Warum wir uns so schwer tun, die aktuellen Änderungen bei den Pensionen zu beurteilen


Klaudia Paiha, Bundessprecherin AUGE/UG
Aufruf zur Debatte.

Eines ist klar: WIE sie zustande gekommen sind, verurteilen wir aufs Schärfste. Gesetze per Initiativantrag einzubringen und damit ein Begutachtungsverfahren auszuschließen, ist nicht nur demokratiefeindlich, es verhindert auch, dass durch viele Augen und Köpfe von ExpertInnen – nicht zuletzt aus Arbeiterkammer und Gewerkschaften – Fehler und Lücken aufgedeckt und zeitgerecht ausgebessert werden können. Gerade Änderungen im Pensionssystem haben eine lange Wirkungszeit – da lohnt sich das sorgfältige Draufschauen umso mehr.

WAS verändert wurde, ist für uns schon weit schwieriger zu bewerten.

Für uns ist klar: wir wollen generell kürzer arbeiten! Das heißt, dass nicht nur die Wochenarbeitszeit runter muss, sondern auch die Lebensarbeitszeit: alle sollen früher in die ganz normale Alterspension gehen können, also abschlagsfrei. In diesem Sinne wären 45 Jahre nicht genug, sondern schon zu viel.

Und wir wollen ein Pensionssystem, das grundsätzlich alle absichert mit einer eigenständigen, erwerbsunabhängigen, existenzsichernden allgemeinen Grundpension. Damit wären längere Ausbildungszeiten ebenso abgefedert wie unterschiedliche Erwerbsverläufe (Stichwort: Kindererziehung, prekäre Beschäftigung, Erwerbsarbeitslosigkeit) und Einkommen. Darauf aufbauend eine öffentliche, erwerbs- bzw. einkommensabhängige Sozialversicherungspension.

Aber was heißt das für alle, die jetzt in Pension gehen? Was ist am Weg dorthin „gerecht“? Dass Leute, die lange eingezahlt haben, mehr Geld bekommen? Oder ist es ohnehin ein „Privileg“, so lange durchgehend gearbeitet haben zu können? Die Ausdehnung der Pensionsberechnung von den „besten 15 Jahren“ auf „lebenslange Durchrechnung“ (45 Jahre) im Jahr 2005 führte ja dazu, dass jene, die bereits im Erwerbsleben benachteiligt sind, in der Pension noch einmal dramatische Einbußen haben. Wer prekär beschäftigt war, schlechter bezahlte oder unsichere Jobs hatte, wer Auszeiten aufgrund von Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen hatte oder öfter erwerbsarbeitslos wurde, ist von Altersarmut bedroht. Betroffen davon sind v.a. Frauen und MigrantInnen.

Und, wenn wir grundsätzlich für ein früheres Pensionsantrittsalter sind, sollten wir dann nicht „Juhuuu!“ schreien für ein Goodie, das nur 25 Beitragsjahre zur Voraussetzung hat? Aber warum solls ein Goodie geben dafür, dass ein’s früh ins Erwerbsleben eingestiegen ist – als Entschädigung für erfahrenes Arbeitsleid? Zur Kompensation unterbrochener Erwerbsverläufe? Aber warum kriegens dann auch die mit durchgehenden Erwerbsverläufen? Und ist es fair und sinnvoll, ohnehin schon gut bezahlte Langzeitversicherte nicht aus dem System zu sponsern, sondern was anderes damit zu machen? Und was wäre dann das Richtige – was nur denen mit den unterbrochenen Erwerbsverläufen hilft? Und wie schaffe ich das dann, dass das jene finanzieren, die für die unterbrochenen Erwerbsverläufe verantwortlich sind? Und wie ist das überhaupt mit der Finanzierbarkeit? Aber auch, wenn Geld ohne Ende da wäre, kommen wir zurück auf die erste Frage: was ist gerecht? Kann eins das Richtige im Falschen tun? Oder wenigstens das Richtigere?

Diese Fragen wollen wir in den nächsten Tagen intern, sowie hier auf unserem Blog diskutieren.

Wir freuen uns auf viele Beiträge und Kommentare!

 

Weiterführende Informationen:

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3 Kommentare

  1. German Fürweger sagt:

    Meines Erachtens fand die Abschaffung der sog. „Hacklerpension“ im aktionseingeschränkten Breich rund um den drohenden und ausgerufenen Corona-Lockdown statt. Alleine dies ist für mich ein äußerst ungünstiger (vielleicht von der Regierung mit Kalkül gewählter Zeitpunkt („unterstellung Ende“)) Zeitpunkt.
    Inhaltlich vertrete ich ebenso den Standpunkt, dass 45 Betragtsjahre für einen Arbeitnehmer mehr als ausreichend sind. Und dass es gerechtfertigt ist, wenn jemand nach über 45 Arbeitsjahren seinen wohlverdienten Ruhestand antreten kann, und zwar abschlagsfrei.
    Das Regierungs-Argument, dass es bei der bisherigen Regelung zu einer Ungleichbehandlung von Männern und Frauen käme, kann ich so nicht nachvollziehen, ebenso wie die Maßnahme des „Frühstarterbonus“ als aufwertung der Frauenpensionen suggeriert wird.
    Auch kann ich dem Argument für den „Frühstarterbonus“, dass dieser „Fairness gegenüber Jungen“ verspricht nicht nachvollziehen. In Pension geht man normalerweise mit 60/65 Jahren, da ist man nicht mehr ganz jung. Derjenige der als Junger bereits in Pension geht der wird einen triftigen Grund haben, und wird bereits jetzt fair von der Gesellschaft aufgefangen, trotz fehlender odr geringerer Beitragsjahre.
    Sieht man sich die Fakten an, so muss man einiges relativieren und erkennen, dass vielleicht andere Maßnahmen sinnvoller wären.
    Das Pensionsalter der Frauen ist nach wie vor um einiges früher erreicht als das der Männer, bei einer statistisch längeren Lebenserwartung der Frauen. Ich könnte jetzt kritisch argumentieren, was dafür spricht, im Zeichen der Gleichberechtigung, dass Pensionsalter der Frauen an das der Männer anzupassen, will ich aber nicht.
    Die Zeiten der Kinderbetreuung sind nach wie vor auf 48 Monate pro Kind beschränkt, d.h. bleibt eine Mutter länger zu Hause bei ihren Kindern (was bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen ja mal leicht passieren kann) wird dies nicht an die Pensionszeiten angerechnet. Und eine Teilzeitlösung mindert natürlich nicht nur das Einkommen, sondern auch die Beitragsleistungen in die Pensionskasse.
    Der neue Frühstarterbonus umfasst alle Betragtsmonate zwischen 15. und 20 LJ. und wird mit jeweils 1,-€ pro Monat (brutto) bewertet (im Höchstfall 60,-€). D.h. nach Steuer bleiben davon wahrscheinlich max. 40€ im Monat übrig.

    Letztendlich geht mir das (entschuldigung für die Ausdrucksweise) „herumgeeiere der Regierungsparteien auf den Sack“. Egal welche Partei (und da schließe ich keine aus) in der Regierung ist, jeder glaub, die Regelung der vorangegangenen Regierung entweder wieder aushebeln zu müssen, oder schnell noch vor der Wahl ein Wahlzuckerl umzusetzen.

    Mir fehlt in der derzeitigen Politik der gemeinsame Konsens und nachhaltige Entscheidungen.
    Ständige Kompromisslösungen (die meist nur einseitig durch die Regierungsparteien zum Kompromiss geführt haben) bin ich satt.
    Es gibt immer nur „schwarz-oder-weiß“-Entscheidungen. Ja oder Nein. Aber der beste Weg liegt immer irgendwo in der Mitte. Nur dazu sind Gespräche, Verhalndlungen, Begutachtungen, EInbindung der Sozialpartner, etc. nötig. Unsere derzeitige Politik entfernt sich immer mehr von den sozialen und demokratischen Bestandteilen unserer Gesellschaft.
    Wenn ein Kanzler, der weder einen Beruf erlernt noch einen einzigen Tag in der Erwerbstätigkeit (da zähle ich die Politik nicht dazu) war, sich erdreistet aus der Regierungstätigkeit eine One-Man-Show zu machen und sämtliche Gepflogenheiten und Expertenmeinunges zu ignorieren, dann wird er hoffentlich irgendwann einmal die Rechnung dafür präsentiert bekommen.

  2. FS sagt:

    Zur aktuellen Diskussion um die Abschaffung der Langzeitversichertenregelung

    Ich möchte ein Pensionssystem, welches allen in Österreich lebenden Menschen ein Leben im Alter in Würde garantiert. In der Regel sollte dieses System nach dem Prinzip der Lebensstan-dardsicherung konstruiert werden. Zumindest jedoch soll es als Mindestpension der Höhe der je-weiligen Armutsgefährdungsgrenze von derzeit 1.286 Euro (2020) für einen Ein-Personen-Haushalt entsprechen. Als weiterer Eckpunkt sollte (derzeit) gelten: 45 Arbeits- und Beitragsjahre sind genug.
    Diesen Bedingungen entspricht die Grundhaltung: „das Leben ist zum Leben da“ und Leben soll nicht unter die Verwertungsbedingungen des Kapitals als Ware Arbeitskraft subsumieren. Arbeit, als Teil des Lebens, soll im Gegenteil dazu sinnstiftend und auf Natur, Umwelt und Mitmenschen Rücksicht nehmen. Der Mensch ist das Maß für das Pensionssystem und nicht umgekehrt. Es ist nicht derjenige Teil des Bruttoinlandsprodukts den die Kapitalisten den Arbeitnehmer*innen gna-denhalber zur Verfügung stellen.
    Das Grüne Pensionsmodell aus 2012 scheint mir ein guter Ansatz, den oben kurz angedeuteten Ansprüchen Genüge zu tun.
    Es handelt sich beim Grünen Pensionsmodell um ein einheitliches Pensionssystem für alle Men-schen, nicht wie derzeit nach berufsständischen Kriterien gegliedert (Arbeitnehmer*innen, Selb-ständige, Bauern, Beamt*innen, Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Apotheker*innen, Rechtsan-wält*innen etc.), sondern eine einheitliche Pensionsversicherung nach gleichen Kriterien für alle Menschen.
    Das Grüne Pensionsmodell besteht zunächst aus einer existenzsichernden Grundpension von 1.286 Euro (siehe oben), die aus Steuermitteln finanziert wird. Dazu kommt ein nach versiche-rungsmathematischen Regeln berechneter Versicherungsteil, der aus Beiträgen finanziert wird. Beide Teile sind durch die Höchstpension (3.566,54 Euro für 2020). Zeiten der Kinderbetreuung, der Krankheit, der Arbeitslosigkeit oder des Zivildienstes werden durch die Grundpension abge-deckt. In den sog. Versicherungsteil fließen nur tatsächlich bezahlte Beiträge.
    Zusätzliche Besonderheiten sind:
    In Ehe/Partnerschaft bezahlte Beiträge kommen beiden Partner*innen jeweils in gleicher Höhe zu Gute. Es kann auf diese Weise nicht mehr passieren, dass ein Mensch, der Kinder betreut oder einen Haushalt geführt und daher im Beruf ein geringeres Einkommen oder weniger Versiche-rungszeiten zusammen bekommen hat, im Alter eine geringere Pension erhält. Außerdem erfolgt die Berechnung der Versicherungspension einheitlich und nicht für Männer und Frauen getrennt.
    Warum diese lange Vorrede zur aktuellen Diskussion um die Abschaffung der Langzeitversi-chertenregelung?
    Die Diskussion erfolgt ausschließlich im Rahmen des derzeitigen Pensionssystems, welches ent-scheidend in 2003 und 2004 der türkis-blauen Regierung installiert wurde. Als wichtigste Ände-rungen wurden das sog. Lebensstandardprinzip aufgegeben, ein Pensionskonto eingeführt, das einen Steigerungsbeitrag von 1,78 % vorsieht und die Lebensdurchrechnung und Aufwertung der Pensionskontogutschrift eingeführt. Gleichzeitig damit wurde das sog. „3-Säulen-System“ aus öf-fentlicher Pension, betrieblicher Pension (PensionskassenG) und geförderter Zukunftsvorsorge etabliert. In den beiden letzten beiden Bereichen tummeln sich insbesondere private gewinnorien-tierte Anbieter.
    Die aktuelle Diskussion um die Abschaffung der Hacklerregelung wird für ein Pensionssystem ge-führt, das nicht den Interessen der Arbeitnehmer*innen entspricht, sondern nur den Profiteuren der Finanzindustrie. Implizit geht es auch um die Finanzierung des öffentlichen Pensionssystems, was z.B. daran festzustellen ist, dass in regelmäßigen Abständen von einer Überalterung der Ge-sellschaft und damit zu einer Unfinanzierbarkeit des Pensionssystems gewarnt wird. Dass die Fi-nanzierung des öffentlichen Pensionssystems vor allem durch die Beiträge der Versicherten und damit durch die Einkommen und mittelbar durch die Entwicklung der Produktivität beeinflusst wird, wird von diesen Warnern immer wieder „vergessen“.
    In dieser Finanzierungsfalle bewegen sich m.E. die SPÖ/FSG aber auch die Grünen. Beide sehen nicht oder wollen es nicht sehen, dass sie sich im falschen System befinden. Wenn die Grünen die Abschaffung der Langzeitversichertenregelung für Personen, die 45 Jahre gearbeitet haben, mit-tragen, dann ist das ihr Problem. Sie haben sich das Problem schon dadurch eingebrockt in dem sie in diese (!) Regierung eingetreten sind.
    Wenn die SPÖ/FSG gegen den Frühstarterbonus wettern (von dem wir noch nicht wissen, was er wirklich für die Frauenpensionen bringen wird), dann ist das ihr Problem. Die SP hätte seit den 1970er Jahren genug Zeit gehabt, zum einen die Finanzierung des Pensionssystems auf neue Füße zu stellen (Dallingers Wertschöpfungsabgabe), zum anderen endlich für gleiche Frauenpen-sionen sorgen können. Sie hat es nicht getan.
    Wir als AUGE und UG sind nicht in der Regierung bzw. brauchen auch nicht die Rolle der SP/FSG zu übernehmen. Wir können wirkliche Alternative für die Arbeitnehmer*innen in Österreich ein-bringen.
    Wir als AUGE und UG sollten das Grüne Pensionsmodell fordern.
    (1. Fassung)

  3. Norbert KNOLL sagt:

    Für Reformen im Pensionssystem sind 2 Dinge unabkömmlich:

    Zum einen müssen Zielsetzungen oder Grundprinzipien formuliert werden, die letztlich die Funktionen oder Zwecke vom System erbrachter Leistungen spiegeln; sie bilden die Basis für politische Diskurse, die auf eine konkrete Festlegung des Zugangs und der Höhe von Pensionszahlungen abzielen. Zum anderen muss sowohl die Leistungsseite als auch die Finanzierungsseite hinreichend berücksichtigt werden.

    Was könnten konsensfähige Grundprinzipien sein, die als Orientierungsmarken zur Regelung individueller Ansprüche auf Pensionsleistungen dienlich sind?

    (1) Die für ein Altern in Würde sowie kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe erforderlichen finanziellen Ressourcen sollen jedem Menschen in diesem Land zugänglich sein.

    (2) Aus der Erwerbsarbeit im Vorfeld dieser Lebensphase leitet sich ein Leistungsanspruch ab, dessen Höhe sich an mehreren Kriterien bemisst. Dazu gehören jedenfalls das Ausmaß der Erwerbsarbeit aber auch erschwerende Bedingungen während dieser Lebensphase.

    (3) Ein Leistungsanspruch soll aber auch dann gewährleistet sein, wenn dauerhafte Einschränkungen für Erwerbsarbeit vorliegen. Das betrifft insbesondere Einschränkungen durch Krankheit und Unfall aber auch Unzulänglichkeiten des Arbeitsmarktes, die sich nicht durch Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsangeboten beheben lassen.

    (4) Weiters ist ein Leistungsanspruch für jene „individuell erbrachten Beiträge“ vorzusehen, die gemeinwohlorientiert dem Funktionieren oder einer Weiterentwicklung der Gesellschaft dienen, ohne dass dafür eine für Erwerbsarbeit typische monetäre Gegenleistung erfolgt wäre.

    Das ist noch eine weitgehend formale Bestimmung von Zielrichtungen eines Pensionssystems, das (1) Transferleistungen der Gesellschaft vorsieht, die ihren Mitgliedern in einer späteren Lebensphase ein Leben in Würde ohne jegliche Erwerbsarbeit eröffnet. Leistungsansprüche bemessen sich (2) nicht nur am Ausmaß, sondern auch an den Arbeitsbedingungen in der vorangegangenen Phase aktiver Erwerbsarbeit geleisteter Arbeit. Vom Individuum nicht verschuldete Beschränkungen zur Ausübung von Erwerbsarbeit (unter Einschluss der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt) finden Berücksichtigung (3). Ebenfalls berücksichtigt werden aber auch jene Aktivitäten, von denen die Gesellschaft ohne direkte, unmittelbare Gegenleistung an das Individuum profitiert (4); demzufolge müssten insbesondere Betreuungsleistungen – egal ob für Kinder, Kranke oder Pflegebedürftige – in der Begründung oder Höhe eines Anspruchs auf Pensionstransfers im System Berücksichtigung finden.

    Was jetzt die Finanzierungsseite betrifft, so haben in der Vergangenheit geführte Debatten deutlich gemacht, dass künftig auf mehrere Finanzierungsquellen abzustellen ist. Der Kreislauf von Einzahlungen der Unternehmen & Erwerbstätigen über Sozialversicherungsbeiträge einerseits und Auszahlungen an Anspruchsberechtigte einer Vorgängergeneration hat lange Zeit gut funktioniert.

    Bei gegebener Demographie und Lebenserwartung sowie einer Phase mit geringem Wirtschaftswachstum werden Einspeisungen – insbesondere aus dem Steuertopf – notwendig.

    Die neoliberale Mär von der seligmachenden Eigenvorsorge hat sich längst als Scheinlösung erwiesen, weil diese Tür bei gegebenem Lohnniveau für die Masse der Erwerbstätigen versperrt bleibt.

    Die Einführung eines Pensionskontos ist zwar ein Fortschritt in Hinblick auf Transparenz individueller Einzahlungen und Entwicklung der Ansprüche bringt aber keine Lösung für die Probleme eines Pensionssystems, das den vier oben angeführten Prinzipien gerecht werden könnte.

    Damit stellt sich letztlich die politische Frage nach den Zuzahlungen aus dem Steuertopf. Hier müsste man – was Politikerinnen und Politiker eher ungern tun – Farbe bekennen.

    Was braucht der Mensch für ein Leben in Würde? Wollen wir die Pensionszahlungen wirklich nur an die Höhe der Einzahlungen in der Vergangenheit knüpfen?
    Haben wir noch einen Rest an solidarischem Gefühl für jene, denen der Zugang zu Erwerbsarbeit verwehrt ist? Wollen wir bestimmte gemeinwohlorientierte Aktivitäten – insbesondere Betreuungsleistungen – weiterhin als Freizeitbeschäftigung – für die ein jeder selbst zuständig ist, behandeln.

    Wenn somit aus dem Steuertopf Geld für das Pensionssystem abgezweigt werden soll, dann stellt sich gleichzeitig die Frage nach einem gerechten Steuersystem.
    Hier wäre endlich ein Grundsatz in Verfassungsrang zu erheben, der jedem vernünftigen Menschen einleuchten sollte.

    Steuern – insbesondere Einkommens- und Vermögensbezogene Steuern – sollten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuersubjekte bemessen werden.

    Eine solidarische Komponente soll für jene, die materiell am meisten von einer funktionierenden Gesellschaft profitieren auch kein Beinbruch sein.

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