AUGE/UG Antrag zur 176. Vollversammlung der AK-Wien: Verbesserung der Rahmenbedingung von Schwerarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Pflegebereich

In Österreich ist die Schwerarbeit per Verordnung geregelt. Diese zählt Tätigkeiten auf, die „unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden“. Dazu gehört etwa Schicht- und Wechseldienste, Nachtarbeit oder Arbeit unter Hitze und Kälte. „Schwere körperliche Arbeit“ wird für Männer mit einem Verbrauch von 2.000 und für Frauen mit einem Verbrauch von 1.400 Arbeitskalorien während „einer achtstündigen Arbeitszeit“ definiert. Auch die berufsbedingte Pflege fällt unter die Schwerarbeitsverordnung.

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