Gemeinsamer Antrag zur 176. Vollversammlung der AK-Wien: Aktualisierung der Berufskrankheitenliste

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht. Als Berufskrankheiten gelten nur die in einer Anlage zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (Anlage 1 zum ASVG) aufgezählten Krankheiten. Während auf der österreichischen Berufskrankheitenliste nur 53 anerkannte Berufskrankheiten zu finden sind, umfasst die deutsche BK-Liste derzeit 80 Erkrankungen. Eine Begründung warum die deutsche BK-Liste umfangreicher ist, ist der Weg wie Berufskrankheiten auf diese Liste kommen. Während es in Deutschland ein ExpertInnengremium gibt, das nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen prüft und den Aktualisierungsprozess bestimmt, fehlt ein solches Gremium in Österreich.

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Massentests und arbeitsrechtliche Fragen

Seit Anfang Dezember sind die Massentests im Gange und in manchen Bundesländern sogar schon wieder abgeschlossen. Wir begrüßen die Massentests. Freilich wäre uns eine langfristige Teststrategie mit gezielten und wiederholten Tests bei Risikogruppen, Pflegeheimen, Schulen und prioritär bei Menschen, die dem Virus verstärkt am Arbeitsplatz ausgesetzt sind lieber gewesen. Ebenso fehlt eine klare Kommunikation zur […]

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