Richtungsweisender EGMR-Spruch in Sachen Meinungsfreiheit im Betrieb
22. Juli 2011
Es gibt ein Recht auf freie Meinungsäußerung? Nicht überall. In den Betrieben wurde „Meinungsfreiheit“ nämlich bislang vielfach als mangelnde Loyalität, wirtschaftliche Schädigung, Arbeitsverweigerung, Störung der „betrieblichen Ordnung“ etc. ausgelegt. Wer nur allzu frei seine Meinung im Betrieb äußerte, war nur allzu schnell von Kündigung, wenn nicht Entlassung bedroht. Zumindest bislang. Denn ein geradezu sensationelles und […]
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