Die Grünen, die Gewerkschaftsabgeordneten und der ESM: Sorry, zu wenig!

Viel Absicht. Wenig Substanz. Noch weniger Geld. Warum die Grünen zu ihrem „Verhandlungserfolg“ eigentlich NEIN hätten sagen müssen. Und die abgeordneten GewerkschafterInnen ebenso.

Der Weg für den ESM – den Europäische Stabilitätsmechanismus, den dauerhaften Euro-Rettungsschirm – ist also frei. SPÖ, ÖVP und Grüne haben mit Zwei-Drittel-Mehrheit die dafür notwendige Ratifizierung des Artikels 136 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) beschlossen. Dem Beschluss vorangegangen waren Verhandlungen zwischen Regierung und grüner Opposition, hatte diese doch ihre Zustimmung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Auch in AK und GPA-djp gab es Beschlusslagen, welche eine Zustimmung zum ESM nur unter gewissen Vorgaben empfahl.

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Die Verhandlungen im Vorfeld der Abstimmung brachten schließlich ein Ergebnis. Einen „Kompromiss“, der offensichtlich so gut war, dass einer Grünen Zustimmung zum dauerhaften Rettungsschirm nichts mehr im Weg stand. Von Abgeordneten aus dem Gewerkschaftsbereich war von Forderungen oder Positionen im Rahmen der Verhandlungen rund um den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ohnehin ebenso wenig zu vernehmen, wie von AK bzw. GPA-djp. Die Frage die sich nun stellt: besteht tatsächlich Grund zur allgemeinen Zufriedenheit? Entspricht das Ergebnis dem, was sich Gewerkschaften wünschen? Wird das zwischen Regierung und Grünem Parlamentsklub Vereinbarte dem ansatzweise gerecht, was ein grüner Bundeskongress dermaleinst an Bedingungen für eine Zustimmung beschloss? Wie hoch ist die „Verbindlichkeit“ des Beschlossenen, was geht über Ankündigungen und Willenserklärungen hinaus, wo gibt es bereits Nägel mit Köpfen? Und schließlich: Rechtfertigt das Verhandlungsergebnis gemessen an dem, was gefordert wurde, tatsächlich eine Zustimmung? Von Gewerkschaftsseite? Seitens der Grünen?

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Schritt zurück: Was bisher geschah …

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Um den im Zuge der Euro-Krise gegründeten provisorischen Euro-Rettungsschirm (EFSF) dauerhaft einrichten zu können ist die Ratifizierung des bereits oben erwähnte Artikels 136 AEUV notwendig, weil ja eigentlich weder die EU noch einzelne EU-Staaten für die Schulden anderer Mitgliedsländer haften dürfen („No-bail-out-Klausel“). Der EFSF war schon bei seiner Gründung umstritten: von linker – auch gewerkschaftlicher – Seite insbesondere, weil er einer demokratischen Kontrolle seitens des EU-Parlaments entzogen war und Ländern, die unter den „Schutz“ des Euro-Schirms schlüpfen mussten brutale Sparprogramme (inkl. Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten) aufgezwungen wurden. Von rechter Seite, weil mit dem EFSF die „Schuldnerstaaten“ (es werden in bester rassistischer Manier in diesem Zusammenhang immer nur die Länder des europäischen Südens und nie etwa Irland genannt) von den SteuerzahlerInnen der „braven“ Staaten der nördlichen EU-Hemisphäre durchgefüttert würden und die EU so in Richtung einer „Transfer-“ bzw. „Umverteilungsunion“ gehe.

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… einmalige Rolle der Grünen …

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Die Änderung des Artikels 136 AEUV macht quer über Europa Beschlüsse notwendig – meist parlamentarische, in Österreich mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Womit die Grünen – nachdem FPÖ und BZÖ sich von Anfang an aus oben erwähnter „rechter“ Argumentation verweigerten – im Spiel waren und die einmalige Gelegenheit hatten bestimmte Positionen durchzusetzen. Aber nicht nur sie: würden sich Abgeordnete einmal, nur einmal aus der „Parteideckung“ und dem Klubzwang wagen, wären auch sie in einer einmaligen Verhandlungsposition – eine knappe Zwei-Drittel-Mehrheit braucht jede Stimme. Seitens der AUGE/UG wurde bald die einmalige Chance die sich für eine Durchsetzung von Vermögenssteuern ergab, erkannt. Erste Adresse, diese Durchzusetzen waren natürlich die SPÖ – hier vor allem die Gewerkschaftsabgeordneten und die Grünen, beide Parteien, die grundsätzlich Vermögenssteuern durchsetzen wollen. War bei den Grünen anfangs nur davon die Rede, mehr parlamentarische Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit dem ESM durchzusetzen, erkannten auch zahlreiche Grüne die einmalige Gelegenheit, jetzt tatsächlich mit Vermögenssteuern ernst zu machen. Alsbald machten die Wiener Grünen und andere Landesgruppen – mit offensiver Unterstützung auch bei den Grünen aktiver GewerkschafterInnen – Druck, eine Zustimmung zum ESM an die Einführung von Vermögenssteuern zu knüpfen. Die naheliegende Argumentation: da aus dem Euro-Rettungsfond Mittel frei gemacht werden, um Schulden zu tilgen – was natürlich auf der anderen Seite Vermögen darstellt, das so gesichert wird – ist es nur gut und billig, dass die Vermögenden über Vermögenssteuern zur Finanzierung dieses Rettungsschirms herangezogen würden. Die Verursacher sollen für die Krise zahlen, für die Rettung ihrer Vermögen und für die Folgekosten der Krise. Schließlich würde Österreich im Rahmen des ESM-Vertrags Kapital im Ausmaß von 2,2 Mrd. Euro einbringen, sowie Haftungen von rund 17,2 Mrd. Euro übernehmen müssen. Was läge also näher, als Vermögenssteuern einzuführen?

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… und Zustimmungs-„Empfehlungen“ von Gewerkschaften und Arbeiterkammern

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Die AUGE/UG beantragte gleichzeitig quer über Österreich in den Länderarbeiterkammern die Verknüpfung von ESM-Zustimmung mit Vermögenssteuern: Tatsächlich wurde in den ArbeitnehmerInnenparlamenten die AUGE/UG-Initiative dahingehend angenommen, dass die Arbeiterkammern den Nationalratsabgeordneten „empfahl“, eine Zustimmung zum ESM an den Einstieg in eine umfassende Vermögensbesteuerung in Österreich zu knüpfen. Diese Position fand auch in einer GPA-djp Bundesvorstandsresolution zu Europa Eingang. Damit lagen auf Gewerkschafts- bzw. AK-Ebene erste Beschlüsse vor, mit denen gearbeitet werden konnte. Auf Initiative der AUGE/UG. Adressat dieser Empfehlung waren wohl vor allem die ParlamentarierInnen aus den Gewerkschaften …

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Grüner Bundeskongress: „glaubhafte Unsetzungsschritte“ in Richtung Vermögenssteuern als Bedingung

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Zurück zu den Grünen: Seitens der Bundesgrünen stieß das Junktim Vermögenssteuern Anfang auf Skepsis bis Ablehnung. Allerdings führte der sich aufbauende Druck zu einem ersten Erfolg: auch seitens des Parlamentsklubs wurden nun Überlegungen angestellt, welche Bedingungen denn jenseits von stärkeren parlamentarischen Rechten für eine Zustimmung gestellt werden könnten. So kam der Klub auf die Idee, sein JA mit einer Finanztransaktionssteuer, mit Eurobonds sowie mit einem Entschuldungsverfahren für insolvente Staaten zu verknüpfen.

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Diese Bedingungen stießen – wenn auch nicht aus inhaltlichen Gründen – wieder auf ausgesprochene Skepsis der „Vermögenssteuer“-BefürworterInnen: schließlich würden sich die Grünen auf Zusagen bzw. Absichtserklärungen der Regierung, auf europäischer Ebene entsprechend aktiv zu werden, verlassen müssen, während im Falle von Vermögenssteuern frau/mann unmittelbarer „Player“, MitgestalterIn, MitverhandlerIn wäre und entsprechende Erfolge „heimbringen“ würde.

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Wie dem auch sei: jedenfalls konnten sich die Bundesgrünen dem Druck der immer größer werdenden „Vermögenssteuern“-Fraktion über alle Bundesländer nicht mehr entziehen, wurden „glaubhaften Umsetzungsschritte“ in Richtung Vermögenssteuern eine weitere zentrale Bedingung für ein grünes JA zur Ratifizierung des ESM aufgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag wurde an einem grünen Bundeskongress angenommen.

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ESM im Wandel

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Noch ein Schritt zurück. Zur Grundsatzfrage: Darf einem Instrument wie dem ESM von gewerkschaftlicher bzw. grüner Seite denn überhaupt „ein Segen“ erteilt werden? Muss nicht gerade angesichts rigider Auflagen für die Staaten, die unter den Rettungsschirm flüchten mussten dieser nicht kategorisch abgelehnt werden? Tatsache ist: kommt im Rahmen einer „Rettungsmaßnahme“ die Troika – bestehend aus EU-Kommission, EZB und IWF – ins Land, wird’s brutal. Die Handhabung des Instruments macht allerdings nicht das Instrument an sich schon grundsätzlich „böse“. Tatsächlich könnte der ESM so etwas wie die Keimzelle eines künftigen „Europäischer Währungsfonds“ sein, der – hoffentlich in Bälde – günstig verzinste Eurobonds ausgibt, ein Werkzeug gegen spekulative Attacken auf Staaten wird und so hoch verschuldeten Staaten Luft zum Atmen gibt und den Druck „der Märkte“ nimmt. Und es scheint tatsächlich in diese Richtung zu gehen: mit der Krise und der immer stärker werdenden Betroffenheit auch größerer EU-Staaten scheint sich der Charakter des ESM bzw. Noch-EFSF zu wandeln – gerade auch hinsichtlich seiner Rigidität.

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Hieß Bankenrettung bislang, dass ein Staat seine Banken auffängt, sich massiv verschuldet und sich im Falle einer Abkoppelung von den Finanzmärkten (also der Unmöglichkeit sich zu erträglichen Bedingungen auf den Finanzmärkten zu refinanzieren) unter den „Schutz“ Rettungsschirms mit entsprechenden Sparauflagen zu stellen, ist seit dem letzten EU-Rat vom 29. Juni nun einiges anders geworden: Bankenrettung soll künftig direkt durch den ESM möglich werden (wie derzeit etwa in Spanien), was den Staaten harte, rigide Auflagen erspart. Diese Form der „Bankenrettung“ mag zwar empören, ist allerdings für betroffenen Staaten tatsächlich eine deutliche Erleichterung! Nimmt jetzt eine Bank nun Hilfen durch den ESM in Anspruch, so erwirbt dieser Eigentum an der Bank und sind diese Hilfen auch an strikte Auflagen geknüpft. Aber eben nicht mehr für „der Staat“, sondern für „die Bank“ bzw. das Bankensystem. Diese Rettung wird für den Staat nicht schuldenwirksam, erhöht die Staatsschuld nicht. Gleichzeitig wird ein Aufsichtsmechanismus für die Banken („Bankenunion“) des Euro-Raums eingerichtet. Auch die Refinanzierung von Staaten über den ESM – sowohl am Primär- wie am Sekundärmarkt dürfte leichter werden – so die Financial Times Deutschland – wenn diese den „Brüsseler Spar- und Reformverpflichtungen nachkommen.“ Zusätzliche, noch härtere Konditionen – wie regelmäßig von der Troika aufgezwungen – sollen dagegen ausbleiben.

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Hoffnung besteht damit auch für die derzeit schon unter dem Rettungsschirm stehenden Länder: so ist etwa in der Gipfelerklärung verankert, dass unter den neuen Gegebenheiten auch die Lage des „irischen Finanzsektors“ geprüft werden, und „vergleichbare Fälle“ gleich behandelt werden sollen. Auch für Portugal und Griechenland steht damit eine Aufweichung der Sparrigiditäten im Bereich des Möglichen, wenn etwa bislang vergebene Mittel als „Bankenrettung“ umdefiniert werden könnten. Damit würde der rigide Austeritätskurs mit seinem enormen sozialen und ökonomischen Druck auf die betroffene Bevölkerung etwas abgeschwächt werden.

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Was u.a. bleibt: die mangelnde demokratische Kontrolle über den ESM sowie die Frage, aus welchen Mitteln derselbe finanziert wird. Und gerade angesichts der Tatsache, dass nun auch Banken – und die entsprechenden dort geparkten Vermögen – aus Mittel des ESM gerettet werden können, würde die umfassende Besteuerung von Vermögen umso mehr rechtfertigen!

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ESM-Verhandlungen: Was vereinbart wurde

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Nun, zuallererst muss einmal mehr festgehalten werden: der ESM ist NICHT der Fiskalpakt! In der öffentlichen Diskussion bzw. in der Hitze der Argumente wird das meist einerlei, was allerdings nicht zulässig ist. Während bei kritischen, linken ÖkonomInnen der Fiskalpakt auf einhellige Ablehnung stößt, ist das beim ESM, beim „Euro-Rettungsschirm“ keineswegs so. Es gibt gute, grundsätzliche Gründe, für ein Instrument wie den ESM zu sein, wenn bestimmte Fragen – etwa Fragen der Finanzierung, der parlamentarischen Kontrolle, des Zugangs, der Auflagen etc. zufriedenstellend geklärt sind. Es gibt – nicht zuletzt aus demokratiepolitischen Überlegungen und bisherigen Erfahrungen – auch gute Gründe dem ESM ablehnend gegenüberzustehen. Viele Argumente, die allerdings – auch von sog. „Linken“ – vorgebracht werden, gehen entweder an aktuellen Entwicklungen vorbei oder stammen überhaupt aus der Giftküche einer nationalistischen oder neoliberalen/-konservativen Rechten. Und: im Gegensatz zu den roten und schwarzen GewerkschafterInnen im Parlament stimmen die österreichischen Grünen dem Fiskalpakt definitiv NICHT zu – ganz im Gegenteil: es wird seitens der Grünen eine Verfassungsklage geprüft!

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Was wurde nun – in aller Kürze – im Rahmen der rot-schwarz-grünen Einigung vereinbart:

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  • für das österreichische Parlament wurden europaweit einzigartige Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte vereinbart. Damit ist – wenn auch Beschlüsse in den entsprechenden Ausschüssen mit einfacher Mehrheit fallen – jedenfalls für Öffentlichkeit und eine öffentliche Diskussion gesorgt – ob es nun um Finanzhilfen, Bedingungen für Finanzhilfen, Kapitalaufstockung oder -abrufe geht. Die Finanzministerin ist an Beschlüsse des Parlaments gebunden. Damit ist die demokratische Lücke, die auf europäischer Ebene besteht zumindest einmal in Österreich etwas geschlossen.
  • „raschestmöglich“ muss die Bundesregierung einen Vorschlag für ein Bankeninsolvenzrecht vorlegen, das sicherstellt, dass Verluste nicht sozialisiert werden, sondern tatsächlich von den Gläubigern und Eigentümern – wie einem Insolvenzverfahren üblich – getragen werden.
  • Im ESM-Vertrag wieder aufgenommen wurde die private Gläubigerbeteiligung
  • Die Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer im Rahmen der „verstärkten Zusammenarbeit“ (mindestens 9 Staaten, dzt. gibt es 10 Staaten welche die FTT umsetzen möchten u.a. die BRD, Spanien, Italien, Frankreich und eben auch Österreich). Diese Vereinbarung wird besonders gefeiert. Tatsächlich wäre eine derartige Umsetzung erfreulich und längst überfällig – selbst wenn sie vorerst einmal nicht EU-Weit eingeführt wird. Allerdings ist sie noch keineswegs fix. Um diese „verstärkte Zusammenarbeit“ zu ermöglichen braucht es nämlich einmal einen Antrag seitens der EU-Kommission (ist wohl wahrscheinlich) UND einen Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit. Ob es diese Mehrheit gibt, ist noch nicht gesichert.
  • Schließlich jede Menge Absichtserklärungen der Bundesregierung in Sachen europäischen Konvent zur Zukunft Europas, für Eurobonds und „grüne“ Investitionen in Europa aktiv zu werden und sich entsprechend auf der europäischen Ebene zu engagieren.

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Grüner Sündenfall. Gewerkschaftliches Abtauchen

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Und Vermögenssteuern? Totale Fehlanzeige. Gewerkschaftliche Aktivitäten dahingehend waren nicht zu sehen. Dass sich AK und GPA-djp in die Verhandlungen im Sinne der Beschlüsse einbrachten ist ebenfalls nicht bekannt. Schweigen im Walde. Vermögenssteuern bleiben Sonntagsreden vorbehalten. Und die Grünen? Die haben sie erst gar nicht verhandelt. Zumindest nicht offensiv. Nicht erkennbar. Nicht einmal ansatzweise. Sonst gäbe es irgendwelche Ergebnisse. Sie wollten die Verhandlungen ganz offensichtlich nicht am ÖVP-No-Go Vermögenssteuern scheitern lassen. Tatsächlich wäre es fraglich gewesen, wie lange die ÖVP ihren Klassenkampf für die Steuerprivilegien von MillionenerbInnen, GroßgrundbesitzerInnen und StifterInnen unter dem eruopäischen Druck eines notwendigen ESM-Beschlusses tatsächlich durchgestanden hätten. Wir weden es nicht erfahren. Die roten GewerkschafterInnen selbstgefangen in einer Regierungskoalition haben’s erst gar nicht versucht. Die Grünen wolltens nicht drauf ankommen lassen. DER grüne Sündenfall im Rahmen dieser Verhandlungen.

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Viel Absicht. Wenig Substanz. Noch weniger Geld. Nicht zufriedenstellend.

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Die Befürchtungen der „Vermögenssteuer“-BefürworterInnen im Zuge der Debatte um Bedingungen zur ESM-Zustimmung scheinen sich voll zu bestätigen: so erfreulich erweiterte parlamentarische Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte sind, werden diese abgesehen von einer besonders interessierten politischen Öffentlichkeit, BürgerInnen außerhalb des parlamentarischen Geschehens nur bedingt beeindrucken. So erfreulich ein Bankeninsolvenzrecht ist, steht hier die Regierung ohnehin schon lange in der Schuld. Und „raschestmöglich“ ist jetzt auch nicht unbedingt ein Datum. Die private Gläubigerbeteiligung ist zwar grundsätzlich begrüßenswert – allerdings auch unter fortschrittlich geltenden ÖkonomInnen nicht ganz umstritten (so werden bei Verankerung derartiger Passi Risikoaufschläge auf Zinsen befürchtet, welche Staatsverschuldung zusätzlich verteuert. In etlichen Staatsanleihen sind derartige „Konkursklauseln“ allerdings schon durchgesetzt, ohne dass wesentliche Risikoaufschläge zu verzeichnen wären, Anm.). Was die Absichtserklärungen zu Europa betrifft sind sie, was sie sind – Absichtserklärungen.

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Bleibt die Finanztransaktionssteuer: ja, die Umsetzung wäre schon was, das wäre ein sichtbarer Erfolg zum Herzeigen, eine langjährige Forderung von ATTAC, Gewerkschaften, Grünen. Ob sie allerdings tatsächlich Wirklichkeit wird, bleibt ungewiss, siehe Verfahren zur „verstärkten Zusammenarbeit“.

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Das Aufkommen aus einer derartigen „FTT light“ wird allerdings – weil eben nicht alle Mitgliedsstaaten und Börseplätze umfasst sind – deutlich hinter den regierungsseitig erhofften Österreichanteil von 500 Mio. Euro jährlich zurückbleiben. Jedenfalls bleiben Einnahmen aus dieser FTT deutlich hinter Vermögenssteuern, die es in Österreich dringend für beschäftigungs- und wohlstandswirksame Investitionen in kommunale und soziale Dienste und den sozialverträglichen Rückbau von Defiziten und Schulden als Folge der Krise brauchen würde.

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Gemessen an den Beschlusslagen der Gewerkschaften und der AK hätte entsprechend eigentlich keine Zustimmung empfohlen werden können. Weil nicht einmal ein kleiner Schritt in Richtung Vermögensbesteuerung gesetzt wurde. Die GewerkschafterInnen im Parlament stimmten dennoch alle zu. Seitens ÖGB, GPA-djp und AK setzte es überhaupt kein Kommentar zum ESM und den Verhandlungsergebnissen. Keine Einschätzung kein gar nix. Ober sticht unter. Partei sticht Gewerkschaft. Ein Trauerspiel. Wie so oft.

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Und die Grünen? Gemessen an den Vorgaben, die sich die Grünen selber setzten, bleibt als Ergebnis: viel Absicht, wenig Substanz, noch weniger Geld. Gemessen an den von den Grünen selbst aufgestellten Bedingungen hätte eine Zustimmung ebenfalls verweigert werden müssen. Die erste Frage: Warum taten es die Grünen dann nicht? Und die zweite Frage die sich stellt: Warum haben die Grünen die Verhandlung um Vermögenssteuern – und sei es nur um eine reformierte Erb- und Schenkungssteuer und eine reformierten Grundsteuer mit Befreiung kleinen Immobilienvermögens – nie ernsthaft betrieben?

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Sträfliche Ignoranz

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Die Grünen haben eine einmalige, historische Chance vertan. Gewerkschaften und vor allem die GewerkschafterInnen im Parlament haben sie erst gar nicht ergriffen. Die Grünen müssen auf die FTT im Rahmen der „verstärkten Zusammenarbeit“ hoffen, um nicht komplett mit leeren Händen dazustehen. Es ist zu hoffen und auch zu wünschen, dass diese „FTT light“ Wirklichkeit wird. Die Ignoranz gegenüber Vermögenssteuern bleibt dennoch unentschuldbar. Diese Ignoranz wird nicht so rasch vergessen werden. Daran wird erinnert werden. Immer und immer wieder. Die Grünen ebenso, wie die Gewerkschaften.

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Links:

Die Verhandlungsergebnisse aus Grüner Sicht auf  der Grünen Homepage

BUKO-Antrag: Grüne Bedingungen für ESM-Zustimmung

AUGE/UG AK-Antrag: ESM – Keine Zustimmung ohne Bedingungen!

Resolution des GPA-djp Bundesvorstands zu einer Neuausrichtung der Europäischen Politik (insb. Passus letzte Seite)

 

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