeit für die Pflegekräfte ein, bereits 2014 wurde unter anderem in einem Antrag in der Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien verlangt, dass es Keine Betreuungstätigkeit durch so genannte Ich-AGs, Selbstständige oder freiberuflich Tätige geben soll.
Antrag 06 – Pflege und Betreuung zu Hause vom 25. November 2014

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